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Indien führt neues E-Visum in Bezug auf Investitionen ein
Indien hat das sogenannte e-Production Investment Visa gestartet. Der nun ausschließlich digitale Prozess soll die Einreise ausländischer Fachkräfte erleichtern.
30.12.2025
Von Julia Merle | Bonn
Indien stellt ausländischen Fachkräften, die im Rahmen von investitions- und produktionsbezogenen Aktivitäten für kurze Zeit nach Indien gehen, nun ein spezielles elektronisches Geschäftsvisum zur Verfügung: das sogenannte e-Production Investment Visa. Bislang ist dieses Visum bereits als B-4-Visum (Production Investment Business Visa) verfügbar gewesen.
Bestimmte indische Unternehmen können fortan die für die Visumbeantragung erforderlichen Einladungsschreiben (Sponsorship Letter) für ausländische Fachkräfte (zum Beispiel Ingenieure) online mit den Unternehmensangaben etc. über die sogenannte NSWS-Plattform (National Single Window System) generieren lassen.
Nach Beantragung des neuen "e-Production Investment Visa" (e-B-4-Visa) über das E-Visaportal der indischen Einwanderungsbehörde unter Angabe der Referenznummer des Einladungsschreibens erhalten Antragstellende im Genehmigungsfall die sogenannte Electronic Travel Authorization (ETA). Die Gültigkeit des neuen E-Visums beträgt sechs Monate und ermöglicht die mehrfache Einreise.
Vor der Einreise nach Indien haben ausländische Staatsangehörige außerdem seit Oktober 2025 zusätzlich ein elektronisches Einreiseformular, die sogenannte e-Arrival Card, online auf der Website der Einwanderungsbehörde ab 72 Stunden vor ihrer Ankunft auszufüllen.
Zum Thema:
- Pressemeldung des Ministry of Commerce & Industry vom 17. Dezember 2025 (Englisch)
- NSWS-Plattform: Informationen zur Registrierung
- GTAI-Rechtsbericht Indien: Aufenthaltsrecht