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Recht kompakt | Senegal | Arbeitsrecht

Senegal: Arbeitsrecht

Das senegalesische Arbeitsrecht ist im Code du Travail geregelt. Arbeitsverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden und schriftlich gekündigt werden. (Stand: 18.12.2025)

Von Katrin Grünewald | Bonn

Das senegalesische Arbeitsrecht ist im Loi n° 97-17 du 1er décembre 1997 portant Code du Travail geregelt.

Arbeitsvertrag

Gemäß dem senegalesischen Arbeitsrecht können Arbeitsverträge befristet oder unbefristet geschlossen werden. Nur befristete Arbeitsverträge (contrat à durée déterminée) müssen zwingend schriftlich geschlossen werden. In der Praxis ist es jedoch ratsam, auch unbefristete Arbeitsverträge schriftlich zu schließen, um im Streitfall auf diesen zurückgreifen zu können. Eine Befristung darf maximal zwei Jahre dauern und nicht zum Ziel haben, einen Arbeitsplatz dauerhaft zu besetzen. Der befristete Arbeitsvertrag darf somit nicht für eine Tätigkeit geschlossen werden, die zu den normalen und ständigen Tätigkeiten des Unternehmens gehört.

Auch eine Probezeit kann vereinbart werden. In diesem Fall ist der Arbeitsvertrag zwingend schriftlich zu schließen. Die zulässige Dauer der Probezeit beträgt maximal sechs Monate.

Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen sind in Art. L.135 ff. Loi n° 97-17 du 1er décembre 1997 portant Code du Travail geregelt. Danach darf die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten. Eine Ausnahme gibt es für landwirtschaftliche Betriebe, wo eine maximale Stundenzahl pro Jahr festgelegt wurde. Auch individualisierte Wochenarbeitszeiten sind möglich, allerdings muss darüber die Aufsichtsbehörde informiert werden. Nachtarbeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ist grundsätzlich möglich.

Eine wöchentliche Ruhezeit ist in Senegal verpflichtend. Sie beträgt mindestens 24 Stunden und gilt grundsätzlich sonntags. Ausnahmen können per Dekret oder Tarifvertrag geregelt werden. Bezahlter Urlaub ist in Höhe von 2 Arbeitstagen pro Monat zu gewähren. Der Urlaubsanspruch erhöht sich bei längerer Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen. Frauen haben pro Kind unter 14 Jahren Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag.

Vertragsbeendigung

Unbefristete Verträge können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer beendet werden. Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen.

In der Regel ist eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese beträgt für Arbeiter und Angestellte einen Monat, für Fachangestellte zwei Monate und für Führungskräfte drei Monate. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten kann die Kündigung auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ausgesprochen werden. Die Schwere des Fehlverhaltens ist durch ein Gericht festzustellen.

Mindestlohn

Seit 7. August 2023 gilt in Senegal ein Mindestlohn von 370,526 FCFA pro Stunde. Für landwirtschaftliche Betriebe gilt ein Mindestlohn von 236,865 FCFA pro Stunde. Für Hausangestellte gilt ein abweichender Mindestlohn.

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