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Polen macht Ernst mit der Local-Content-Initiative
Polens Regierung will einheimische Firmen stärker an den staatlichen Investitionsprojekten beteiligen. Nach ersten Ankündigungen im Frühjahr 2026 gibt es nun Details zur Umsetzung.
17.07.2026
Die Vorbereitungen für Polens Local‑Content‑Initiative treten in eine neue Phase ein. Das Ministerium für Staatsunternehmen MAP und die Statistikbehörde GUS haben Anfang Juli 2026 ein. Die Regierung will künftig messen, wie stark polnische Firmen an großen staatlichen Investitionsprojekten beteiligt sind.
Ziel ist es laut dem Minister für Staatsunternehmen Wojciech Balczun, die Beteiligung polnischer Auftragnehmer zu erhöhen und die wirtschaftlichen Effekte staatlicher Ausgaben transparenter zu machen. "Diese Initiative ist zu einer der tragenden Säulen der staatlichen Wirtschaftspolitik geworden", sagte Balczun auf einer Pressekonferenz.
Im Laufe des Jahres 2026 wird GUS ein Pilotprojekt durchführen, das sich auf die Offshore‑Windenergie konzentriert. Der Sektor eignet sich wegen hoher Investitionen und intensiven internationalen Wettbewerbs besonders, um die neue Methodik zu testen. Beteiligt sind die staatlichen Energiekonzerne Orlen, Enea, Tauron und PGE. Sie bauen vor der polnischen Ostseeküste die ersten Offshore‑Windparks des Landes. GUS will die Ergebnisse des Piloten im Januar 2027 vorlegen und anschließend weitere Branchen analysieren, darunter die Rüstungsindustrie.
Nicht nur die Hauptlieferanten werden erfasst
Das Pilotprojekt erfasst alle Verträge ab einem Wert von rund 11,5 Millionen Euro, die bis Ende Juli 2026 zwischen den beteiligten Staatsunternehmen als Auftraggebern und ihren Hauptauftragnehmern abgeschlossen wurden. Daten erhebt GUS außerdem von Lieferanten und Unterlieferanten der Hauptauftragnehmer, wenn ihr jeweiliger Auftragswert 2,3 Millionen Euro übersteigt. Die beteiligten Unternehmen sollen in einem Fragebogen angeben, wie viel sie jeweils für Arbeitskosten, Waren und Dienstleistungen ausgeben. Damit will die Behörde die Wertschöpfungsketten eines Projekts sichtbar machen.
Das MAP definiert Local Content als "den Wert der Waren oder Dienstleistungen, die von einem inländischen Unternehmen hergestellt oder erbracht werden". Entscheidend ist damit nicht allein, wo ein Produkt gefertigt wird, sondern auch, ob ein Unternehmen als inländischer Anbieter gilt.
Ob ein Unternehmen als polnisch gilt und damit zur polnischen Wertschöpfung beiträgt, bestimmt ein Punktesystem aus dem Strategiepapier des MAP "Kodex für bewährte Praktiken im Bereich Local Content". Punkte gibt es unter anderem für eine langjährige Tätigkeit in Polen, für die Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte und für eine polnische Muttergesellschaft. Gerade der letzte Punkt ist für internationale Anbieter kaum erfüllbar und wird von ausländischen Unternehmen aufmerksam verfolgt.
Wann ein Unternehmen als inländisch gilt
Ob ein Unternehmen als inländisch gilt, bewertet das Ministerium anhand eines Punktesystems. Ein vollständig polnisches Unternehmen kann maximal 100 Prozent erreichen.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien:
- 25 Prozent: Sitz der obersten Muttergesellschaft in Polen
- 25 Prozent: Zentrale operative Tätigkeiten (Produktion oder Dienstleistungen) in Polen
- 15 Prozent: Steuerliche Ansässigkeit des Unternehmens in Polen
- 15 Prozent: Mehr als 50 Prozent der Beschäftigten sind polnische Staatsbürger oder in Polen ansässige Personen
- 10 Prozent: Geschäftssitz und operative Tätigkeit seit mindestens drei Jahren in Polen
- 10 Prozent: Mehr als 50 Prozent des Jahresumsatzes werden in Polen erzielt
Firmen sollen Ziele formulieren
Das MAP betont, dass es kein Local‑Content‑Gesetz geben soll. Stattdessen will das Ministerium die Staatsunternehmen künftig über Zielvorgaben steuern und die Umsetzung des Local‑Content‑Konzepts überwachen. Kennzahlen sollen zeigen, ob die Firmen die Empfehlungen des Strategiepapiers anwenden und die lokale Wertschöpfung steigt.
Das Pilotprojekt ist mehrstufig angelegt. Zunächst geben die Staatsfirmen über den Fragebogen an, welchen Local‑Content‑Anteil sie im jeweiligen Projekt anstreben. Anschließend sollen sie in jährlichen Berichten darlegen, wie die Umsetzung dieser Ziele verläuft. GUS gleicht diese Angaben mit administrativen Daten ab, insbesondere mit den Umsatzsteuermeldungen aus der digitalen polnischen Kontrolldatei JPK‑VAT. Sie enthält detaillierte Informationen über Transaktionen und Lieferketten.
Das Ministerium für Staatsaktiva hat den Verhaltenskodex zum Download als PDF veröffentlicht.
Auswirkungen sind schwer abschätzbar
Noch ist offen, wie der GUS‑Fragebogen im Detail aussieht. Auch die Zielvorgaben für die Staatsunternehmen sind bislang nicht öffentlich. MAP vermeidet weiterhin eine Festlegung auf einen fixen Local‑Content‑Anteil, der künftig erreicht werden soll.
Nach Angaben des Ministeriums liegt die lokale Wertschöpfung bei einigen Offshore‑Projekten derzeit bei rund 30 Prozent. Ein Abkommen zwischen Industrievertretern und dem MAP aus dem Jahr 2021 sieht für das Jahr 2030 einen Anteil von 50 Prozent vor. Der Ausbau der Offshore‑Windenergie hat bereits mehrere internationale Zulieferer nach Polen gezogen, darunter den dänischen Turbinenhersteller Vestas.
Für deutsche Unternehmen ist die Initiative in mehrfacher Hinsicht relevant. Die Ergebnisse könnten Einfluss auf die Vergabepraxis staatlicher Unternehmen, auf Förderprogramme und auf die strategische Ausrichtung ganzer Branchen haben. Für deutsche Anbieter, die an polnische Staatsfirmen verkaufen, könnte es künftig sinnvoll sein, stärker mit polnischen Zulieferern zusammenzuarbeiten. Außerdem könnte es sich lohnen, bestimmte Produktionsschritte in Polen durchzuführen. Dadurch steigt der Anteil der lokalen Wertschöpfung, was in kommenden Ausschreibungen ein Vorteil sein kann.
Offen bleibt, wie streng die Staatsfirmen die neuen Vorgaben tatsächlich umsetzen. Bei den meisten öffentlichen Ausschreibungen entscheidet bislang der Preis. Ob es sich bei der Initiative um eine politische Absichtserklärung handelt oder ob sie reale Konsequenzen für internationale Unternehmen haben wird, lässt sich erst beurteilen, wenn die ersten Ausschreibungen unter den neuen Zielvorgaben entschieden wurden.