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Rahmenbedingungen

Indische Einfuhrregelungen können komplex sein und sollten vorab genau geprüft werden. Es gibt verschiedene Anlaufstellen. Die Steuersätze änderten sich 2025. 

Von Florian Wenke | Mumbai

Indien und die EU haben sich Anfang 2026 auf den Abschluss eines Freihandelsabkommens verständigt. Bis dieses von beiden Seiten ratifiziert ist und anschließend in Kraft tritt, wird es noch einige Zeit dauern. Bis dahin behalten die bisherigen Einfuhrregelungen ihre Gültigkeit. 

Indien erhebt Zölle auf Kfz und Kfz-Teile

Der Einfuhrregelzollsatz (MFN - WTO Meistbegünstigung) für komplette neuwertige Pkw (HS 87.03) beträgt 70 Prozent. Neben dem Zoll wird für die letztgenannten hochwertigen Fahrzeuge die Zusatzabgabe AIDC (Agriculture Infrastructure and Development Cess) in Höhe von 40 Prozent des Zollbetrags erhoben. Für gebrauchte Pkw gilt ein Zollsatz von 70 Prozent und zusätzlich die AIDC in Höhe von 67,5 Prozent vom Zollbetrag. Für komplette Nutzfahrzeuge beträgt der Einfuhrzollsatz 20 Prozent. Hier gilt ein Steuersatz der AIDC von 20 Prozent. Für zerlegte Nutz- und Personenkraftwagen für die Industriemontage gelten je nach Zerlegungsgrad (semi knocked down oder completely knocked down) Zollbegünstigungen. Kfz-Teile (HS 87.08) sind mit einem Einfuhrzollsatz von 15 Prozent belegt. Hinzu kommt jeweils die Sozialabgabe (Social Welfare Surcharge) in Höhe von 10 Prozent des Zollbetrags. 

Um die Produktion von Elektrofahrzeugen in Indien zu fördern, gewährt die Regierung Zollbegünstigungen für diese Fahrzeugkategorie. Demnach können Kfz-Hersteller in Indien unter bestimmten Voraussetzungen zerlegte Kits für die Montage von E-Fahrzeugen sowie eine bestimmte Anzahl von montierten Elektrofahrzeugen mit einem CIF (Cost, Insurance, Freight)-Wert von mindestens 35.000 US-Dollar zu einem begünstigten Zollsatz von 15 Prozent importieren. 

Nicht tarifäre Handelshemmnisse sind ein Problem

Neben den Zöllen berichten Branchenvertreter vermehrt über andere Formen der Handelsbeschränkungen. Insbesondere Zertifizierungen stellen ein Problem dar. Oft werden dabei international anerkannte Standards leicht abgeändert. Für die so neu geschaffenen Standards, lokal als "Quality Control Orders" oder einfach als QCOs bezeichnet, werden Zertifizierungen durch das Bureau of Indian Standards benötigt, um die Produkte einführen zu dürfen und verarbeiten zu können. Deutsche Unternehmensvertreter beklagen, dass die Übergangsfristen zu neuen Standards oft sehr kurz sind und es nicht immer möglich ist, die aus Deutschland eingeführten Produkte zügig unter den neuen Standards zertifizieren zu können. Zuletzt hat die indische Regierung jedoch einige der QCOs widerrufen, etwa im Bereich der chemischen Industrie und im Maschinenbau. Dies lässt auch Kfz-Unternehmen auf weniger lokale Normen für die Branche hoffen.  

Steuersätze für Fahrzeuge neu geordnet

Durch die Umstrukturierung der Umsatzsteuer im September 2025 wurde im Bereich Kraftfahrzeuge der Steuersatz für Kleinwagen von 28 auf 18 Prozent gesenkt. Luxusfahrzeuge wie SUVs werden mit 40 Prozent besteuert, allerdings entfällt die bis dato erhobene Ausgleichsabgabe "GST Compensation Cess“ für diese Kategorie von Fahrzeugen. Damit liegt die Besteuerung für diese Fahrzeuge nun rund 10 Prozentpunkte unter dem vorherigen Wert. Der Steuersatz von 5 Prozent für Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit Brennstoffzelle bleibt erhalten. Steuerentlastungen gibt es auch für Nutzfahrzeuge wie Lastkraftwagen und Busse (von 28 auf 18 Prozent). Darüber hinaus unterliegen künftig Kraftfahrzeugteile dem Normalsteuersatz von 18 Prozent.

Besteuerung von Pkw in Indien In Prozent

Kategorie

Steuersatz GST/Gesamtbesteuerung

Pkw (Benzin, Erdgas, Flüssigerdgas, Hybrid); kleiner als 4 Meter Länge, Hubraum kleiner als 1.200 Kubikzentimeter

18

Pkw (Diesel); kleiner als 4 Meter Länge, Hubraum kleiner als 1.500 Kubikzentimeter

18

Elektroautos

5

Pkw mit Brennstoffzelle

5

Alle anderen Pkw

40

Quelle: Society of Indian Automobile Manufacturers (SIAM) 2026

Informationen zu den Einfuhrabgaben sind bei der indischen Zentralverwaltung für indirekte Steuern und Zölle abrufbar. Die Vorschriften zur Einfuhr und das Inverkehrbringen von Kfz sind im Kapitel 87 der indischen Einfuhrliste (Anhang 1, Import, zur ITC (HS) Classifications of Export Import Items) festgeschrieben. Diese können beim indischen Generaldirektorat für Außenhandel eingesehen werden.

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

Tipps für den Markteinstieg

  • Branchencluster beachten. Zentren sind die Regionen um Pune, Chennai, Bengaluru und New Delhi.
  • Die Preissensitivität ist hoch. Preise sollten nicht nur durch den Hinweis auf die Produktqualität, sondern auch mit Dienstleistungen (z. B. Ersatzteilversorgung) begründet werden.
  • Sorgfältig ausgewählte, lokale Partner sind hilfreich, insbesondere beim Vertrieb.
  • Das Vertriebsnetz sollte sehr eng sein.
  • Weil die Markenbindung gering ist, sollte intensiv Marketing betrieben werden, um die Verbraucher vom Kauf zu überzeugen. 

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