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Rahmenbedingungen
Polen führt im 4. Quartal 2025 ein Pfandsystem für Getränkebehälter ein. Unklar bleibt, ab wann die Bestimmungen der erweiterten Herstellerverantwortung greifen.
09.07.2025
Von Christopher Fuß | Warschau
Spezielle Einfuhrbeschränkungen für Nahrungsmittel aus Deutschland gibt es nicht. Zusätzlich zu den Zertifikaten der EU finden polnische Qualitätsmerkmale und Gütesiegel Verwendung.
Konsumpatriotismus bleibt ein Thema
Das Landwirtschaftsministerium fördert den Absatz von polnischen Lebensmitteln in Polen mit verschiedenen Informationskampagnen. Unverarbeitete und verarbeitete Lebensmittel aus Polen können mit dem Siegel "Produkt aus Polen" (Produkt Polski) verkauft werden. Die Herkunft des Herstellers spielt dabei keine Rolle, sondern lediglich die Herkunft der Zutaten und der Ort der Verarbeitung. Eine Verordnung regelt die weiteren Bestimmungen (Dz.U. z 2016 r. poz. 2148). Politische Forderungen nach verpflichtenden Quoten für polnische Lebensmittel in Geschäften tauchen immer wieder auf, bleiben aber ohne Konsequenz.
Es gibt weitere polnische Produktkennzeichnungen beispielweise für bestimmte Tierhaltungsformen oder für den Verzicht auf genetisch veränderte Organismen (GMO). Für Kontrollen ist die Inspektion zur Handelsqualität von Agrar- und Nahrungsmittelerzeugnissen (Inspekcja Jakości Handlowej Artykułów Rolno-Spożywczych; IJHARS) zuständig. Die IJHARS hat auch die Aufsicht über die ökologische Erzeugung. Die Behörde listet auf ihrer Internetseite 13 Institutionen auf, die vom Landwirtschaftsministerium ermächtigt wurden, eine ökologische Landwirtschaft und Ökoprodukte zu zertifizieren. Darunter befindet sich der TÜV Rheinland Polska.
Polen führt Flaschenpfand ein
Zum 1. Oktober 2025 tritt ein Flaschen-Pfandsystem in Kraft. Es betrifft Glasflaschen für den Mehrfachgebrauch mit bis zu 1,5 Litern Inhalt, Plastikflaschen für den Einmalgebrauch mit bis zu 3 Litern samt Verschlüssen und Metalldosen mit bis zu 1 Liter. Einweg-Glasflaschen fallen nicht unter das neue System.
Die Behältnisse erhalten eine entsprechende Kennzeichnung. Das Pfand pro Glasflasche beträgt 0,25 Euro, das für die übrigen Behältnisse 0,12 Euro. Alle Geschäfte müssen beim Verkauf von Getränken das Pfand einziehen. Einzelhändler ab einer Fläche von 200 Quadratmetern müssen darüber hinaus alle Behälter zurücknehmen, egal aus welchem Laden sie stammen.
Polen hat die EU-Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) noch nicht in nationales Recht übersetzt. Das Klima- und Umweltministerium legte im Januar 2025 einen neuen Entwurf vor. Die Regelung verpflichtet Produzenten gemäß dem Verursacherprinzip, einen zusätzlichen Betrag für die Entsorgung der in Verkehr gebrachten Verpackungen und Materialien zu zahlen.
Gestritten wird über eine gerechte Verteilung dieser Lasten unter Herstellern, Gemeinden, Konsumenten und Recyclingunternehmen. Eine Einigung ist bislang nicht in Sicht.
Die Einwegplastik-Richtlinie der EU greift in Polen seit 2023. Mit ihr verschwanden verschiedene Einwegartikel aus den Regalen, darunter Plastikstrohhalme. Außerdem müssen Gastronomiebetriebe wiederverwertbare Behälter als Alternative zu Einwegverpackungen anbieten.
Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.