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Rahmenbedingungen
Der ghanaische Pharmamarkt ist im regionalen Vergleich gut reguliert. Es sind Preisobergrenzen und Importverbote zu beachten.
18.01.2023
Von Corinna Päffgen | Accra
Die Regulierung des Arzneimittelbereichs in Ghana ist im Vergleich zu den Nachbarländern relativ gut. Zuständig für die Aufsicht und Zulassung von Medikamenten ist die Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelüberwachung (Food and Drugs Administration). Der Zulassungsprozess eines Arzneimittels in Ghana dauert zwischen sechs und 18 Monate. Branchenkennern zufolge, ist die Dauer im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern relativ kurz. Für ausländische Hersteller ist es mit Hinblick auf gefälschte Präparate positiv, dass die FDA auch nach dem Inverkehrbringen eines Produkts dieses streng überwacht (post-market surveillance) und dafür eigene Testeinrichtungen unterhält.
Anzahl der Versicherten nimmt zu
Im Jahr 2021 haben in Ghana die Gesundheitsausgaben rund 2,4 Milliarden US$ betragen. Der Staat trägt zwar 42 Prozent der Gesundheitsausgaben, dies sind allerdings nur rund 1,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Die verbleibenden Ausgaben werden von Privaten getragen, wobei private Krankenversicherungen weniger als 1 Prozent der Kosten übernehmen.
Im Jahr 2003 hat die Regierung die staatliche Krankenversicherung (National Health Insurance Scheme - NHIS) eingeführt. Daneben gibt es nach Angaben des GIPC zwölf private Versicherer.
Mittlerweile genießen fast 70 Prozent der Bevölkerung einen Krankenversicherungsschutz mit steigender Tendenz. Innerhalb von vier Jahren ist die Zahl von 11 Millionen auf über 16 Millionen versicherter Personen angestiegen.
Allerdings ist die Übernahme der Kosten beim NHIS gedeckelt, es dürfen auch nur bestimmte vertraglich vereinbarte Gesundheitseinrichtungen im Bedarfsfall genutzt werden. Überschießende Kosten müssen vom Versicherungsnehmer selber übernommen werden (out-of-pocket spending).
Preisobergrenzen im Blick behalten
Im Jahr 2019 hat das Gesundheitsministerium einen Ausschuss für Arzneimittelpreise (National Medicine Price Committee) eingerichtet. Das Komitee soll künftig die öffentlichen und privaten Höchstverkaufspreise für bestimmte Arzneimittel festlegen. Es ist zudem zuständig für die Berechnung der Erstattungspreise für alle Medikamente und die Bereitstellung von Mitteln zur Abfederung von Währungsschwankungen mit Hinblick auf importierte Präparate. Der Ausschuss setzt sich unter anderem aus Vertretern des Finanzministeriums, des Gesundheitsministeriums und des Arzneimittelherstellerverbandes zusammen.
Importverbote sind zu beachten
Für die Einfuhr von Arzneimitteln ist für den Importeur eine Registrierung bei der FDA und eine entsprechende Lizenz erforderlich.
Insgesamt sind 14 Pharmazeutika mit einem Einfuhrverbot belegt, dazu gehören unter anderem Aspirin, Paracetamol und Vitaminpräparate.
Der Einfuhrzollsatz beträgt für Arzneimittel grundsätzlich 10 Prozent. Rohmaterialien, die für die Produktion pharmazeutischer Erzeugnisse eingeführt werden, werden mit einem verminderten Zollsatz in Höhe von 5 Prozent belegt. Neben dem Zoll wird zudem grundsätzliche eine Umsatzsteuer (Value Added Tax - VAT) erhoben. Bestimmte Pharmazeutika und Rohmaterialien sind allerdings von der VAT befreit.
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
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