Zollbericht Japan Zolltarif, Einfuhrzoll
Zölle und Einfuhrabgaben
Japan veröffentlichte 2026 zwei aktualisierte Fassungen seiner Tariff Schedule: eine zum 1. Januar 2026 und eine weitere zum 1. April 2026.
21.05.2026
Von Dr. Achim Kampf, Dr. Melanie Jordan | Bonn
Zolltarif
Der japanische Zolltarif ist nach dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) aufgebaut. In der Struktur des Harmonisierten Systems sind vier Codenummern ("Position") mit zwei weiteren Codenummern ("Unterposition") vorgesehen. Dieser sechsstellige Code wird praktisch weltweit einheitlich für die gleichen Waren verwendet. In Japan werden noch vier Ziffern für die weitere Unterteilung hinzugefügt. Japanische Zolltarifnummern bestehen somit grundsätzlich aus zehn Ziffern.
Japan passt seine Tariff Schedule mehrmals pro Jahr an. Für 2025 und 2026 wurden neue Versionen veröffentlicht, zuletzt zum 1. Januar 2026 und 1. April 2026.
Überdies können Zollsätze und sonstigen Einfuhrabgaben Japans kostenlos in der Access2Markets Datenbank der EU-Kommission eingesehen werden.
Zollwert
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zolls ist der Zollwert. Der Zollwert berechnet sich nach dem Transaktionswert der eingeführten Waren, d.h. der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Hinzu kommen Provisionen, Vermittlungsgebühren, Verpackungsgebühren, Materialkosten, die Kosten für die Be- und Entladung sowie die Kosten für die Lieferung der Waren bis zum Ort des Verbringens in das Zollgebiet Japans einschließlich Fracht und Versicherung, sofern diese nicht bereits im Kaufpreis enthalten sind. Kosten, die nach dem Verbringen in das japanische Zollgebiet anfallen und im Kaufpreis enthalten sind, können abgezogen werden, sofern diese in der Rechnung getrennt aufgeführt sind.
Weitere Informationen: Methods to calculate the Customs value
Begünstigungen für Entwicklungsländer
Japan gewährt Entwicklungsländern Zollvorteile bei der Einfuhr von Waren. Je nach Warenart werden ermäßigte Zölle oder Zollfreiheit gewährt. Die am wenigsten entwickelten Länder erhalten noch weiter gehende Zollzugeständnisse. Waren aus diesen Ländern können fast immer zollfrei eingeführt werden. Diese Zollpräferenzen werden jedoch nur gewährt, wenn die Waren auf direktem Weg nach Japan verschifft werden und von einem gültigen Präferenznachweis "Form A" begleitet werden.
Weitere Informationen: Generalized System of Preferences
Außertarifliche Zollbegünstigungen
Muster und Werbematerialien
Werbematerialien wie Prospekte oder Kataloge ohne Handelswert können abgabenfrei eingeführt werden.
Warenmuster können abgabenfrei eingeführt werden, wenn sie zweifelsfrei als Muster erkennbar oder von geringem Wert sind. Als Richtgröße kann dabei ein Zollwert der eingeführten Waren von insgesamt nicht mehr als 5.000 Yen (ca. 27,25 Euro; Stand 6. Mai 2026) gelten.
Nicht abgabenfreie Muster können als vorübergehende Einfuhr abgefertigt werden, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten wieder ausgeführt werden. Für die Einfuhrabgaben sind Sicherheiten zu leisten, die bei Wiederausfuhr erstattet werden.
Untergegangene oder beschädigte Waren
Für Waren, die vor der zollamtlichen Freigabe untergehen oder beschädigt werden, können die Zölle auf Antrag - der erlittenen Wertminderung entsprechend - vermindert oder erlassen werden.
Umzugsgut
Persönliche Gegenstände, die bereits vor der Einreise nach Japan im Besitz und im Gebrauch des Reisenden standen, dürfen als Umzugsgut abgabenfrei eingeführt werden. Automobile, Schiffe und Flugzeuge sind jedoch nur abgabenfrei, wenn sie im Zeitpunkt der Einfuhr seit mindestens einem Jahr im Eigentum des Umziehenden stehen. Diese Waren dürfen auch nicht in Japan verkauft werden.
Reiseverkehr
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden. Dazu zählen unter anderem: Kleidung, Wäsche, Schuhe und Toilettenartikel. Im persönlichen Handgepäck sind folgende Produkte zollfrei:
Ware | Höchstmenge |
|---|---|
Alkoholische Getränke | drei Flaschen à 760 ml |
Tabakwaren | insgesamt maximal 250 Gramm |
Zigarren | 50 Stück |
Zigaretten | 200 Stück |
Parfums | zwei Unzen (ca. 57 Gramm) |
Andere Waren | bis zum Gesamtwert von 200.000 Yen |
Ferner besteht ein Einfuhrverbot für Drogen, Betäubungsmittel aller Art, Waffen, Munition, Sprengstoffe, Plagiate sowie gefälschte Wertpapiere.
Kleinbetragsregelung
Für Waren mit einem gesamten Zollwert von nicht mehr als 10.000 Yen werden Zölle grundsätzlich nicht angefordert. Dies soll sich voraussichtlich zum 1. April 2028 ändern.
Gebühren für die Zollabfertigung
Die Abfertigung während der normalen Öffnungszeiten der Zollämter (08.30 bis 17.15/17:45 Uhr) ist gebührenfrei.
Weitere Informationen:
- Application of the Consumption Tax on the Duty-Exemption Procedures
- Outline of Systems for Reduction, Exemption and Repayment of Customs Duty Except Exemption under International Conventions and Agreement
- Duty exemption for goods at a total customs value of 10,000 yen or less
Advance Ruling
Importeure können im Rahmen der Advance Rulings eine verbindliche zolltarifliche Vorabentscheidung für ihre Waren beantragen. Dadurch erhalten sie Planungs- und Rechtssicherheit hinsichtlich des anzuwendenden Zollsatzes und profitieren somit auch von einer vereinfachten Abfertigung. Die Entscheidung gilt drei Jahre, verliert jedoch ihre Gültigkeit, wenn sich die Ware oder die Rechtslage ändert, die Frist abläuft oder die ursprüngliche Einstufung als fehlerhaft eingestuft wird.