Arbeitsmarkt | Österreich

Arbeitskräfte in Österreich werden teurer

Steigende Lohnkosten, hohe Ansprüche von Fachkräften und neue Anforderungen des Arbeitsmarktes machen die Personalsuche in Österreich aufwendiger.

Oliver Döhne

Von Oliver Döhne | Bonn

Wir haben die Reihe "Lohn- und Lohnnebenkosten" in "Arbeitsmarkt" umbenannt. 

Als Ausgleich für die hohe Inflation der vergangenen Jahre sind die Lohnkosten in Österreich deutlich gestiegen, nicht nur nominal, sondern auch real. Dies verteuert zum einen die Produktionskosten für Unternehmen, vermindert aber auch den Drang von Fachkräften abzuwandern und zieht sogar neue ins Land.

Die Produktivität der österreichischen Arbeitskräfte ist hoch, hat sich aber in den vergangenen Jahren nicht mehr erwähnenswert gesteigert. Bei den Themen Digitalisierung, Arbeitssicherheit und gleiche Bezahlung von Frauen und Männern besteht zum Teil Nachholbedarf seitens der Unternehmen.

Stärken des Arbeitsmarkts

  • Gute praktische Berufsausbildung
  • Zuwanderung aus Mittel- und Osteuropa gleicht Geburtenrückgang aus
  • Technisch-industrielle Tradition/Pool an Fachkräften

Schwächen des Arbeitsmarkts

  • Zunehmende Teilzeittendenz
  • Hohe Lohnstückkosten
  • Produktivität der Arbeitskräfte stagniert

  • Als größeres Industrieland muss sich auch Österreich um den Nachschub an qualifizierten Beschäftigten sorgen. Der Wettbewerb um Fachkräfte wird schärfer.

    Die weiterhin schwache Konjunktur überdeckt derzeit das strukturelle Problem, dass auch im Industrieland Österreich qualifizierte Arbeitskräfte fehlen, was regelmäßig das Ergebnis von Umfragen unter Firmenlenkern ist. 

    Die Zahl der unselbständig Beschäftigen stagniert bei rund 4 Millionen. Die Arbeitslosenquote liegt nach nationalen Berechnungen bei 6,2 Prozent und laut Eurostat bei 5 Prozent, was im europäischen Vergleich im Mittelfeld liegt.

    Aufschwung 2025 könnte die Engpässe noch sichtbarer machen

    Wenn 2025 gemäß den Prognosen der Wirtschaftsinstitute dann doch wieder frischer Wind in die Segel kommt, könnten die Unternehmen schnell merken, wie begrenzt der Pool von industriellen Fachkräften ist. 

    Mit Engpässen rechnen Experten in erster Linie in technischen industriellen Berufen, in der Informationstechnologie der Finanzbranche und in der Gastronomie sowie der Hotellerie. Dabei sind Gastronomie und Hotellerie für das Tourismusland Österreich besonders wichtig. 

    Nach einer Umfrage der Beratungsfirma Ernst & Young von Anfang 2024 gaben 82 Prozent der befragten Personalverantwortlichen an, Probleme bei der Besetzung neuer Stellen für qualifizierte Fachkräfte zu haben, besonders im Gesundheits- und Life-Science-Sektor. Zu den am dringendsten gesuchten Fachkräften zählten im Fachkräftebarometer des 1. Quartals 2024 Elektroinstallateure und Kfz-Mechaniker. 

    Für offizielle Mangelberufe gelten leichtere Zulassungsregeln für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten, zum Beispiel über die Rot-Weiß-Rot-Karte. Diese können qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten beantragen. Sie wird für 24 Monate ausgestellt und berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber.

    Produktivität stagniert, viel Wunsch nach Teilzeit

    Der jüngste Arbeitsmarktmonitor der Denkfabrik Wifo zeigt für Österreichs Arbeitsmarkt im europäischen Vergleich zwar ein sehr gutes Ergebnis für die Arbeitsproduktivität im Jahr 2023. Doch die Entwicklung dieses Indikators stagniert seit Jahren. Der Arbeitsmarktmonitor wird im Auftrag der österreichischen Arbeiterkammer erstellt, er wurde zuletzt im Mai 2024 veröffentlicht.

