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Zollbericht Kongo, Demokratische Republik Freizonen, Investitionsförderung

Freie Wirtschaftszonen

Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen. Dadurch sollen Wirtschaftswachstum und Direktinvestitionen gefördert werden.

Von Andrea Mack | Bonn

Das kongolesische Zollgesetz Loi N° 10/002 vom 20. August 2010 sieht die Einrichtung von Freizonen (zones franches) und Sonderwirtschaftszonen (zones économiques spéciales) vor. Eine Sonderwirtschaftszone ist ein räumlich abgegrenztes Gebiet innerhalb des Staates, in dem Investoren von Zoll- und Steuererleichterungen, vereinfachten Verwaltungsverfahren und bereitstehender Infrastruktur profitieren können.

Investoren und Unternehmern, die sich dort niederlassen, wird unter anderem eine Unternehmenssteuerbefreiung für fünf oder zehn Jahre gewährt. Neue oder gebrauchte Maschinen, Werkzeuge, Ausrüstung und Investitionsgüter sind für zehn Jahre vollständig von Einfuhrzöllen und Steuern befreit. Die einzelnen Zoll- und Steuerbegünstigungen sind in Dekret N° 20/004 vom 5. März 2020 festgelegt.

Ende 2020 begann die Regierung mit dem Aufbau der ersten Sonderwirtschaftszone in Maluku in Kinshasa, um ausländische Investitionen anzuziehen und die Gründung von Unternehmen auf lokaler Ebene zu fördern. Sonderwirtschaftszonen beziehungsweise Industriezonen sollen auch in den Gebieten von Katanga, Kivu, Kasai und Equateur entstehen.

Zuständige Behörde für die Einrichtung und Verwaltung von Sonderwirtschaftszonen in der DR Kongo ist die Agence des Zones Economiques Spéciales.

Auch das Investitionsgesetz Loi N°004/2002 vom 21. Februar 2002 sieht zoll- und steuerliche Vorteile für investierende Unternehmen vor. Zu den Anreizen gehören:

  • Befreiung von Körperschaftssteuer und Grundsteuer
  • Befreiung von Einfuhrzöllen auf Ausrüstung und Materialien; zu entrichten sind jedoch 2 Prozent Verwaltungsgebühr und 16 Prozent Mehrwertsteuer (die vom Finanzamt erstattet wird).

Die Dauer der Investitionsanreize ist abhängig von der Wirtschaftsregion, in der die Investition angesiedelt ist. Sie beträgt:

  • drei Jahre in der Wirtschaftsregion A (Kinshasa)
  • vier Jahre in der Wirtschaftsregion B (Provinz Bas-Congo, Städte Lubumbashi, Likasi, Kolwezi)
  • fünf Jahre im Wirtschaftsraum C (andere Provinzen und Städte).

Voraussetzungen, um von den Anreizen zu profitieren, sind:

  • das Unternehmen muss in der DR Kongo registriert sein
  • die Gesamtkosten der geplanten Investition müssen mindestens 200.000 US$ betragen
  • der Investor verpflichtet sich, die Umwelt- und arbeitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten
  • die Investition muss eine Wertschöpfungsrate von mindestens 35 Prozent garantieren.

Bestimmte Wirtschaftszweige wie der Bergbau profitieren von einer besonderen Anreizregelung.

Ansprechpartner für die Genehmigung von Investitionsvorhaben ist die Agence Nationale pour la Promotion des Investissements (ANAPI), die auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen zum Thema Investitionen bereithält.

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