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Mexiko: Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Regelungen finden sich in Mexiko vor allem in Gesetzen und Tarifverträgen. (Stand: 15.08.2025)

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Das mexikanische Arbeitsrecht wird im Wesentlichen durch das Bundesarbeitsgesetz (Ley Federal de Trabajo LFT) geregelt. Sozialrechtliche Aspekte enthält das Sozialversicherungsgesetz (Ley del Seguro Social LSS). Ergänzend gelten Tarifverträge, interne Richtlinien und Individualarbeitsverträge.

Vertragsabschluss

Arbeitsverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden, sie sind grundsätzlich in Schriftform abgefasst (Art. 24 LFT). Standard ist das unbefristete Arbeitsverhältnis (Art. 35 LFT); Befristungen sind Ausnahmefälle und müssen sachlich begründet sein (zum Beispiel Saisonarbeit, Bauprojekte). Bei Verträgen ab 180 Tagen kann eine Probezeit von in der Regel 30 Tagen, bei Führungs-/Spezialpositionen bis 180 Tage, vereinbart werden (Art. 39A LFT). Unternehmen müssen mindestens 90 Prozent mexikanische Beschäftigte haben; Ausnahmen gelten unter anderem für die Geschäftsführung (Art. 7 LFT). Der Arbeitsort (einschließlich Homeoffice) kann vertraglich festgelegt werden (Art. 330-A ff. LFT).

Vertragsbeendigung

Kündigungen sind durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer möglich; unterschieden wird zwischen berechtigter und unberechtigter Kündigung. Bei berechtigtem Grund (Art. 47 LFT) besteht kein Abfindungsanspruch. Bei unberechtigter Kündigung eines unbefristeten Vertrags hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung (Art. 48 LFT), zusätzlich 20 Tagesentgelte pro vollem Beschäftigungsjahr (Art. 50 LFT) sowie einen Betriebszugehörigkeitsbonus von zwölf Tagesgehältern pro Jahr (Art. 162 LFT). Der Weiterbeschäftigungsanspruch kann in bestimmten Fällen entfallen.

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht in den USA finden Sie in der GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Mexiko.

Mindestlohn

Am 4. Dezember 2024 beschloss die mexikanische Lohnkommission CONASAMI (Comisión Nacional de los Salarios Mínimos) eine landesweite Erhöhung des Mindestlohns ab 1. Januar 2025.

Der allgemeine Mindestlohn steigt von 248,93 MXN auf 278,80 MXN pro Tag (ca. 12,74 EUR). In der Freihandelszone Nordgrenze (ZLFN) erhöht er sich von 374,89 MXN auf 419,88 MXN pro Tag (ca. 19,18 EUR). Die betroffenen Gemeinden sind in Art. 1 der Resolution aufgeführt.

Die Berechnung basiert auf dem bisherigen Mindestlohn plus dem gesetzlich vorgesehenen Monto Independiente de Recuperación (MIR), der die Kaufkraft sichern soll: 12,85 MXN im übrigen Land und 19,36 MXN in der ZLFN.

In Mexiko gibt es zwei Mindestlohnarten: Allgemeiner Mindestlohn (für alle Arbeitnehmer) und Professioneller Mindestlohn (für bestimmte Tätigkeiten).

Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz ist in Mexiko verfassungsrechtlich verankert und wird durch das Bundesarbeitsgesetz (LFT), die Bundesverordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (RFSST, 2014) sowie die verbindlichen Normas Oficiales Mexicanas (NOM) konkretisiert.

Das LFT verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten, und definiert Arbeitsrisiken. Die RFSST regelt Rechte und Pflichten beider Parteien im Arbeitsschutz. Die NOM-Vorschriften werden vom Arbeitsministerium (Secretaría de Trabajo y Previsión Social – STPS) erlassen und gliedern sich in Sicherheits-, Gesundheits-, Organisations-, Produkt- und Sondernormen.

Für die Überwachung sind mehrere staatliche Stellen zuständig: das STPS und das Gesundheitsministerium (Secretaría de Salud – SS) als oberste Behörden, das mexikanische Institut für soziale Sicherheit (Instituto Mexicano del Seguro Social – IMSS) und die Generaldirektion der Bundesarbeitsaufsicht (Dirección General de Inspección Federal del Trabajo – DGIFT) als zentrale Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutzvorschriften.

Unternehmen müssen ihren Beschäftigten unabhängig von der Branche Schulungen und Unterweisungen zum Arbeitsschutz anbieten. Arbeitgeber haften grundsätzlich für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, auch wenn Arbeitnehmer über Vermittler beschäftigt werden. Bei Todesfällen oder (vorübergehender bzw. dauerhafter) Arbeitsunfähigkeit sind Entschädigungen zu leisten.

Weitere Informationen zum Arbeitsschutz in Mexiko finden Sie in der GTAI-Publikation Menschenrechtliche Risiken, Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

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