    Zwar ist die Fachexpertise hoch, Produktivitätsgewinne kommen aber weniger und weniger durch Innovationen und Effizienz. Auffällig ist auch die überdurchschnittlich hohe Zahl an Teilzeitarbeitenden, was laut Studie auch auf eine unzureichende Kinderbetreuung durch den Staat zurückzuführen ist. Ebenfalls ins Auge springt, dass Österreich die zweithöchste Gender-Pay-Gap in Europa und überdurchschnittlich viele Arbeitsunfälle aufweist.

    Migration bringt etwas Erleichterung

    Österreich hat in den vergangenen Jahren verstärkt Zuwandernde aufgenommen, was unter anderem in handwerklichen Berufen eine gewisse Lücke schließt. Auch was die demografische Entwicklung und deren Folgen für den Arbeitsmarkt betrifft, sehen Fachleute für Österreich in den kommenden Jahren dank der Zuwanderung ein leichtes Wachstum der arbeitsfähigen Bevölkerung, anders als in Deutschland. Im Horizont der nächsten 30 Jahre wird aber wohl auch in Österreich die Erwerbsbevölkerung um mindestens 5 Prozent sinken.

    Österreich im weltweiten Vergleich

    Folgende Karte ermöglicht den Vergleich zwischen zahlreichen Ländern weltweit. Bitte beachten Sie, dass die Werte in der Karte aus international standardisierten Quellen stammen und somit gegebenenfalls von Angaben aus nationalen Quellen im Text abweichen können.

    Oliver Döhne

    Von Oliver Döhne | Bonn

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  • Spezialisierte Dienstleister und künstliche Intelligenz können helfen, Mitarbeitende zu finden. Um sie zu halten, müssen Unternehmen neuen Ansprüchen junger Talente entgegenkommen.

    Für die Personalsuche in Österreich nutzen Unternehmen, ähnlich wie in Deutschland, unterschiedliche Kanäle, je nach Unternehmens- und Stellenprofil. Da deutsche Firmen im Nachbarland oft weniger über persönliche Netzwerke verfügen als einheimische, greifen sie bei der Suche oft auf Jobbörsen oder spezialisierte Dienstleister zurück.

    Eine kostenlose Suchmöglichkeit ist der Arbeitsmarktservice (AMS), wo Firmen Profile einsehen und auch selber Anzeigen schalten können. Der AMS informiert auch über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung bestimmter Arbeitnehmerprofile.

    Zu den beliebtesten kommerziellen Online-Jobbörsen zählen karriere.at, stepstone.at, Willhaben.at, hokify.at, derstandard.at und kurier.at. Für regionale Printmedien empfiehlt es sich, die je nach Bundesland auflagenstärkste Zeitung zu wählen, wie zum Beispiel für Oberösterreich die OÖ Nachrichten oder für Tirol die Tiroler Tageszeitung.

    Headhunter können entscheidend weiterhelfen

    Professionelle Personalberater haben zwar ihren Preis, ermöglichen aber auch eine besonders zielgerichtete Suche und sprechen auch Personen an, die nicht explizit nach Arbeit suchen, aber aufgrund ihres Profils besonders geeignet sind. Eine Übersicht über die Personalberater kann über die Firmendatenbank der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) mit dem Suchbegriff "Personalberatung" erfolgen. Überdies sind KI-gestützte Start-ups auf dem Markt aktiv, die ebenfalls passive, aber gut passende Arbeitskräfte identifizieren können. 

    Die Kosten für Servicepakete auf Onlinebörsen reichen von 100 bis 700 Euro mit unterschiedlichem Umfang und variablen Zeiträumen. Personalberater nehmen in der Regel zwischen 14 Prozent bis 25 Prozent des Jahresbruttogehalts für eine Stellenbesetzung, einige arbeiten auch mit Festpreisen. In einer Umfrage von Ernst & Young von Anfang 2024 gaben 51 Prozent der befragten Personalverantwortlichen in Österreich an, dass die Kosten für Personalsuche und Recruiting in den vergangenen 5 Jahren gestiegen sind, im Durchschnitt um 8 Prozent.

