Branche kompakt | Indien | Kfz-Industrie
Rahmenbedingungen
Indische Einfuhrregelungen können komplex sein und sollten vorab genau geprüft werden. Es gibt verschiedene Anlaufstellen. Auch die Steuersätze unterscheiden sich.
02.04.2024
Von Florian Wenke | Mumbai
Hohe Importzölle bei Kfz und Kfz-Teilen
Der Handel mit Kfz und Kfz-Teilen ist immer wieder einer der Streitpunkte bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen Indien und der EU. Indien möchte die heimische Industrie schützen und strebt mit der "Aatmanirbhar Bharat" genannten Wirtschaftsstrategie eine Verringerung von Importen an.
Der Einfuhrregelzollsatz (MFN - WTO Meistbegünstigung) für komplette neue Pkw (HS 8703) beträgt je nach Hubraum und Wert des Fahrzeugs 70 Prozent oder 100 Prozent. Vertreter der deutschen Automobilindustrie fordern hier seit einiger Zeit einen einheitlichen und niedrigeren Satz. Bei Gebrauchtwagen liegt der Zollsatz bei 125 Prozent und für komplette Nutzfahrzeuge beträgt er 40 Prozent. Für zerlegte Nutz- und Personenkraftwagen für die Industriemontage gelten je nach Zerlegungsgrad (semi knocked down oder completely knocked down) Zollbegünstigungen. Kfz-Teile (HS 8708) sind mit einem Einfuhrzollsatz von 15 Prozent belegt.
Nichttarifäre Handelshemmnisse sind ein Problem
Neben den Zöllen berichten Branchenvertreter vermehrt über andere Formen der Handelsbeschränkungen. Insbesondere Zertifizierungen stellen ein Problem dar. Oft werden dabei international anerkannte Standards leicht abgeändert. Für die so neu geschaffenen Standards (lokal auch als Quality Control Orders bezeichnet) werden Zertifizierungen durch das Bureau of Indian Standards benötigt, um die Produkte einführen und verarbeiten zu können. Deutsche Unternehmensvertreter beklagen, dass die Übergangsfristen zu neuen Standards oft sehr kurz sind und es nicht immer möglich ist, die aus Deutschland eingeführten Produkte zügig unter den neuen Standards zertifizieren zu können.
Steuersätze für Fahrzeuge unterscheiden sich
Kfz mit Verbrennungsmotor unterliegen dem aktuell höchsten Steuersatz der Umsatzsteuer "Integrated Goods and Services Tax" (IGST; oft nur GST) von 28 Prozent. Zudem wird momentan eine Ausgleichsabgabe (GST Compensation Cess) in Höhe von 1 bis 22 Prozent erhoben, abhängig von Länge, Motorentyp und Hubraum der Fahrzeuge. Für Elektroautos beträgt die Umsatzsteuer lediglich 5 Prozent und die Compensation Cess entfällt.
In indischen Medien wird momentan über mögliche Steuersenkungen für Fahrzeuge mit Hybridantrieb spekuliert. Rein indische Hersteller wie Tata Motors oder auch Mahindra konzentrieren sich eher auf eine Elektrifizierung der Fahrzeugflotte. Fahrzeugproduzenten wie Maruti Suzuki und Toyota scheinen jedoch zugunsten steuerlicher Vergünstigungen für Hybridantriebe zu argumentieren. Sie haben Zugang zu entsprechender Technologie aus Japan, welche in diesem Bereich eine Führungsrolle einnimmt. Daher würden sie besonders von niedrigeren Steuern profitieren. Derzeit ist unklar, ob die Regierung den Wünschen nach Steuersenkungen nachkommt.
Kategorie | Steuersatz GST | Steuersatz Compensation Cess | Gesamtbesteuerung |
---|---|---|---|
Pkw (Benzin, Erdgas, Flüssigerdgas); kleiner als 4 Meter Länge, Hubraum kleiner als 1.200 Kubikzentimeter | 28 | 1 | 29 |
Pkw (Diesel); kleiner als 4 Meter Länge, Hubraum kleiner als 1.500 Kubikzentimeter | 28 | 3 | 31 |
Pkw (Hybrid); größer als 4 Meter Länge, Hubraum ab 1.501 Kubikzentimeter | 28 | 15 | 43 |
Pkw; größer als 4 Meter Länge, Hubraum kleiner als 1.501 Kubikzentimeter | 28 | 17 | 45 |
Pkw; größer als 4 Meter Länge, Hubraum ab 1.501 Kubikzentimeter | 28 | 20 | 48 |
Pkw; größer als 4 Meter Länge, Hubraum ab 1.501 Kubikzentimeter, mehr als 169 Millimeter Bodenfreiheit | 28 | 22 | 50 |
Elektroautos | 5 | 0 | 5 |
Informationen zu den Einfuhrabgaben sind bei der indischen Zentralverwaltung für indirekte Steuern und Zölle abrufbar. Die Vorschriften zur Einfuhr und das Inverkehrbringen von Kfz sind im Kapitel 87 der indischen Einfuhrliste (Anhang 1, Import, zur ITC (HS) Classifications of Export Import Items) festgeschrieben. Diese können beim indischen Generaldirektorat für Außenhandel abgerufen werden.
Darüber hinaus stellt GTAI ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
Tipps für den Markteinstieg
- Branchencluster beachten. Zentren sind die Regionen um Pune, Chennai, Bengaluru und New Delhi.
- Die Preissensivität ist hoch. Preise sollten nicht nur durch den Hinweis auf die Produktqualität, sondern auch mit Dienstleistungen (z.B. Ersatzteilversorgung) begründet werden.
- Sorgfältig ausgewählte, lokale Partner sind hilfreich, insbesondere beim Vertrieb.