Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Branche kompakt | Mexiko | Ernährungswirtschaft

Rahmenbedingungen

Zukünftig werden deutsche Agrarprodukte und Lebensmittel dank des neuen EU-Mexiko-Globalabkommens einen verbesserten Marktzugang haben.

Von Edwin Schuh | Mexiko-Stadt

Im Januar 2025 verkündeten die Europäische Union und Mexiko den Abschluss der Verhandlungen über ein modernisiertes Globalabkommen. Der nächste Schritt ist die Ratifizierung des Abkommens durch beide Seiten. Bis dahin gilt weiterhin das EU-Mexiko-Globalabkommen aus dem Jahr 2000, das bereits vielen Produkten zollfreien Zugang nach Mexiko ermöglicht. Die wichtigsten Änderungen des neuen Vertrages betreffen den Agrar- und Lebensmittelsektor:

  • Mexiko beseitigt seine Einfuhrzölle von bis zu 100 Prozent auf eine Vielzahl europäischer Agrarprodukte. Dazu zählen unter anderem Hähnchenfleisch (momentan noch bis zu 75 Prozent Einfuhrzoll), Schweinefleisch (bis zu 20 Prozent), Käse (bis zu 45 Prozent), Schokolade (bis zu 20 Prozent + 0,36 US$ pro Kilogramm) und Nudeln (bis zu 20 Prozent). Zudem hilft das Abkommen dabei, bestehende Handelshemmnisse insbesondere bei tierischen Erzeugnissen zu beseitigen.
  • Die Anzahl geografisch geschützter Herkunftsangaben von Lebensmitteln und Getränken aus der EU wird auf 568 Produkte erhöht.
  • Beschleunigte und günstigere Verfahren beim Import von landwirtschaftlichen Produkten aus der EU.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission wird in einer Pressemitteilung wie folgt zitiert: "EU-Exporteure, darunter auch unsere Landwirte und Agrarunternehmen, erhalten neue Geschäftsmöglichkeiten. Dieses wegweisende Abkommen beweist, dass offener, regelbasierter Handel sowohl unseren Wohlstand und unsere wirtschaftliche Sicherheit als auch den Klimaschutz und die nachhaltige Entwicklung fördern kann."

Für die Risikobetrachtung und Gesundheitskontrolle von Lebensmitteln ist in Mexiko die Behörde SENASICA (Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad) zuständig. Für die Zulassung und Überwachung von Lebensmittelchemikalien und Zusatzstoffen ist die Stelle Cofepris (Comisión Federal para la Protección contra Riesgos Sanitarios) verantwortlich.

Tipps für den Markteinstieg

  • Da Mexiko ein großer Markt ist, kann eine eigene Niederlassung Sinn machen, anstatt ausschließlich mit lokalen Vertriebspartnern zu arbeiten.
  • Als Standort bietet sich neben Mexiko-Stadt auch das bei deutschen Firmen beliebte Querétaro im Landeszentrum an.
  • Viele mittelständische Unternehmen decken von Mexiko aus ganz Lateinamerika (ohne Brasilien) ab.
  • Aufgrund des starken Andrangs ausländischer Firmen nimmt der Fachkräftemangel zu - Unternehmen müssen sich teilweise selbst um die Ausbildung kümmern.

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.