    Outsourcing liegt im Trend

    Der Bewerbungsprozess unterscheidet sich nicht grundsätzlich von dem in Deutschland. Er kann teilweise oder ganz an externe Anbieter ausgelagert werden, ähnliches gilt für die Lohnabrechnung. Auch im Personalmanagement greifen Firmen mit kleineren Strukturen verstärkt auf externe Hilfe zurück, neben dem Recruiting zum Beispiel auch bei der Organisation von Aus- und Weiterbildung, die Karriereplanung für Mitarbeiter oder beim Coaching von Lehrlingen. 

    Mitarbeiterbindung bei jüngeren Angestellten geringer 

    Bezüglich Mitarbeiterloyalität ergab der Anfang 2024 veröffentlichte Hernstein-Management-Report auf Basis einer Umfrage unter 1.500 Führungskräften in Deutschland und (mehrheitlich) in Österreich, dass die Bindung an den Arbeitgeber bei Mitarbeitenden unter 30 Jahre deutlich gesunken ist, aus Sicht der österreichischen Führungskräfte sogar noch mehr als in Deutschland. Gründe seien geänderte Lebensumstände und Anforderungen, ein Wandel gesellschaftlicher Werte, aber auch eine bessere Verhandlungsposition als früher seitens junger qualifizierter Fachkräfte. 

    Eine Umfrage der Plattform Xing von Anfang 2024 unter 1.000 österreichischen Beschäftigten ergab, dass trotz grundsätzlicher Zufriedenheit der meisten Menschen an ihren Arbeitsplatz, 10 Prozent einen Jobwechsel planten und ein Drittel offen dafür wäre. Unternehmen steuern mit Anreizen wie Karrierechancen, flexiblen Arbeitszeiten und mehr Gehalt gegen.

    Oliver Döhne

    Von Oliver Döhne | Bonn

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  • Die Lohnkosten haben einen Sprung nach oben gemacht. Das verteuert zwar die Produktion in Österreich, macht das Land aber für Fachkräfte auch interessanter.  

    Als Ausgleich für die Inflation 2023, unter anderem infolge der hohen Energiepreise, sind Österreichs Löhne nominal um durchschnittlich 8 Prozent gestiegen. Auch real haben sie deutlich zugelegt. Löhne und Gehälter stiegen im Berichtsjahr über die Inflationsrate hinaus, ohne gleichzeitige Produktivitätsgewinne. 

    Diese Entwicklung belebt zwar den Konsum der Haushalte. Doch sie bedeutet für Unternehmen, die in Österreich produzieren, auch höhere Lohnstückkosten und eine Einbuße in der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und einen entsprechenden Verlust von Marktanteilen.

    Die Firmen haben außerdem weniger Spielraum, zusätzliche Anreize für besonders umkämpfte Arbeitskräfte zu setzen. Für liquide Neueinsteiger kann dies im Gegenteil eine Chance sein, gut qualifiziertes Personal mit Zuschlägen für sich zu gewinnen beziehungsweise abzuwerben. 

    Es ist ein regionales Lohngefälle festzustellen, das allerdings nicht besonders ausgeprägt ist. Tendenziell wird in den Bundesländern Vorarlberg, Burgenland, Ober- und Niederösterreich und Steiermark überdurchschnittlich verdient. In Wien, Salzburg, Tirol und Kärnten liegen die Gehälter etwas unter dem Durchschnitt, was aber je nach Position und Branche auch abweichend ausfallen kann. Auffallend sind die landesweit nach wie vor hohen Einkommensunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten, die 2023 bei fast 16 Prozent lagen.

    Die Experten des Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) prognostizieren für 2024 einen nominalen Anstieg der Bruttoverdienste um 7,8 Prozent und für 2025 um 3,7 Prozent. Die realen Nettoeinkommen werden dementsprechend 2024 um 4,7 Prozent steigen und 2025 um 1,3 Prozent.

    Kollektivverträge bestimmen Arbeitsverträge

    Über die Mindeststandards für Entlohnung und Arbeitsbedingungen schließen in Österreich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der einzelnen Wirtschaftszweige sogenannte Kollektivverträge ab. Es gibt zwar keinen gesetzlichen Mindestlohn, sehr wohl aber tariflich vereinbarte Mindestlöhne. Letztere können in den verschiedenen Branchen unterschiedlich hoch sein. 

