Arbeitsmarkt | Serbien

Inflation und Fachkräftemangel treiben Löhne in Serbien nach oben

Die Suche nach Arbeitskräften in Serbien wird aufwändiger. Löhne und Gehälter steigen kontinuierlich an. Deutsche Arbeitgeber überzeugen mit Boni, Flexibilität und Stabilität.

Hans-Jürgen Wittmann

Von Hans-Jürgen Wittmann | Belgrad

Wir haben die Reihe "Lohn- und Lohnnebenkosten" in "Arbeitsmarkt" umbenannt.

Serbien ist als Wirtschaftsstandort auf dem Westbalkan führend. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wächst 2025 im Vergleich zum Vorjahr real um 3 Prozent, erwartet das Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw). Deutsche Unternehmen wie PWO oder SCHOTT Pharma nehmen neue Werke in Betrieb.

Der Bedarf an qualifiziertem Personal bleibt hoch. Doch die Lage auf dem serbischen Arbeitsmarkt ist angespannt. Ausländische Firmen konkurrieren mit einheimischen Unternehmen um einen schrumpfenden Pool von Arbeits- und Fachkräften. Die Suche nach neuen Mitarbeitern wird komplexer, Personalbindung dafür immer wichtiger. Deutsche Arbeitgeber profitieren von ihrem verlässlich guten Ruf.

Stärken des Arbeitsmarkts

  • Hoher Bildungsstand der Bevölkerung
  • Qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte
  • Vorhandene Kompetenzen bei technischen Berufen und IT
  • Wettbewerbsfähige Löhne im Vergleich zu Deutschland
  • Sicherer und attraktiver Standort für Expats

Schwächen des Arbeitsmarkts

  • Engpässe bei Fachkräften und Spezialisten
  • Überalterung der Belegschaft
  • Stetige Emigration von Fachkräften
  • Geringer Praxisbezug in der Berufsausbildung
  • Hohe Jugendarbeitslosigkeit

  • Überalterung und Emigration verschärfen Engpässe bei Fachkräften. Vor allem in boomenden Regionen ist der Arbeitsmarkt wie leergefegt. Abhilfe schaffen soll die duale Ausbildung.

    Serbiens Arbeitsmarkt mit rund 3,2 Millionen Erwerbstätigen ist von einer Verknappung von Arbeits- und Fachkräften geprägt. Die Arbeitslosenquote ging im 1. Quartal 2025 um 0,5 Prozentpunkte auf 9,1 Prozent zurück, meldet das serbische Statistikamt. Aktuell sind rund 290.000 Menschen ohne Arbeit. Die Zahl der Angestellten stieg in den ersten drei Monaten 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 0,5 Prozent auf 2.887.100 Personen, darunter rund 333.000 informell Beschäftigte, vor allem in der Landwirtschaft.

    Die rund 900 Firmen mit deutschem Kapital in Serbien beschäftigten 2024 rund 80.000 Arbeitnehmer, vor allem in der Kfz-Zulieferindustrie, dem Maschinenbau und im IT-Sektor. Verlagerten deutsche Unternehmen früher meist einfache, aber arbeitsintensive Tätigkeiten nach Serbien, erhöhen mittlerweile die Automatisierung sowie die digitale Transformation den Bedarf an qualifiziertem Personal.

    In der jährlichen Konjunkturumfrage der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer (AHK Serbien) zeigten sich die teilnehmenden Firmen mit der Produktivität, Leistungsbereitschaft und Qualifikation ihrer Arbeitnehmer zufrieden. Knapp jedes dritte Unternehmen will 2025 weiteres Personal einstellen. Nur bei 16 Prozent soll sich die Anzahl der Beschäftigten verringern.

