Rechtsbericht Panama Steuerrecht

Panama: Umsatzsteuer - ein Überblick

In Panama ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich an die umsatzsteuerliche Registrierung gebunden. 

Von Jan Sebisch | Bonn

Existenz und System der Umsatzsteuer

Regelungen zum Umsatzsteuerrecht in Deutschland finden sich in erster Linie im Umsatzsteuergesetz (UStG), das die Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MWStSystRl) in nationales Recht umsetzt. Existiert eine Umsatzsteuer oder eine vergleichbare Steuer in Panama?

  • Gibt es in Panama eine Umsatzsteuer beziehungsweise ein mit Deutschland vergleichbares Umsatzsteuersystem?

In Panama existiert eine Umsatzsteuer beziehungsweise ein Umsatzsteuersystem.

  • Wie heißt die Steuer offiziell und auf welcher Ebene wird sie erhoben?

Die Steuer heißt Impuesto a la transferencia de bienes corporales muebles y la prestación de servicios (ITBMS) und wird auf Bundesebene erhoben.

  • Wer ist die zuständige Behörde?

Zuständige Behörde ist die Dirección General de Ingresos.

Steuersätze

Während das UStG verschiedene Steuersätze (insbesondere Regelsteuersatz und ermäßigter Steuersatz) vorsieht, stellt sich die Frage, ob das Umsatzsteuerrecht in Panama unterschiedliche Steuersätze vorsieht und wie diese ausgestaltet sind.

  • Wie hoch ist der reguläre Steuersatz?

Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 7 Prozent.

  • Gibt es reduzierte Steuersätze oder Befreiungen (zum Beispiel für Lebensmittel oder Medikamente)?

Bestimmte Güter und Dienstleistungen sind in Panama steuerbefreit. Steuerbefreit sind zum Beispiel Leistungen im Bereich der Landwirtschaft.

Steuerpflicht / Steuerbare Umsätze

§ 1 UStG regelt, welche Umsätze unter das UStG fallen beziehungsweise nach der Begriffsregelung des UStG steuerbar sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Umsätze in Panama grundsätzlich der Besteuerung unterliegen.

  • Welche Umsätze unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer?

Der Umsatzsteuer unterliegen grundsätzlich der Verkauf von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Import von Waren nach Panama.

  • Wann sind Unternehmen umsatzsteuerpflichtig?

Inländische Unternehmen sind zur umsatzsteuerlichen Registrierung verpflichtet, sobald die jährlichen Bruttoeinnahmen aus steuerbaren Umsätzen 36.000 US-Dollar (US$) überschreiten oder monatlich über 3.000 US$ liegen.

  • Behandlung ausländischer Unternehmen

Deutsche Unternehmen stellen sich im Rahmen des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr - etwa bei der Erbringung von Dienstleistungen - regelmäßig die Frage, ob eine Registrierung im Ausland erforderlich ist. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen ist daher relevant, in welchen Fällen eine Registrierung in Panama zu Umsatzsteuerzwecken erforderlich ist.

  • Wann müssen sich ausländische Unternehmen registrieren und die Umsatzsteuer abführen?

Ausländische Unternehmen unterliegen der Registrierungspflicht, sofern sie steuerpflichtige Leistungen in Panama erbringen. Hinsichtlich der Umsatzsteuerregistrierung gilt keine Umsatzschwelle.

  • Existiert ein Reverse-Charge-Mechanismus?

Im Rahmen des panamaischen Umsatzsteuerrecht existiert ein Reverse-Charge-Mechanismus. Dieser kommt vor allem bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen in Betracht, wenn ein ausländischer Dienstleister ohne Sitz in Panama Leistungen an einen in Panama ansässigen Unternehmer erbringt und der Leistungsort in Panama liegt. In diesen Fällen schuldet nicht der ausländische Leistungserbringer die ITBMS, sondern der inländische Leistungsempfänger.

Erklärungs- und Meldepflichten

Umsatzsteuervoranmeldungen müssen in Deutschland von vielen Unternehmen monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden. Einhergehend erfolgt eine jährliche Umsatzsteuererklärung. Welche Erklärungs- und Meldepflichten existieren in Panama?

  • Wie häufig müssen Umsatzsteuererklärungen abgegeben werden?

Umsatzsteuererklärungen müssen in Panama monatlich abgegeben werden. Für Freiberufler ist ein vierteljährlich Erklärungsabgabe vorgesehen. Eine Jahreserklärung ist nicht vorgesehen. 

  • Besteht im Falle einer umsatzsteuerlichen Registrierungspflicht die Verpflichtung, einen steuerlichen Vertreter zu bestellen?

Im Rahmen der umsatzsteuerlichen Registrierung in Panama muss ein nicht ansässiges Unternehmen keinen steuerlichen Vertreter bestellen.

Vorsteuerabzug

In Deutschland stellt die Vorsteuer neben der Ausgangsumsatzsteuer die zweite Säule des Umsatzsteuersystems dar. Wie sieht es in Panama mit der Vorsteuer aus?

  • Existiert ein Vorsteuerabzugssystem in Panama?

Ja, ein Leistungsempfänger kann in Panama einen Vorsteuerabzug geltend machen für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die er zur Herstellung anderer steuerpflichtiger Waren oder Dienstleistungen verwendet hat.

  • Können nicht ansässige oder nicht für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Unternehmen in Panama Vorsteuer geltend machen? 

In Panama ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich an die umsatzsteuerliche Registrierung gebunden. Unternehmen, die nicht in Panama für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug.

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