    Die zuständige Branchengewerkschaft, der betreffende Industrieverband und Vertreter der Arbeiterkammer handeln jährlich über 450 Kollektivverträge aus. Die unterschiedlichen Verträge für Arbeiter und Angestellte werden dabei zunehmend angeglichen. Der Lohn setzt sich zusammen aus dem Direktlohn (Stundenlohn plus Zulagen) und den Lohnnebenkosten.

    Weitere Lohnbestandteile gewinnen an Bedeutung

    Ein Großteil der Führungskräfte erhält eine variable Vergütung. Rund drei Viertel der Teamleiter beziehen laut der Personalberatung Kienbaum einen jährlichen Bonus. Eine dominierende Rolle bei der Berechnung der Boni spielen Gewinngrößen wie der Ebit (Gewinn vor Zinsen und Steuern) oder der Jahresüberschuss des Unternehmens.

    Bei Top-Führungskräften machen variable Gehaltsbestandteile rund ein Viertel des Gesamtgehaltes aus. Um auch langfristige Ziele in der Vergütung abbilden zu können, setzen Firmen zunehmend auf Vergütungssysteme mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage. Für rund ein Drittel der Geschäftsführer und 20 Prozent der zweiten Führungsebene sind solche Incentives vorgesehen.

    Üblich sind auch Sachleistungen wie die private Nutzung des Mobiltelefons oder des Firmenwagens. Etwa 98 Prozent der Geschäftsführer fahren einen Firmenwagen, etwa 83 Prozent sind es in der zweiten Führungsebene. Arbeitgeber lassen sich immer mehr einfallen, um Top-Leister zu binden - beispielsweise Firmenfahrräder, Fitnesskuren, Essenszuschüsse oder Kinderbetreuung.

    Durchschnittliche Bruttomonatslöhne für ausgewählte Branchen In Euro, 2022
    Branche

    Monatslohn

    Durchschnittslohn

    4.256

    Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei

    4.005

    Verarbeitendes Gewerbe

    4.924

    Strom-, gas-, Wärme- und Kälteversorgung

    5.328

    Wasserversorgung, Abfallswirtschaft

    4.042

    Baugewerbe

    4.291

    Groß und Einzelhande, Reperatur von Kfz

    3.628

    Transport und Lagerhaltung

    4.304

    Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie

    2.299

    Informations- und Kommunikationsleistungen

    5.974

    Finanz- und Versicherungswesen

    5.387

    Quelle: ILO 2024

    Durchschnittliche Bruttomonatslöhne für ausgewählte PositionenIn Euro, 2022
    Position

    Monatslohn

    Durchschnittslohn

    4.256

    Führungskraft

    7.479

    Personal mit akademischer Ausbildung

    5.461

    Techniker:in

    4.705

    Unterstützende Bürokraft

    3.654

    Dienstleistungs- und Verkaufskraft

    2.691

    Fachkraft in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft

    2.836

    Handwerker:in

    4.108

    Anlagen- und Maschinenbediener:in, Montagekraft

    3.917

    Hilfskraft

    2.367

    Quelle: ILO 2024

    Sozialversicherungsbeiträge deutlich über EU-Durchschnitt

    Laut Eurostat machten 2023 die Lohnnebenkosten eines Arbeitgebers in Österreich 26,8 Prozent des Arbeitnehmer-Bruttolohns aus. In Deutschland lagen sie bei 22,9 Prozent, im Durchschnitt der gesamten EU27 bei 24,2 Prozent. Zum Bruttoarbeitsstundenlohn von durchschnittlich 30 Euro kamen 2023 in Österreich 11 Euro an Lohnnebenkosten hinzu. In Deutschland war der Stundenlohn höher, die Nebenkosten aber waren niedriger. In der EU27 liegt Österreich bei beiden Werten deutlich über dem Durchschnitt.

    Die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge lagen 2024 durchschnittlich (können je nach Bundesland zum Teil abweichen) bei rund 22 Prozent. Der Höchstsatz der monatlichen Bemessungsgrundlage beträgt 6.060 Euro (2023). Die Pflicht zur Kranken- und Pensionsversicherung beginnt ab der monatlichen Gerinfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro. Hinzukommen können als Lohnnebenkosten ein Wohnbauförderbeitrag, ein Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAP) sowie die Kommunalsteuer. Ab dem Jahr 2025 sinkt der Beitrag zum FLAP von 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent.