    Drohender Stellenabbau bei Kfz-Zulieferbetrieben

    Durch die anhaltende konjunkturelle Schwäche der Kfz-Industrie in Europa droht Zulieferbetrieben in Serbien ein massiver Stellenabbau. Ein Beispiel hierfür ist Leoni. Der fränkische Kabelbaumspezialist beschäftigt rund 13.000 Menschen in Serbien. Der chinesische Konzern Luxshore, der Leoni im September 2024 übernommen hatte, kündigte Werksschließungen und den Abbau von Arbeitsplätzen an.

    Andere lokale Firmen versuchen trotz sinkender Nachfrage und damit geringerer Auslastung, ihr Personal, in dessen Ausbildung sie jahrelang investiert haben, so lange wie möglich zu halten.

    Arbeitsmarkt weist starke regionale Unterschiede auf

    Die Wirtschaftsstruktur in Serbien ist von regionalen Unterschieden geprägt. Nord-, West- und Zentralserbien sind wirtschaftlich starke Regionen, in denen sich bereits zahlreiche Betriebe angesiedelt haben. Ost- und Südserbien hingegen gelten als strukturschwach.

    Im Jahr 2024 war die Arbeitslosigkeit in allen Regionen rückläufig. Während in Belgrad, der Wojwodina sowie in Zentral- und Westserbien die Erwerbslosenquote unter dem landesweiten Durchschnitt lag, war sie in Süd- und Ostserbien mit 12,1 Prozent noch immer überdurchschnittlich hoch. Die Regierung fördert daher gezielt die Ansiedlung ausländischer Firmen in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit.

    Serbien im weltweiten Vergleich

    Folgende Karte ermöglicht den Vergleich zwischen zahlreichen Ländern weltweit. Bitte beachten Sie, dass die Werte in der Karte aus international standardisierten Quellen stammen und somit ggf. von Angaben aus nationalen Quellen im Text abweichen können.

    Arbeitskräftemangel erfasst immer mehr Bereiche

    Jeder vierte Arbeitnehmer in Serbien ist im verarbeitenden Gewerbe angestellt. Dort ist auch der Bedarf an Mitarbeitern mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung am größten. Vor allem im Ingenieurwesen werden gut ausgebildete Fachkräfte gesucht. Auch im rasant wachsenden IT-Sektor verändert sich das Anforderungsprofil hin zu hochqualifiziertem Personal. Ein Großteil der Anzeigen in Stellenportalen richtet sich daher an Softwareentwickler und Programmierer.

    Daneben wird auch Personal für einfachere Tätigkeiten gesucht. Im Fokus stehen Servicekräfte für das Hotel- und Gaststättengewerbe, Lageristen, Köche oder Metzger. Diese werden sowohl über Stellenportale als auch über Aushänge an Lokalen und im Einzelhandel angesprochen.

    In den nächsten Jahren wird sich der Arbeits- und Fachkräftemangel weiter verschärfen. Eine alternde Belegschaft, das Ausscheiden geburtenstarker Jahrgänge aus dem Erwerbsleben sowie die starke Abwanderung machen die Suche nach qualifiziertem Personal, vor allem spezialisierten Fachkräften, immer aufwändiger. Ein Viertel der befragten Unternehmen gaben in der AHK-Konjunkturumfrage an, dass der Fachkräftemangel die laufende Produktion stark oder sehr stark beeinträchtigt. Das Ablehnen von Aufträgen ist die Folge.

    Arbeitswelt wird flexibler

    In Serbien wird das Arbeiten von zu Hause aus immer beliebter, vor allem in den staugeplagten Städten. Besonders in Unternehmen aus der IT-Branche, Marketing- und Beratungsfirmen sowie bei administrativen Tätigkeiten wird Homeoffice gewährt. Die Anzahl der Tage wird dabei betrieblich vereinbart. Die Mitarbeiter legen nach Abstimmung mit ihrem Vorgesetzten fest, an welchen Tagen sie remote arbeiten.

    Ein Trend hin zu mehr Teilzeit oder Work-Life-Balance ist hingegen nicht zu beobachten. Nur rund 6 Prozent der Angestellten in der Privatwirtschaft arbeiten weniger als 40 Stunden pro Woche.

