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Branchen | Kanada | Maschinenbau

Rahmenbedingungen

Viele Freihandelsabkommen und gute Abschreibungsbedingungen Kanadas bieten Möglichkeiten für Direktinvestitionen.  

Von Daniel Lenkeit | Toronto

Rahmenbedingungen für kanadische Maschinenbauproduktion günstig

Für die Maschinenbau- und Ausrüstungsindustrie gibt es keine relevanten Beschränkungen für Ausfuhren aus der Liste der kanadischen Exportkontrollgüter. Auch die Einfuhr von Maschinen und Ausrüstungen aus Europa unterliegt keiner Begrenzung.

Für den kanadischen Maschinenbau ist der Zugang zu internationalen Märkten aufgrund zahlreicher Freihandelsabkommen Kanadas umfangreich. Wie schon unter dem NAFTA-Regime bietet auch das Nachfolgeabkommen Canada-United States-Mexico Agreement (CUSMA) kanadischen Maschinenbauunternehmen zollfreien Zugang zum gesamten nordamerikanischen Markt. CUSMA schafft Investitionssicherheit und setzt den zollfreien Handel in Nordamerika (unter Auflagen für einige Industrien wie die Kfz-Branche) fort.

Mit dem seit 2017 vorläufig in Kraft getretenen Kanada-EU Freihandelsabkommen CETA sowie mit den bilateralen Handelsabkommen mit Südkorea, Chile, Kolumbien, Peru, Israel und anderen, haben kanadische Maschinenhersteller zudem begünstigten Zugang zu weiteren internationalen Märkten. 

Ebenso gehört Kanada zu den G20 Ländern, die eine zollfreie Zone für industrielle Vorleistungsgüter und Maschinen anbieten. Importe von Maschinen aus Europa beispielsweise können Tochtergesellschaften zollfrei realisieren und von Kanada weitere internationale Märkte bearbeiten. Dazu bieten die linearen Abschreibungsbedingungen für Maschinen und Ausrüstungen einen Standortvorteil.

Die offizielle Normungsorganisation in Kanada ist die Canadian Standards Association (CSA Group). Sie wurde vom SCC (Standards Council of Canada), der das nationale Standardsystem überwacht, als offizielles Test- und Zertifizierungsinstitut akkreditiert. Die CSA Group bietet Produktprüfungen und -zertifizierungen in nahezu allen Industriesparten an und hat auch Geschäftssitze in Deutschland - in Frankfurt und Straßkirchen.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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