Branche kompakt | Polen | Ernährungswirtschaft
Rahmenbedingungen
Polens EU-Mitgliedschaft erleichtert den Import von Lebensmitteln aus Deutschland. Unternehmen müssen aber einige nationale Regelungen beachten, beispielsweise zur Kennzeichnung.
06.05.2026
Von Christopher Fuß | Warschau
Spezielle Einfuhrbeschränkungen für Nahrungsmittel aus Deutschland bestehen im Rahmen des EU-Binnenmarktes nicht. Es gelten die allgemeinen unionsrechtlichen Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, Hygiene, Kennzeichnung und Zertifizierung.
Darüber hinaus kommen in Polen verschiedene nationale Qualitätsmerkmale und Gütesiegel zum Einsatz. Dazu zählen freiwillige Kennzeichnungen wie "Bez GMO" (ohne Gentechnik), die auf einem eigenen polnischen Kennzeichnungssystem beruhen.
Obligatorische Angaben auf der Verpackung, darunter das Zutatenverzeichnis oder Nährwerttabellen, müssen in polnischer Sprache vorliegen. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies, dass die Produkte mit einer polnischsprachigen Originaletikettierung versehen sein müssen. Alternativ kann ein Hersteller sein Produkt vor dem Inverkehrbringen durch einen Aufkleber ergänzen.
Spezielles Logo für heimische Produkte
Konsumpatriotismus bleibt ein wichtiger Faktor auf dem polnischen Lebensmittelmarkt. Das Landwirtschaftsministerium fördert den Absatz heimischer Produkte gezielt durch Marketing- und Informationskampagnen.
Ein zentrales Instrument ist das freiwillige Herkunftssiegel "Produkt Polski" (Produkt aus Polen). Es kann sowohl für unverarbeitete als auch für verarbeitete Lebensmittel verwendet werden. Maßgeblich für die Nutzung des Siegels sind die Herkunft der landwirtschaftlichen Rohstoffe sowie der Ort der Verarbeitung in Polen. Die Eigentümerstruktur des Herstellers spielt dabei keine Rolle.
| Behörde | Zuständigkeiten | Relevanz für deutsche Unternehmen |
|---|---|---|
| Staatliche Sanitärinspektion (Sanepid) | Lebensmittelsicherheit und Hygiene entlang der gesamten Wertschöpfungskette; Kontrolle der Verbraucherinformation | Betriebsgenehmigungen, Hygienekontrollen, Prüfung der Etikettierung |
| Veterinärinspektion | Überwachung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs; Tiergesundheit und veterinärrechtliche Anforderungen | Zulassung und Kontrolle von Betrieben mit Fleisch‑ und Milchprodukten, Import‑ und Exportanforderungen |
| IJHARS | Kontrolle der handelsüblichen Qualität, Kennzeichnung sowie Herkunfts‑ und Qualitätsangaben | Prüfungen von Etiketten, Qualität und korrekter Verwendung von Siegeln |
Neues Pfandsystem für Getränkeverpackungen
Zum 1. Oktober 2025 hat Polen ein landesweites Pfandsystem für Getränkeverpackungen eingeführt. Erfasst werden:
- Einweg-Kunststoffflaschen bis 3 Liter,
- Metalldosen bis 1 Liter,
- Mehrweg-Glasflaschen bis 1,5 Liter.
Einweg-Glasflaschen sind nicht Bestandteil des Systems. Die pfandpflichtigen Verpackungen tragen einheitliche Kennzeichnungen. Das Pfand beträgt rund 0,22 Euro für Mehrweg-Glasflaschen sowie etwa 0,11 Euro für Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen.
Alle Verkaufsstellen, die Getränke in pfandpflichtigen Verpackungen anbieten, müssen beim Verkauf das Pfand erheben. Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 200 Quadratmetern sind zudem verpflichtet, sämtliche vom System erfassten Verpackungen zurückzunehmen und das Pfand auszuzahlen. Dies gilt unabhängig davon, wo die Verpackung ursprünglich gekauft wurde.
Eine der größten Herausforderungen aus Sicht von Handels- und Lebensmittelverbänden ist die hohe Zahl zugelassener Systembetreiber. Diese fungieren als Schnittstelle zwischen Handel und Herstellern. Insbesondere die Verrechnung von Pfandbeträgen über Systemgrenzen hinweg gilt als fehleranfällig, etwa wenn Verpackungen eines Herstellers in einem Markt zurückgegeben werden, der mit einem anderen Systembetreiber kooperiert.
Neue Verpackungsgebühr in Vorbereitung
Polen hat die EU-Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung (EHV) für Verpackungen bislang nicht vollständig umgesetzt. Im März 2026 legte das Ministerium für Klima und Umweltschutz einen weiteren Gesetzentwurf vor. Demnach soll das neue EHV-System schrittweise zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Kern des Modells ist eine zentrale Rolle des staatlichen Umweltfonds NFOŚiGW (Narodowy Fundusz Ochrony Środowiska i Gospodarki Wodnej). Dieser soll die neuen Verpackungsabgaben von den Herstellern einziehen und an Kommunen weiterleiten.
Während Gemeinden und kommunale Entsorgungsunternehmen den Entwurf überwiegend positiv bewerten, stößt das Modell bei Herstellern und Branchenverbänden auf erhebliche Kritik. Aus Sicht der Wirtschaft führt die starke Stellung des NFOŚiGW faktisch zu einem staatlichen Monopol. Unternehmen tragen zwar die vollständigen Kosten der Verpackungsentsorgung, haben jedoch keinen Einfluss auf die Mittelverwendung.
Veto gegen höhere Steuern für einige Lebensmittel
Die steuerlichen Rahmenbedingungen im polnischen Handel haben sich in den vergangenen Jahren verschärft. Seit dem 1. Januar 2021 erhebt Polen eine umsatzbasierte Einzelhandelssteuer, die insbesondere große Handelsketten wie Discounter und großflächige Supermärkte betrifft.
Zum Jahresbeginn 2026 plante die Regierung eine Anhebung mehrerer Verbrauchsteuern. Vorgesehen waren höhere Abgaben unter anderem auf alkoholische Getränke und Tabakwaren sowie auf zuckerhaltige Getränke und Getränke mit hohem Koffein‑ oder Tauringehalt. Ein Veto von Staatspräsident Karol Nawrocki verhinderte jedoch das Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes. Auf Grundlage einer früheren Gesetzgebung erhöhten sich die Verbrauchsteuern auf Tabak und Alkohol zwar dennoch, allerdings in geringerem Umfang als von der Regierung ursprünglich vorgesehen.
Gesetz über Cybersicherheit betrifft Lebensmittelhersteller
Mit der Umsetzung der europäischen NIS‑2‑Richtlinie hat Polen das Gesetz über das nationale Cybersicherheitssystem (KSC-Gesetz) novelliert. Die Änderungen sind Anfang April 2026 in Kraft getreten.
Nach der neuen Systematik gelten Lebensmittelhersteller als sogenannte wichtige Einrichtungen, sofern sie bestimmte Schwellenwerte hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz überschreiten. Für diese Unternehmen entstehen zusätzliche Pflichten im Bereich der IT- und Cybersicherheit.
Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.