    Abwanderung bleibt große Herausforderung

    Der Trend zur Abwanderung nach Westeuropa, insbesondere nach Deutschland bleibt nachhaltig bestehen. Nach Angaben des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen von 2023 beläuft sich die Zahl der Auswanderer aus Serbien auf rund 51.000 pro Jahr. Dem standen 2023 rund 41.000 Einwanderer und Rückkehrer gegenüber. Serbien verzeichnet beim Migrationssaldo damit ein kontinuierliches Minus. Vor allem hoch qualifiziertes und handwerklich ausgebildetes Personal verlässt das Land.

    Ausbildung muss praxisorientierter werden

    Arbeitskräfte in Serbien bringen eine solide theoretische Schulausbildung mit. Die Kenntnisse in MINT-Fächern sind gut. Mehr als ein Fünftel der Erwerbstägigen besitzt einen Universitätsabschluss.

    Dennoch hat das Westbalkanland Schwierigkeiten, vor allem junge Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ende 2024 lag die Jugendarbeitslosigkeit bei hohen 25,8 Prozent. Häufig verhindert ein Missverhältnis zwischen den notwendigen Anforderungen und unpassenden Qualifikationen eine Anstellung.

    Abhilfe schaffen sollen Weiterbildungsprogramme sowie die duale Berufsbildung. Die Tätigkeit in Betrieben soll die stark theorielastige Ausbildung ergänzen und vertiefen. Auch deutsche Firmen bilden vor Ort dual aus. Die Bildungsangebote der AHK Serbien zielen auf die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden in den Bereichen grüne Wirtschaft, nachhaltige Entwicklung oder Kreislaufwirtschaft.

    Hans-Jürgen Wittmann

    Von Hans-Jürgen Wittmann | Belgrad

  • Steigende Löhne für Fachkräfte und Abwanderung leeren den Arbeitsmarkt. Das erschwert die Personalsuche für Unternehmen. Die Bindung bewährter Mitarbeitender wird immer wichtiger.

    Qualifiziertes Personal in Serbien zu finden, wird immer aufwändiger. Konnten internationale Firmen früher aus einem breiten Pool an Bewerbungen die besten Kandidaten auswählen, hat sich das größte Westbalkanland nunmehr zu einem Arbeitnehmermarkt entwickelt, in dem der Bewerber die Qual der Wahl hat. Lokale und ausländische Unternehmen setzen bei der Suche nach Fach- und Führungskräften sowohl auf Online-Plattformen, als auch auf klassische Wege der Personalgewinnung mit Hilfe von Personalagenturen, Stellenanzeigen oder Jobmessen.

    Onlineportale bei Personalsuche führend

    Digital wird vor allem das Portal Poslovi der größten Jobbörse in Serbien genutzt. Die Social Media-Plattform LinkedIn findet Verwendung, wenn fremdsprachige Fach- und Führungskräfte gesucht werden. Das Portal Helloworld ist spezialisiert auf den IT-Sektor. Die Plattform Startuj wiederum richtet sich an Schulabgänger und Berufseinsteiger.

    Zu den wichtigsten Personaldienstleistern für einfache und mittlere Tätigkeiten gehören Manpower, Adecco, oder die GI Group. Für Führungspositionen bieten Recruiter und Headhunter wie Werte Executive Search, Heads Adriatic, Pedersen & Partners oder Stanton Chase ihre Dienste an.

    Jobmessen wie Job Fair, Konteh oder ITkonekt dienen Unternehmen als Anlaufstellen für potenzielle Bewerber. Bei produzierenden Unternehmen können Tage der offenen Tür das Interesse künftiger Mitarbeiter wecken. Auch die AHK Serbien fungiert über ihr Kontaktnetzwerk und ihre Veranstaltungen als Plattform für die Suche nach Arbeitskräften.

    Über Studierendenwerke an Universitäten mit technischen Studiengängen können Firmen den Kontakt zu Studierenden, Trainees oder Junior-Spezialisten herstellen, die Ferienjobs suchen. Praktika sind bei Arbeitgebern aufgrund der strengen gesetzlichen Vorschriften hingegen weniger populär.