    Sozialbeiträge 2024In Prozent der Bemessungsgrundlage
    Rentenversicherung/Pensionsversicherungsbeitrag (Arbeitgeberanteil)

    12,55

    Krankenversicherungsbeitrag (Arbeitgeberanteil)

    3,78

    Unfallversicherungsbeitrag

    1,10

    Beitrag zur betrieblichen Mitarbeiter:innenvorsorge 

    1,53

    Beitrag zum Insolvenzentgeltfonds - IESG-Zuschlag

    0,10

    Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil)

    2,95

    Summe Sozialversicherungsbeiträge

    22,01

    Quelle: Arbeiterkammer Oberösterreich 2024

    Oliver Döhne

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  • Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Regelungen bei Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen in Österreich.

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen oder arbeitsrechtlicher Einzelfälle an.

    Gesetzliche Regelungen auf einen Blick
    Vergütung: Das Entgelt richtet sich nach dem kollektivvertraglichen beziehungsweise tariflichen Mindestlohn und der arbeitsvertraglichen Vereinbarung; grundsätzlich ist ein angemessenes Entgelt geschuldet (vgl. § 1152 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).
    Mindestlohn: In Österreich ist der Mindestlohn beziehungsweise das Mindestgehalt für Arbeitnehmer in den Kollektivverträgen beziehungsweise in Mindestlohntarifen geregelt; gegenüber ausländischen Unternehmern ohne Sitz in Österreich, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft in Österreich sind, hat ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich zwingend Anspruch auf das kollektivvertraglich festgelegte Entgelt, das am Arbeitsort vergleichbaren Arbeitnehmern von vergleichbaren Arbeitgebern gebührt (§ 3 Absatz 2 LSD-BG); aufgrund des in Österreich geltenden Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes ist Unterentlohnung eine strafbare Handlung; jeder Arbeitgeber, der seine Arbeitnehmer unter dem Kollektivvertrag bezahlt, begeht eine strafbare Handlung; die Verwaltungsstrafen für dieses Delikt können bis zu 400.000 Euro betragen
    Arbeitsstunden pro Woche: 40 Stunden (grundsätzlich nach Kollektivvertrag 38,5 Stunden Normalarbeitszeit plus 1,5 Stunden Mehrarbeit)
    Regelarbeitstage pro Woche: 5 (Montag bis Freitag)
    Zulässige Überstunden: Überstundenarbeit liegt vor, wenn durch erhöhten Arbeitsbedarf entweder die Grenzen der zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit oder der täglichen Normalarbeitszeit überschritten werden. Seit der Änderung des Arbeitszeitgesetzes (AZG) im September 2018 beträgt die Höchstarbeitszeit (einschließlich Überstunden) in der einzelnen Woche 60 Stunden und die tägliche Höchstarbeitszeit grundsätzlich 12 Stunden. Im Durchschnitt von 17 Wochen darf die Wochenarbeitszeit 48 Stunden aber nicht überschreiten, wobei Kollektivverträge einen längeren Durchrechnungszeitraum bestimmen können.
    Bezahlte Feiertage: 13 Tage
    Bezahlte Urlaubstage: Der Urlaubsanspruch beträgt 30 beziehungsweise 25 Werktage (unter Zugrundelegung einer Sechs- beziehungsweise Fünftagewoche) und erhöht sich nach der Vollendung des 25. Dienstjahres auf 36 beziehungsweise 30 Werktage. Der Arbeitnehmer kann einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen, wann er einen Tag des ihm zustehenden gesetzlichen Urlaubs konsumiert (der persönliche Feiertag). Das gesetzliche Urlaubsmaß bleibt dabei unverändert. Seinen Rechtsanspruch auf den persönlichen Feiertag muss der Arbeitnehmer drei Monate im Voraus gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen.
    Sonderzahlungen pro Jahr in Monatslöhnen (13. und/oder 14. Gehalt): Die Kollektivverträge sehen einen Anspruch der Arbeitnehmer auf ein 13. Gehalt (Weihnachtsremuneration) und ein 14. Gehalt (Urlaubsgeld) vor. Dieses beträgt grundsätzlich je ein Bruttomonatsentgelt.
    Tage mit Lohnfortzahlung bei Krankheit/Arbeitsausfall: Allgemeine Regel: Die Dauer des Lohnfortzahlungszeitraumes hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab: Jeder Arbeitnehmer hat bei Arbeitsverhinderungen durch Krankheit oder Unglücksfall Anspruch auf Lohnfortzahlung in vollem Ausmaß für die Dauer von sechs Wochen (Grundanspruch); dieser Grundanspruch erhöht sich entsprechend der Anzahl der Dienst-/Arbeitsjahre auf bis zu 12 Wochen; darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitnehmer für maximal weitere vier Wochen die Hälfte seines Lohnes bei einer Dienstverhinderung, die über den oben genannten Rahmen hinausgeht, weiter beziehen. Bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wiedererkrankungen gelten besondere Regelungen.
    Probezeit: 1 Monat, Auflösung jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.
    Quelle: AHK Österreich 2024

