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Rahmenbedingungen
Dank des neuen EU‑Mexiko‑Globalabkommens erhalten deutsche Agrarprodukte und Lebensmittel künftig besseren Marktzugang.
27.05.2026
Von Edwin Schuh | Mexiko-Stadt
Das modernisierte Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Mexiko soll Ende Mai 2026 unterzeichnet werden. Die neuen Handelsregelungen könnten dann bereits 2026 im Rahmen eines interim Trade Agreement (iTA) in Kraft treten. Die weiteren Bestandteile des Globalabkommens (Politik und Kooperation) müssen von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, bevor das komplette Abkommen in Kraft treten kann.
Besserer Marktzugang für Agrarprodukte und Lebensmittel aus der EU
Aus europäischer Sicht soll vor allem der Agrar- und Lebensmittelsektor von dem neuen Vertrag profitieren. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission wird in einer Pressemitteilung wie folgt zitiert: "EU-Unternehmen und der EU-Agrar- und Ernährungssektor werden unmittelbar von niedrigeren Zöllen und geringeren Kosten profitieren und so zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung beitragen." Viele andere Wirtschaftssektoren können bereits seit dem EU-Mexiko-Handelsabkommen aus dem Jahr 2000 zollfrei nach Mexiko liefern. Zu den wichtigsten Änderungen des neuen Abkommens zählen:
- Mexiko hebt seine Einfuhrzölle von bis zu 100 Prozent auf eine Vielzahl europäischer Agrarprodukte auf. Dazu zählen unter anderem Hähnchenfleisch (derzeit noch bis zu 100 Prozent Einfuhrzoll), Schweinefleisch (bis zu 45 Prozent), Schokolade (bis zu 20 Prozent plus 0,36 US$ pro Kilogramm) sowie Nudeln, Schimmelkäse, Äpfel und Pfirsiche in Konserven (jeweils bis zu 20 Prozent).
- Für einige Produkte wird eine jährliche Maximalmenge gelten, die zollfrei nach Mexiko eingeführt werden kann. Dies betrifft etwa Milchpulver (50.000 Tonnen), Rindfleisch (30.000 Tonnen) und frischen Käse (5.000 Tonnen).
- Die Anzahl geografisch geschützter Herkunftsangaben von Lebensmitteln und Getränken aus der EU (Parmaschinken, bayerisches Bier usw.) wird auf 568 Produkte erhöht.
- Umgekehrt sollen rund 86 Prozent der mexikanischen Agrarprodukte unmittelbar zollfreien Zugang zur EU erhalten. Weitere strategische Produkte (unter anderem Orangensaft, Bananen, Honig, Fisch und Meerestiere) erhalten zollfreie Kontingente.
Kein Junkfood mehr an Schulen
Für die Risikobetrachtung und Gesundheitskontrolle von Lebensmitteln ist in Mexiko die Behörde SENASICA (Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad) zuständig. Die Zulassung und Überwachung von Lebensmittelchemikalien und Zusatzstoffen obliegt der Stelle Cofepris (Comisión Federal para la Protección contra Riesgos Sanitarios).
Seit März 2025 ist der Verkauf verarbeiteter Lebensmittel in mexikanischen Schulen verboten (Gesetz DOF 30/09/2024). In Schulcafeterias dürfen nur noch frische Lebensmittel sowie Wasser angeboten werden. Dies soll die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler fördern. Branchenberichten zufolge verloren Hersteller wie Bimbo, Sabritas, PepsiCo und Mars dadurch einen Markt von rund 36 Millionen Kindern und 2 Millionen Lehrkräften während der Schulzeiten.
Tipps für den Markteinstieg
- Da Mexiko ein großer Markt ist, kann eine eigene Niederlassung Sinn machen, anstatt ausschließlich mit lokalen Vertriebspartnern zu arbeiten.
- Als Standort bietet sich neben Mexiko-Stadt auch das bei deutschen Firmen beliebte Querétaro im Landeszentrum an.
- Viele mittelständische Unternehmen decken von Mexiko aus ganz Lateinamerika (ohne Brasilien) ab.
- Aufgrund des starken Andrangs ausländischer Firmen nimmt der Fachkräftemangel zu - Unternehmen müssen sich teilweise selbst um die Ausbildung kümmern.
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.