    Auswahlprozesse analog zu Deutschland

    Die Bewerbungsunterlagen beinhalten in der Regel nur noch einen Lebenslauf. Ein Motivationsschreiben auf Serbisch oder Englisch wird nur auf Anfrage nachgereicht. Nach einer Vorauswahl werden die Kandidaten zu Interviews eingeladen. Dort werden sie auf Herz und Nieren geprüft. Auch gestellte Aufgaben und die Präsentation der Ergebnisse im Bewerbungsgespräch sind immer mehr im Kommen.

    Für die Personalsuche fallen in der Regel Kosten an. Das Spektrum ist dabei sehr breit, angefangen von wenigen hundert Euro für Stellenanzeigen auf Jobportalen, bis hin zu einem anteiligen Jahresgehalt als Vermittlungsgebühr für Headhunter bei Führungspositionen.

    Bei Gehaltsverhandlungen nennen Arbeitnehmer in Serbien in der Regel das Nettogehalt, das sie sich vorstellen. Für das Bruttogehalt kommen weitere Abgaben wie Lohnsteuern, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Fahrtkostenzuschüsse für den Öffentlichen Nahverkehr sowie fakultativ ein Essenszuschuss on top.

    Mitarbeiter in serbischen Unternehmen zeichnen sich durch eine hohe Motivation aus und gehen bei Bedarf auch eine "extra Meile". Arbeiteten Voll- und Teilzeitbeschäftigte in der EU im Jahr 2024 durchschnittlich 36 Stunden pro Woche, betrug die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Serbien hingegen 41,3 Stunden, meldet das Statistikamt Eurostat. Das Jobhopping, also das Wechseln des Arbeitgebers für ein etwas höheres Gehalt oder bessere Karrierechancen, nimmt in Zeiten globaler Unsicherheit auch in Serbien ab. Die Bereitschaft zum Pendeln oder zum Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Land ist bei serbischen Arbeitnehmern hingegen nur sehr gering ausgeprägt.

    Zeitarbeit ist in Serbien ein Randphänomen, das meist nur zur Deckung von Auftragsspitzen Anwendung findet. Ebenso ist das Auslagern der Personalverwaltung in Serbien unüblich. Lokale Chefs sind eher konservativ und möchten ein Auge auf ihre Mitarbeitenden haben und diese direkt führen.

    Unternehmen bieten Anreize zur Mitarbeiterbindung

    In einem immer kompetitiveren Umfeld ist es entscheidend, die Loyalität der Mitarbeitenden zu erhöhen. Die Bindung langjähriger und verdienter Mitarbeiter rückt daher immer mehr ins Zentrum des Personalmanagements. Lokale und internationale Arbeitgeber setzen dazu auf verschiedene Zusatzleistungen.

    Bei leitenden Management-Positionen ist ein Firmenwagen Grundbestandteil des Gehaltspakets. Variable, leistungsabhängige Gehaltskomponenten sowie Boni gewinnen immer mehr an Bedeutung. Aufgrund des unterfinanzierten staatlichen Gesundheitssystems ist eine private Zusatzkrankenversicherung bei der Belegschaft gern gesehen. Aber auch Fort- und Weiterbildungen oder Abonnements im Fitnessstudio sind beliebte Zusatzleistungen.

    Bei den nicht-monetären Anreizen spielt Flexibilität eine immer wichtigere Rolle. Seit der Coronapandemie sind hybride Arbeitsmodelle auch in Serbien auf dem Vormarsch. Die gängigste Lösung ist dabei eine Kombination aus Büro- und Heimarbeit. Diese erfolgt nach Absprache mit Vorgesetzten und Kollegen. Eine vollständige Remote-Arbeit ist eher die Ausnahme.

