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Zollbericht Neuseeland Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen
In Neuseeland gelten außerordentlich strenge Vorschriften .
04.11.2022
Von Klaus Möbius
Aufgrund der geographischen Abgeschiedenheit Neuseelands konnte sich dort eine einzigartige Flora und Fauna entwickeln. Diese ist durch eingeschleppte Spezies (Tiere und Pflanzen) gefährdet. Es gelten deshalb außergewöhnlich umfangreiche und strenge Quarantänebestimmungen. Insbesondere für Agrarwaren, gebrauchte Fahrzeuge und gebrauchte Freizeitartikel wie Camping- oder Angelausrüstungen. Verschmutzungen jeder Art, in denen sich Ungeziefer oder Pflanzensamen verbergen könnten, sind zu vermeiden. Sie führen zu zeit- und kostenintensiven Nachbehandlungen.
Die neuseeländische Quarantänebehörde bietet auf ihrer Internetseite eine Darstellung der bestehenden Vorschriften:
https://www.mpi.govt.nz/importing/
Neuseeland verlangt die Einhaltung des Internationalen Standards für Pflanzengesundheit ISPM Nr. 15. Der Standard enthält im Wesentlichen die folgenden Regelungen:
Holz, welches zur Herstellung von Verpackungsmaterial verwendet werden soll, muss entweder mit Methylbromid begast, oder einer Wärmebehandlung (Kerntemperatur von mindestens 56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten) unterzogen worden sein.
Zum Nachweis, dass die geforderten Behandlungen stattgefunden haben, muss das Holz mit einer genau definierten Markierung versehen sein.
Arbeitsübersetzung des Julius Kühn-Instituts und weitere, tiefer gehende Informationen:
https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/holzverpackungsmaterial-ausfuhr.html
Für Frachtcontainer gelten ebenfalls umfangreiche Bestimmungen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass das Einschleppen von Insekten durch Begasung oder andere geeignete Maßnahmen verhindert wird: https://www.biosecurity.govt.nz/importing/border-clearance/containers-and-cargo/
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