    Rechtsgrundlagen

    Das österreichische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Angestellten und Arbeitern. In verschiedenen Bereichen gibt es dazu unterschiedliche Regelungen. Rechtsquellen sind Branchenkollektivverträge, das Allgemeine Bürgerliches Gesetzbuch, die Gewerbeordnung 1859 sowie das Angestelltengesetz. Beschäftigt ein Unternehmen mehr als fünf Arbeitnehmer, kann ein Betriebsrat gegründet werden. Dessen Mitglieder haben einen besonderen Kündigungsschutz. Die meisten Arbeitsverhältnisse unterliegen Kollektivverträgen, in denen Mindestgehälter, Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeld festgelegt werden.

    Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

    Der Urlaubsanspruch beträgt 25 Arbeitstage (bei einer Fünf-Tage-Woche) bei einer Dienstzeit unter 25 Jahren, bei mehr als 25 Jahren sind es 30 Arbeitstage. Bei Urlaubsantritt ist das Urlaubsentgelt fällig. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht, er kann sich aber aus Arbeits- oder Kollektivvertrag ergeben. Zudem kann der Arbeitnehmer einmal im Jahr seinen persönlichen Feiertag wählen.

    Lohnfortzahlung bei Krankheit

    Bei Verhinderung (Krankheit, Unfall, Hochzeit, Todesfall, etc.) muss der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber sofort mitteilen, ansonsten verliert er den Lohnanspruch. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, es sei denn, er hat die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt. Der Anspruch besteht für sechs Wochen, bei Arbeitsunfällen acht Wochen. Er verlängert sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit auf bis zu zwölf Wochen. Für jeweils weitere vier Wochen danach steht den Erkrankten das halbe Entgelt zu. Danach besteht ein Anspruch auf Krankengeld aus der Sozialversicherung.

    Für schwangere Frauen gelten Beschäftigungsverbote und -beschränkungen. Sie genießen ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung Kündigungsschutz. Elternteilzeit und Karenz (ähnlich der Elternzeit in Deutschland) sind nach einer Geburt möglich. Die Mindestdauer der Karenz beträgt zwei Monate, die maximale Dauer bis zum 22. oder 24. Lebensmonat des Kindes, abhängig davon, ob der Elternteil alleinerziehend ist oder die Karenz zwischen den Eltern aufgeteilt wird. Die Karenz kann zweimal zwischen Mutter und Vater geteilt werden (Mindestdauer jeweils zwei Monate).

    Wird die normale Arbeitszeit überschritten, liegt Überstundenarbeit vor. Die Abgeltung kann durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Kollektivvertrag geregelt werden. Überstunden können auch als Zeitausgleich oder durch eine Überstundenpauschale abgegolten werden.

    Vertragsbeendigung

    Eine Kündigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Aus Beweisgründen ist die Schriftform ratsam. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber in bestimmten Fällen eine schriftliche Begründung für die Kündigung verlangen. Die Kündigung kann beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden. Eine wichtige Rolle im Kündigungsverfahren spielt der Betriebsrat, der vor jeder Kündigung zu beteiligen ist. Eine außerordentliche Kündigung (Entlassung) ist zulässig, wenn ein schwerwiegendes Fehlverhalten vorliegt, das eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht. Sie muss unverzüglich ausgesprochen werden. Bei geschützten Personen (Schwangere, Betriebsräte) muss das Arbeits- und Sozialgericht einer Kündigung zustimmen.