    Jeder Mitarbeitende feiert einmal pro Jahr eine "Slava". Dieser Tag ist gesetzlich arbeitsfrei. Auch interne Betriebsausflüge, Sommer- oder Weihnachtsfeste für die Belegschaft gehören zum guten Ton eines guten Arbeitgebers in Serbien.

    Deutsche Unternehmen gelten als verlässliche Arbeitgeber

    Internationale und gerade deutsche Betriebe sind in Serbien beliebte Arbeitgeber. Sie gelten als zuverlässig und sicher, die Fluktuationsrate ist vergleichsweise niedrig. Häufig sind zudem die Standards in den Betrieben höher als in vergleichbaren lokalen Unternehmen, da standortübergreifende Qualitätsrichtlinien gelten. Auch die Themen Mitarbeiterführung und Soft Skills spielen in deutschen Betrieben eine wichtigere Rolle. Gleichzeitig stellt dies höhere Anforderungen an die Mitarbeiter. Ob in deutschen Firmen, wie oft vermutet, höhere Gehälter gezahlt werden, lässt sich nicht belegen. Die Höhe des Gehalts richtet sich in der Regel nach der Konkurrenz vor Ort.

    Hans-Jürgen Wittmann

    Von Hans-Jürgen Wittmann | Belgrad

  • Die Lohnkosten liegen weiterhin deutlich unter dem Niveau in der EU. Die Inflation von aktuell rund 4 Prozent treibt Löhne und Gehälter nach oben.

    Serbiens Wirtschaft bleibt trotz interner und externer Krisen auf Wachstumskurs. Die solide Wirtschaftsentwicklung und ausländische Investitionen in neue Fabriken steigern den Bedarf an Arbeitskräften im Land. Doch der wichtigste Treiber für das rasante Lohnwachstum in den vergangenen Jahren ist die Inflation. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bis Ende 2024 stieg der Verbraucherpreisindex um rund 30 Prozent.

    Steigender Mindestlohn soll hohe Inflation abmildern

    Um die gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten zumindest teilweise zu kompensieren und die Kaufkraft zu steigern, erhöht die Regierung schrittweise den Mindestlohn. Im Mai 2025 lag der monatliche Mindestlohn bei netto 53.592 RSD (rund 457 Euro). Zum 1. Oktober 2025 wird der Mindestlohn auf 500 Euro pro Monat steigen, verkündete Präsident Aleksandar Vučić. Ab 1. Januar 2026 soll eine Anhebung um weitere 50 Euro erfolgen. Auch über 2026 hinaus dürfte sich der Mindestlohn am Lohnniveau orientieren und entsprechend steigen.

    Löhne und Gehälter steigen kontinuierlich an

    Die Löhne und Gehälter in Serbien ziehen weiter an. Das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt belief sich im 1. Quartal 2025 auf 146.669 serbische Dinar, was rund 1.250 Euro entspricht, meldet die serbische Statistikbehörde. Das Nettomonatsgehalt betrug im gleichen Zeitraum 106.337 Dinar (rund 907 Euro). Das entspricht einem Anstieg um real 6,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Finanzminister Siniša Mali kündigte an, dass bis Ende 2027 das Durchschnittsgehalt auf umgerechnet 1.400 Euro netto klettern soll.

    Dabei ist zu beachten, dass in bestimmten Branchen, allen voran der Landwirtschaft, ein Teil des Gehalts per Briefumschlag übergeben und damit außerhalb der regulären Lohnabrechnung gezahlt wird. Die statistisch erfassten Gehälter und Löhne können daher von der Realität abweichen.

    Obwohl Löhne und Gehälter stark zulegen, bleibt das Lohngefüge Serbien in der Region - und vor allem im Vergleich mit Deutschland - durchaus konkurrenzfähig. So liegen die Gehälter des größten Westbalkanlandes ungefähr auf dem gleichen Niveau wie in Bulgarien, dem Schlusslicht in der Europäischen Union (EU).

