Zollbericht Kasachstan Registrierung von Importeuren, Zollagenten
Kasachstan: Neue Zollregularien verändern den Warenverkehr
Kasachstan verschärft 2026 Zoll- und Registrierungspflichten – deutsche Exporteure müssen Prozesse an neue digitale Vorgaben anpassen.
02.03.2026
Von Karin Appel | Bonn
Kasachstan befindet sich seit 2025 in einer umfassenden Neuordnung seines Handels‑ und Zollsystems, das 2026 in eine entscheidende Umsetzungsphase eintritt. Für deutsche Exportunternehmen, die Waren direkt nach Kasachstan liefern oder über das Land in den zentralasiatischen Wirtschaftsraum exportieren, sind diese Änderungen von erheblicher praktischer Bedeutung.
Digitalisierung und Transparenz sind Kernziele
Im Kern verfolgt Kasachstan das Ziel, seine Handelsprozesse zu digitalisieren, Transparenz entlang der Lieferkette zu erhöhen und Schattenwirtschaft sowie Produktfälschungen stärker zu bekämpfen.
Im Mittelpunkt der aktuellen Reformen steht die Einführung und verpflichtende Nutzung des Nationalen Warenkatalogs (NCG/NGC), einer zentralen digitalen Plattform, auf der sämtliche im Land gehandelten Waren erfasst werden. Während bis Ende 2025 lediglich bestimmte kennzeichnungspflichtige Produkte – etwa Tabak, Schuhe oder pharmazeutische Artikel – registriert werden mussten, gilt ab 1. Januar 2026 eine allgemeine Registrierungspflicht für alle im Land verkauften oder importierten Waren. Unternehmen sind verpflichtet, Produktinformationen vor der Einfuhr oder dem Inverkehrbringen vollständig digital zu hinterlegen. Ohne diese Registrierung dürfen Waren künftig weder verkauft, noch verzollt, noch in elektronischen Rechnungen erfasst werden. Verstöße ziehen administrative Sanktionen nach sich und können den Warenverkehr erheblich verzögern.
Der NCG dient nicht nur als zentrales Produktregister, sondern soll die gesamte Warenbewegung in Kasachstan abbilden – von der Herstellung bzw. dem Import über die Lagerung bis zur finalen Abgabe an den Verbraucher. Jede Ware erhält dabei einen eindeutigen Identifikationscode, der in allen Handels- und Zollprozessen genutzt wird. Ziel ist es, Produktfälschungen einzudämmen, die Transparenz über Lieferketten zu erhöhen und die Steuererhebung zu verbessern. Für deutsche Exporteure bedeutet dies, dass künftig engere Abstimmungen mit kasachischen Importeuren notwendig sind, um sicherzustellen, dass die Registrierung rechtzeitig erfolgt und Waren korrekt gekennzeichnet sind. Dies betrifft insbesondere komplexe Produktlinien mit Varianten oder technischen Merkmalen, die exakt erfasst werden müssen.
Verschärfung E-Commerce Regularien
Neben der Registrierungspflicht verschärft Kasachstan auch die Regularien im Bereich E‑Commerce. Ab 2026 werden online bestellte Waren aus dem Ausland nicht mehr als „persönliche Güter“ eingestuft, sondern fallen unter die Kategorie „E‑Commerce‑Waren“. Für Verbraucher bleibt die Abwicklung weitgehend komfortabel, doch im Hintergrund werden sämtliche dieser Sendungen einer neuen Zollanmeldung für E‑Commerce-Waren unterzogen. Diese Erklärung wird durch die E‑Commerce‑Anbieter oder deren Logistikpartner abgegeben, sodass private Empfänger weiterhin keinen eigenen Zollprozess durchlaufen müssen. Besonders relevant für Händler und Logistikdienstleister sind jedoch die strenger überwachten Wert‑ und Gewichtsgrenzen: Überschreiten die Sendungen den Schwellenwert von 200 €, gilt ein einheitlicher Einfuhrabgabensatz von 15 Prozent auf die Differenz; bei Überschreitung des maximal zulässigen Gewichts von 31 kg greifen weitere Zölle. Für deutsche Unternehmen, die Endkunden in Kasachstan beliefern, steigt somit die Bedeutung korrekter Deklaration und klarer Zollinformationen im Bestellprozess.
Außerdem blockiert Kasachstan Unternehmen den Zugang zu ihren Plattformen, die ihre Umsatzsteuer nicht zahlen.
Neue Mehrwertsteuerpflicht
Ein weiterer zentraler Reformbereich betrifft ausländische digitale Dienstleister. Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen ausländische Online‑Plattformen und digitale Dienstleistungsanbieter, die Umsätze mit Privatkunden in Kasachstan erzielen, einer neuen Mehrwertsteuerpflicht in Höhe von 16 Prozent. Diese Unternehmen müssen sich innerhalb eines Monats nach der ersten Zahlung eines kasachischen Kunden im staatlichen Register anmelden. Die kasachischen Behörden kündigen an, bei Nichtregistrierung oder Nichtreaktion auf amtliche Mitteilungen auch Internetsperren gegenüber den betroffenen Plattformen anzuwenden. Für deutsche Anbieter digitaler Dienste – etwa Software‑as‑a‑Service‑Modelle, digitale Handelsplattformen oder abonnementbasierte Tools – kann dies unmittelbare geschäftliche Auswirkungen haben. Eine frühzeitige steuerrechtliche Compliance ist daher unabdingbar.
Unternehmen sollten sich mit den Änderungen frühzeitig vertraut machen. GTAI bietet ausführlichere Informationen zur Novellierung des Steuerrechts.
Insgesamt entwickelt sich Kasachstan 2026 zu einem Markt mit deutlich strengeren, aber auch moderneren und digital integrierten Zoll- und Handelsprozessen.
Quellen: Gesetzesdatenbank Kasachisches Ministerium für Handel und Integration