    Kündigungsfristen für Arbeiter (Branchenkollektivvertrag, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Gewerbeordnung 1859) und Angestellte (Angestelltengesetz, Kollektivvertrag) sind unterschiedlich geregelt. Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers ist abhängig von der Beschäftigungsdauer. Sie beträgt zwischen sechs Wochen und fünf Monaten. Die Frist für angestellte Arbeitnehmer beträgt einen Monat zum Ende des Kalendermonats. Sie kann vertraglich auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

    Arbeitnehmeransprüche bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Arbeitnehmer haben bei Auflösung je nach Beendigungsart des Arbeitsverhältnisses verschiedene Ansprüche wie Urlaubsersatzleistung und Abfertigung. Zudem können sie ein Arbeitszeugnis verlangen sowie freie Zeit, um sich eine neue Stelle zu suchen. Ein eventuell vereinbartes Konkurrenzverbot ist auch während der Kündigung einzuhalten. Zulagen und Gehaltsforderungen verjähren nach drei Jahren ab Fälligkeit. In Kollektivverträgen kann diese Frist auf drei Monate verringert werden.

    Befristete Arbeitsverträge sind zulässig. Wird anschließend oder kurz darauf ohne Sachgrund ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen, wird das Arbeitsverhältnis als unbefristetes gewertet (Kettenarbeitsvertrag).

    Eine einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist möglich. Dabei müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bei Vertragsbeendigung muss eine Abfindung gezahlt werden

    Eine Besonderheit des österreichischen Arbeitsrechts ist, dass bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Abfindung (Abfertigung) zu zahlen ist. Wurde der Arbeitsvertrag ab dem 1.1.2003 geschlossen, ist die Abfertigung neu zu zahlen, davor die Abfertigung alt.

    Der Unterschied zwischen beiden ist, dass bei der Abfertigung alt der Arbeitgeber selbst die Beträge zu entrichten hat. Der Arbeitnehmer muss drei Jahre ununterbrochen beschäftigt gewesen sein. Der Anspruch des Arbeitnehmers besteht, wenn der Arbeitgeber kündigt oder wenn das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wurde. Der Arbeitgeber muss bei der Abfertigung alt die Mittel selbst ansparen. Die Höhe der Abfindung ist abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

    Dagegen muss er für Arbeitsverträge ab dem 1.1.2003 Beiträge in eine Betriebliche Vorsorgekasse (BV) einzahlen. Diese zahlt dann die Abfertigung, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Ab dem zweiten Beschäftigungsmonat beginnt die Beitragspflicht. Der Anspruch auf Abfertigung neu ist bei jeder Art von Vertragsbeendigung zu zahlen.

    Lesen Sie auch die aktuelle GTAI-Publikation Recht kompakt Österreich.

    Von Beatrix Holzbauer (AHK Österreich) | Wien

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  • Bezeichnung

    Anmerkungen

    Bundesverwaltungsamt, Bundesstelle für Auswanderer und AuslandstätigePraktische Hinweise für Expatriates, wie Informationen zu Bildungseinrichtungen, medizinischer Versorgung und Lebenshaltungskosten
    Deutsche Handelskammer in Österreich, AHK WienDie Deutsche Handelskammer informiert umfangreich über das österreichische Arbeitsrecht und bietet zu diesem Thema unter anderem Broschüren. Des Weiteren bietet die Deutsche Handelskammer Unterstützung bei der Personalverwaltung von Mitarbeitenden in Österreich an. 
    Expat Center der Wirtschaftsagentur WienEmpfehlenswerte Anlaufstelle für deutsche Expatriates in Wien
    Wirtschaftskammer Wien, Sozialpolitische AbteilungViele Informationen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Tarifverträgen
    AMS-Arbeitsmarktservice ÖsterreichDer AMS entspricht der deutschen Agentur für Arbeit, bietet aber auch Informationen zum Thema Leben und Arbeiten in Österreich im PDF-Format in Deutsch und Englisch.
    Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend - ArbeitsinspektionDie Arbeitsinspektion ist die größte gesetzlich beauftragte Organisation zur Bekämpfung von Defiziten im Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Österreich. Dort sind Informationen zum Thema Arbeitsschutz, Arbeitszeitregelungen, Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf Arbeitsmittel und viele anderen Themen abrufbar.
    Wirtschaftskammer ÖsterreichBeratung zu wirtschaftlichen Themen für Unternehmen