    Führungskräfte müssen Gürtel enger schnallen

    Führungskräfte in serbischen Firmen müssen sich hingegen auf geringe Lohnzuwächse einstellen. Jede zweite Firma bietet 2025 seinem C-Level keine Gehaltserhöhung, lautet das Ergebnis einer Analyse von Werte Executive Search. Auch bei den Unternehmen, die jährliche Gehaltserhöhungen anbieten, ist eine Verschiebung erkennbar.

    "Im vergangenen Jahr gewährten die meisten Firmen ihren Führungskräften Lohnerhöhungen zwischen 6 und 10 Prozent, während dieses Jahr mehr als zwei Drittel zwischen 3 und 5 Prozent mehr bezahlen“

    Ana Santovac, Managing Director bei Werte Executive Search

    Höchste Gehälter in Belgrad und der Wojwodina

    In Serbiens Hauptstadt Belgrad werden die höchsten durchschnittlichen Bruttogehälter gezahlt. Es folgen die strukturstarken Regionen in Nord-, Zentral- und Westserbien. Die strukturschwachen Regionen im Osten und Süden des Landes bilden das Schlusslicht bei den Durchschnittsgehältern. Dabei gibt es lokal einige Ausreißer. Vor allem in Gemeinden und Städten mit Bergbau oder großen Kraftwerken liegen die Durchschnittseinkommen deutlich über dem landesweiten Schnitt. Zum Beispiel in Lajkovac (Kohlebergbau), Kostolac (Kohlekraftwerk) oder Bor (Kupfermine). Auch in Städten mit relevanten Industriebetrieben wie Čačak oder Valjevo liegen die Durchschnittseinkommen oft über dem regionalen Niveau.

    Öffentlicher Sektor zahlt vergleichbare Löhne

    Im Wettbewerb um die raren Fachkräfte müssen privatwirtschaftliche Firmen sich der Konkurrenz durch den Staat erwehren. Im 1. Quartal 2025 zahlte der öffentliche Sektor ein Bruttogehalt von 152.882 Dinar (rund 1.300 Euro). Netto bleiben 110.052 Dinar (rund 940 Euro) übrig.

    Im Privatsektor schwankt das Einkommen je nach Branche deutlich. Gerade in Firmen, die starkem Wettbewerb unterliegen, liegen die Gehälter häufig über dem Landesdurchschnitt. An der Spitze liegt die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) mit 328.932 Dinar (rund 2.800 Euro) brutto pro Monat. Am anderen Ende der Skala liegt das Hotel- und Gaststättengewerbe mit 90.727 Dinar (rund 780 Euro) brutto.

    Durchschnittliche Bruttomonatslöhne für ausgewählte Positionen
     

    1. Quartal 2025 (in serbischen Dinar)

    1. Quartal 2025 (in Euro)

    Geschäftsführerin einer größeren / ausländischen Niederlassung 1)

    250.000 bis 300.000

    2.217 bis 2.553

    Geschäftsführerin eines kleinen bis mittleren Unternehmens 2)

    80.000 bis 266.000

    680 bis 2.264

    Senior Management

    131.412 bis 488.849

    1.118 bis 4.160

    Vertriebsleiterin

    110.000 bis 130.000

    936 bis 1.106

    Produktionsleiterin

    100.000 bis 150.000

    851 bis 1.276

    Ingenieurin

    250.000 bis 300.000

    2.127 bis 2.553

    Programmiererin

    110.855 bis 371.897

    943 bis 3.165

    Sekretärin mit Fremdsprachenkenntnissen

    80.000 bis 120.000

    680 bis 1.021

    Buchhalterin

    73.527 bis 191.457

    625 bis 1.629

    Kraftfahrerin

    66.000 bis 156.000

    561 bis 1.327

    Wechselkurs Euro /RSD

     

    117,49

    1 Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Tabelle bei den Berufsbezeichnungen die jeweilige Begrifflichkeit sowohl für die männliche als auch die weibliche Form verwendet. 2 abhängig von Branche und Unternehmensgröße.Quelle: Infoplate 2025; Poslovi.Infostud 2025, Recherchen und Berechnungen von Germany Trade & Invest 2025

