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Zollbericht Norwegen Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Beschränkungen.

Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten. Für andere Waren gelten Beschränkungen. Die Einfuhr ist bei Erfüllung gesonderter Anforderungen möglich. Hierzu zählen beispielsweise die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Genehmigungen. Da Norwegen Teil des europäischen Binnenmarktes ist, unterliegen Exporte aus der EU nach Norwegen in der Regel weniger strengen Vorschriften als Importe aus anderen Drittländern.    

Folgende Waren unterliegen Einfuhrbeschränkungen

  • Alkohol
  • Tabak
  • Lebensmittel, Pflanzen, Saatgut, Tiere
  • Gefährdete Tiere und Pflanzen (CITES)
  • Arzneimittel
  • Abfall
  • Sprengstoffe, Feuerwerkskörper und weitere Gefahrstoffe
  • Waffen, Waffenteile und Munition
  • Kulturgüter und Antiquitäten

Alkohol

Eine Registrierung des Importeurs beim staatlichen Monopolisten Vinmonopolet AS sowie der norwegischen Zollverwaltung ist erforderlich. 

Abfall 

Den internationalen Rahmen für grenzüberschreitende Abfallverbringung bildet das Basler Übereinkommen. Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene für den Warenverkehr mit Abfall ist die EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (EU). Norwegen ist Mitglied des Baseler Abkommens und hat die EU-Vorgaben zur Abfallverbringung umgesetzt. Voraussetzung für die Verbringung gefährlicher Abfälle ist eine Notifizierung der zuständigen Behörden sowie die Vorlage eines Begleitdokuments. Bei risikofreien, sogenannten grünen Abfällen, besteht lediglich eine Informationspflicht und es reicht ein Transportdokument. 

Sprengstoffe, Feuerwerkskörper und weitere Gefahrstoffe

Voraussetzung für die Einfuhr ist eine Einfuhrgenehmigung. Zuständig ist die Behörde für Katastrophenschutz (Direktoratet for samfunnssikkerhet og beredskap – DSB).

Waffen, Waffenteile und Munition

Für die Einfuhr von Schusswaffen und Munition ist eine Einfuhrgenehmigung notwendig, die von der nationalen Polizeibehörde (Politiet) erteilt wird. 

Weiterführende Informationen: 

Eine Übersicht über die produktspezifischen Vorschriften sowie die zuständigen nationalen Behörden stellt die norwegische Regierung zur Verfügung: Waren, für die Einfuhrbeschränkungen gelten

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