Mexiko befindet sich in einem Transformationsprozess von regulatorischen Herausforderungen, Reformen der öffentlichen Beschaffung und Veränderungen im Gesundheitssystem.
Die mexikanische Gesundheitsbehörde COFEPRIS (Comisión Federal para la Protección contra Riesgos Sanitarios) ist für Zulassung, Regulierung und Marktüberwachung sowie Erteilung von Einfuhrgenehmigungen von Arzneimitteln zuständig. Aktuell wird unter anderem die Verordnung zur Kennzeichnung von Medikamenten überarbeitet. Ziel ist es, Anforderungen an die Inhaltsdeklaration, die Digitalisierung sowie die Rückverfolgbarkeit mittels QR‑Code festzulegen.
Regulierung bleibt herausfordernd
Unternehmen berichten teilweise über lange Genehmigungsverfahren und Verzögerungen bei der Genehmigung klinischer Studien. Die gesetzlich vorgegebene Entscheidungsfrist (Reglamento de Insumos para la Salud) für die Arzneimittelregistrierung bei bereits bekannten Wirkstoffen beträgt 180 Tage und bei noch nicht registrierten Wirkstoffen 240 Tage. Die Branche fordert daher eine Beschleunigung der Zulassungsverfahren, um Innovation und Investitionen zu erleichtern. Effizienzsteigerungen in der Zulassung gelten daher als wichtiger Standortfaktor.
Reformen der öffentlichen Beschaffung
Der Staat bleibt ein bedeutender Nachfrager im Pharmasektor. Laut der Branchenumfrage ENIFARM entfallen auf den staatlichen Gesundheitssektor 21,5 Prozent des Arzneimittelabsatzes.
Die öffentliche Beschaffung von Medikamenten und für öffentliche Krankenhäuser wurde in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert. Das staatliche Unternehmen Birmex (Biológicos y Reactivos de México) spielt eine essenzielle Rolle bei der zentralen Beschaffung und Distribution von Arzneimitteln sowie beim Betrieb der staatlichen Großapotheke „Megafarmacia del Bienestar“ und damit bei der Sicherstellung der Medikamentenversorgung. Unternehmen berichten von Verzögerungen bei den genannten Aufgaben. Das Gesundheitsministerium hat zu diesem Zweck eine Compliance-Plattform eingesetzt, die Birmex und andere Institutionen abdeckt, um die Medikamentenlieferungen zu verfolgen und Versorgungslücken zu identifizieren. Das System bleibt anfällig für Lieferengpässe und sonstige organisatorische Probleme.
Nationales Gesundheitssystem wandelt sich
Die Regierung wird das Gesundheitssystem mit seinen unterschiedlichen Institutionen weiter reformieren. Die Registrierung für das nationale Gesundheitsregister (Registro Nacional de Salud) soll als ressortübergreifendes Kooperationsprojekt zwischen dem Gesundheitsministerium (Secretaría de Salud) und dem Wohlfahrtsministerium (Secretaría de Bienestar) im April 2026 lanciert werden.
In Mexiko gibt es je nach Beschäftigungsstatus mehrere öffentliche Institutionen für Gesundheitsversorgung und soziale Sicherung. Das nationale Gesundheitsregister hat zum Ziel, ein universelles öffentliches Gesundheitssystem zu schaffen. Versicherte sollen unabhängig davon, ob sie bei IMSS (bisher Arbeitnehmer Privatwirtschaft), ISSSTE (bisher Staatsbedienstete) oder IMSS Bienestar (bisher Personen ohne formelle Anstellung) versichert sind, Dienstleistungen in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Anspruch nehmen können.
Das nationale Gesundheitssystem soll bis Ende der Amtszeit Sheinbaums im Jahr 2030 vollständig implementiert sein. Bis dahin müssen alle Anspruchsberechtigten aber zunächst digital erfasst und mit einer elektronischen Patientenakte ausgestattet werden. Es sind daher fortwährende Investitionen in Technologie und Digitalisierung zu erwarten. Der Agentur für Digitale Transformation und Telekommunikation (Agencia de Transformación Digital y Telecomunicaciones -ATDT-), die trotz ihres Namens den Status eines Ministeriums hat, kommt hier ebenfalls eine zentrale Rolle zu.
Freihandelsabkommen erleichtern Marktzugang
Mexiko verfügt über eines der größten Netze an Freihandelsabkommen weltweit, darunter:
• USMCA (USA-Mexiko-Kanada)
• EU-Mexiko-Freihandelsabkommen
Im Pharmabereich sind die USA mit Abstand Mexikos wichtigster Handelspartner. Ein Großteil der pharmazeutischen Exporte Mexikos geht in die USA. Viele Unternehmen nutzen Mexiko für Generika-Produktion, Verpackung und Endfertigung sowie zum Vertrieb in Nordamerika. Zentral in dieser Handelsbeziehung ist das im Jahr 2020 in Kraft getretene USMCA. Dieses wird im Juli 2026 einer Revision unterzogen. Ein wichtiger Punkt bei der Revision im Hinblick auf den Pharmasektor könnte die Reduzierung der Abhängigkeit von pharmazeutischen Vorprodukten aus China und eine Stärkung nordamerikanischer Lieferketten sein. Zölle und Nearshoring-Strategien werden wichtige Diskussionsthemen darstellen.
Mit der EU besteht seit 2000 ein Freihandelsabkommen. Neben den USA sind die wichtigsten Importländer Mexikos für pharmazeutische Erzeugnisse ausschließlich EU-Länder. Deutschland befindet sich auf Platz 2. Die Top 5 komplettieren - in dieser Reihenfolge - Italien, Irland, und Spanien. Vor diesem Hintergrund ist für den Pharmasektor das modernisierte EU-Mexiko Globalabkommen zentral. Dieses wurde zwar bereits politisch vereinbart, dessen Ratifizierung ist aber noch anhängig. Das Globalabkommen sieht eine weitgehende Zollfreiheit für pharmazeutische Erzeugnisse und verbesserten Marktzugang vor. Insbesondere sollen ein erweiterter Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen, ein stärkerer Investitionsschutz und eine vertiefte Zusammenarbeit in der regulatorischen Kooperation gewährleistet werden.
Regelmäßige Einblicke in den mexikanischen Pharmamarkt liefert das monatliche Pharma Update Mexiko der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft, das kostenfrei verfügbar ist.
Die Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
Von Alexander Walter
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Berlin