    Sozialversicherungsbeiträge und Nebenkosten bleiben konkurrenzfähig

    Auf Arbeitgeber in Serbien kommen neben dem Gehalt weitere Ausgaben zu. Die Einkommensteuer beträgt 10 Prozent des Bruttogehalts, während die Sozialversicherungsbeiträge 10,3 Prozent für die Krankenversicherung (gleichmäßig aufgeteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und 24 Prozent für die Renten- und Invaliditätsversicherung (PIO) umfassen (14 Prozent Arbeitnehmer, 10 Prozent Arbeitgeber). Die gesamte Steuer- und Abgabenlast belief sich im 1. Quartal 2025 auf 37,8 Prozent. Bei einem Nettogehalt von 106.337 Dinar betrugen die Gesamtkosten für den Arbeitgeber 146.669 Dinar (ca. 1.248 Euro).

    Sozialbeiträge 2025 In Prozent der Bemessungsgrundlage
    Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil)

    10,0

    Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil)

    5,15

    Abgabe für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 

    Mutterschaftsschutz (Arbeitgeberanteil)

    65 Prozent des Gesamtbruttolohnes ab dem ersten Tag (bei Arbeitsunfällen 100 Prozent); dauert der Krankenstand länger als 30 Tage, verlagert sich die Belastung vom Arbeitgeber auf die Krankenkasse; der Arbeitgeber zahlt, die Kosten werden jedoch von der Republikanischen Krankenkasse (RFZO) erstattet.

    100 Prozent; in den ersten 30 Tagen zahlt der Arbeitgeber 100 Prozent des Gehalts; nach 30 Tagen verlagert sich die Belastung vom Arbeitgeber auf die Krankenkasse und den lokalen Fonds; der Arbeitgeber zahlt, die Kosten werden jedoch vom Republikanischen Krankenversicherungsfonds (RFZO) und dem lokalen Fonds erstattet. Nach der Geburt gehen alle Zahlungen vom Fonds (12 Monate); berufstätige Mütter haben Anspruch auf einen Urlaub von bis zu 12 Monaten (bzw. bis zu 24 Monaten für das dritte und jedes weitere Kind). 

    Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil)

    0,0

    Sonstige Versicherungen (Arbeitgeberanteil)

    nach individueller Vereinbarung oder betrieblicher Praxis

    Erläuterungen zur Beitragsbemessungsgrenze: untere 35 Prozent des Durchschnittsmonatslohns im vorherigen Quartal; obere das Fünffache des geltenden Durchschnittsmonatslohns.Quelle: Serbisches Sozialversicherungsgesetz (Zakon o doprinosima za obavezno socijalno osiguranje) 2025

    Arbeitnehmer haben Anspruch auf weitere Leistungen. Dazu zählen Zuschüsse für den Arbeitsweg. Diese werden in Höhe der Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausgezahlt. Dieser Anspruch erlischt auch trotz der Möglichkeit zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV in Belgrad seit dem 1. Januar 2025 nicht. Gesetzlich geregelt ist auch der Anspruch auf Urlaubsgeld, eine Verpflegungspauschale sowie Tagegelder für Dienstreisen. Sollte der Arbeitgeber einen Transport zum Arbeitsplatz oder eine kostenlose Kantine zur Verfügung stellen, entfällt der Anspruch auf die jeweiligen Zuschüsse. Der Arbeitgeber darf diese Zulagen nicht als Bestandteil des verhandelten Nettogehalts sehen, sondern muss diese separat ausweisen.

    Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Rentenprämie, Zuschüsse für Bestattungen und eine Kompensation für Schäden durch Unfälle am Arbeitsplatz oder arbeitsbedingte Krankheiten zu zahlen.

