Zollbericht Saudi-Arabien Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr
Zollanmeldung und Warenbegleitpapiere
Saudi-Arabien hat viele Prozesse digitalisiert und vereinfacht. Mit "Fasah" ist eine digitale Vernetzung von allen am Handel beteiligten Parteien gelungen.
11.05.2026
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Was der saudi-arabische Importeur vor der Einfuhr erfüllen muss
Importeure in Saudi-Arabien müssen im Handelsregister eingetragen sein, das vom Ministry of Commerce and Investment (MCI) geführt wird.
Zusätzlich gilt: Für warenbezogene Einfuhrgenehmigungen ist im Vorfeld die Zustimmung der jeweils zuständigen technischen Behörde erforderlich. Unternehmen, die verbrauchsteuerpflichtige Waren importieren, sowie steuerpflichtige juristische und natürliche Personen müssen sich im Steuerregister der General Authority for Zakat and Tax eintragen lassen.
Zollanmeldung und Warenbegleitpapiere
Die Zollanmeldung wird im elektronischen System FASAH durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, einen Zollagenten zu berufen. Mit Hilfe von FASAH hat Saudi-Arabien die Abfertigungszeit laut Report der Weltbank von 7-10 Tagen auf durchschnittlich 72 Stunden reduziert. Das Ziel ist, die Abfertigungszeit weiter auf 24 Stunden zu senken.
Gebühren
Die saudi-arabische Behörde für Zoll und Steuern (ZATCA) hat Änderungen bei den Dienstleistungsgebühren der Zollverwaltung bekannt gegeben. Laut Mitteilung wurden sie am 6. Oktober 2024 wirksam. Das Ziel sei, die Wettbewerbsfähigkeit saudi-arabischer Exporteure zu stärken, vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen.
Servicegebühren für Exporte
Die Gebühren für alle Dienstleistungen der Zollverwaltung, die im Zusammenhang mit Exporten stehen, sind weggefallen. Dazu gehören zum Beispiel Zollanmeldungen, Zollverschluss, Röntgen, Entnahme und Analyse von Proben in spezialisierten Laboratorien sowie Ladedienstleistungen in Seehäfen.
Neue Gebührenstruktur für Importe
Die Dienstleistungsgebühren für Importe wurden neu strukturiert. Die neue Servicegebühr beträgt 0,15 Prozent des Warenwerts, wobei mindestens 15 Saudi Riyal (S.RI.) und höchstens 500 S.RI erhoben werden. Beispielsweise kostete bisher die Röntgenkontrolle eines Containers 100 S.RI. Zusätzlich fielen 100 S.RI. für den Informationsaustausch und 20 S.RI. für die Zolldeklaration an. Die Bearbeitung zoll- und steuerfreier Einfuhren kostet nun 130 S.RI.
Pauschalbetrag für Internetbestellungen
Für die Zollbearbeitung von Online-Käufen durch Privatpersonen fällt ein Pauschalbetrag in Höhe von 15 S.RI. an. Diese Regelung gilt für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 1.000 S.RI. Für Sendungen mit einem höheren Warenwert wird die neue Gebührenstruktur für Importe angewandt.
Shipment Certificate
Seit dem 1. Oktober 2025 sind Importeure in Saudi-Arabien verpflichtet, ein sogenanntes "Shipment Certificate" über die Plattform Saber zu beantragen. Details: Saudi-Arabien: Neue Anforderung an Importeure.
Vereinfachungen
Die Zollverwaltung hat folgenden Vereinfachungen für am Handel beteiligte Parteien eingeführt:
- Single Window System FASAH mit 135 verschiedenen Dienstleistungen
- Abgabe einer elektronischen Eingangsmeldung vor Ankunft der Sendung
- Einrichtung von Mehrzweck - Zolllagern
- Einführung des AEO
- Unterzeichnung des TIR-Übereinkommens
- Online-Buchungsservice für LKW
- Ausbau des Risikomanagements durch das Customs Targeting Center
- Reduzierung der Anzahl benötigter Dokumente für die Einfuhr und die Ausfuhr
- Update der Regulierung für Zollagenten
- Senkung der Anzahl genehmigungspflichtiger Waren um 20 Prozent
- Verbesserungen beim Kundenservice.
Der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) wurde 2018 eingeführt. Mit diesem Status kann ein Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von vielen Vereinfachungen profitieren. Bei Inhabern einer AEO-Bewilligung wird zum Beispiel seltener eine Prüfung von Waren oder Unterlagen vorgenommen. Außerdem werden AEO-Sendungen bei der Zollabfertigung bevorzugt behandelt.
Für Zollfragen steht das Kundenzentrum der Zollverwaltung unter "Contact us" zur Verfügung.