    Hans-Jürgen Wittmann

    Von Hans-Jürgen Wittmann | Belgrad

  • Das serbische Arbeitsgesetz regelt alle wichtigen Aspekte der Arbeitsverhältnisse. Um Entwicklungen in der Beschäftigungspraxis abzubilden, werden stetige Anpassungen vorgenommen.

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen oder arbeitsrechtlicher Einzelfälle an.

    Gesetzliche Regelungen auf einen Blick
    Vergütung: Der Grundlohn wird mit dem Arbeitsvertrag in serbischen Dinar als "Brutto 1" (Netto + Abgaben Arbeitnehmer) festgelegt; in der monatlichen Verdienstabrechnung werden detailliert alle Positionen aufgeführt; Kollektivverträge sind möglich
    Mindestlohn: Gesetzlich festgelegt (Art. 111 bis Art. 113 ArbG); wird regelmäßig durch den serbischen Wirtschafts- und Sozialrat (SES) überprüft *)

    Arbeitsstunden pro Woche: 40 Arbeitsstunden pro Woche, durch Vertrag reduzierbar auf 36 Stunden; unterschreitet die Wochenarbeitszeit 36 Stunden, so liegt Teilzeit vor (Art. 51 ArbG); acht Arbeitsstunden pro Tag als Regel (Art. 55 ArbG).

    Bei körperlich anstrengenden oder gesundheitsschädlichen Tätigkeiten beläuft sich die Vollarbeitszeit auf 30 Stunden (Art. 52 ArbG).

    Regelarbeitstage pro Woche: Fünf (Art. 55 ArbG)
    Zulässige Überstunden: Bis zu acht Stunden pro Woche, wobei die Gesamtarbeitszeit pro Tag, einschließlich der Mehrarbeit, zwölf Stunden nicht überschreiten darf (Art. 53 ArbG)
    Bezahlte Feiertage: Zehn (sieben staatliche und drei religiöse)
    Bezahlte Urlaubstage: Mindestens zwanzig Arbeitstage; ein längerer Urlaub kann kollektiv- bzw. arbeitsvertraglich vereinbart werden (Art. 68 ff. ArbG)
    Sonderzahlungen pro Jahr in Monatslöhnen (13. und/oder 14. Gehalt): Nach individueller Vereinbarung, Kollektivvertrag oder innerbetrieblichem Organisationshandbuch
    Tage mit bezahltem Arbeitsausfall: Insgesamt fünf Tage im Kalenderjahr für Eheschließung, Geburt des Kindes oder bei schwerer Krankheit eines engen Familienangehörigen, gegebenenfalls in anderen im Kollektiv- oder Arbeitsvertrag geregelten Fällen; zusätzlich fünf Tage bei Todesfall in der Familie sowie zwei aufeinanderfolgende Tage bei freiwilliger Blutspende (Art. 77 ArbG)
    Tage mit Lohnfortzahlung bei Krankheit: Bis zu 30 Tage; bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Höhe von 100 Prozent des durchschnittlichen Lohnes der letzten zwölf Monate; bei Krankheit oder infolge eines Unfalls außerhalb der Arbeitsstätte in Höhe von 65 Prozent des durchschnittlichen Lohnes der letzten zwölf Monate (Art. 115 ArbG)
    Probezeit: Probezeit bis zu sechs Monate (fünf Werktage Kündigungsfrist); generelle Befristung bis maximal 24 Monate; Ausnahmen sind möglich (Art. 36 und Art. 37 ArbG)
    *) derzeit 308 RSD pro Stunde (netto)Quelle: Arbeitsgesetz der Republik Serbien (Zakon o radu) 2025

    Rechtsgrundlagen

    Die Grundlage für das Arbeitsrecht bildet das Arbeitsgesetz (ArbG, Zakon o radu) aus dem Jahr 2005. Seitdem wurden mehrere Novellen verabschiedet. Die aktuell gültige Version des Gesetzes stammt aus dem Jahr 2018 (Amtsblatt der Republik Serbien, Službeni glasnik, Nr. 95/18). Auf der Internetseite von Paragraf Lex befindet sich eine inoffizielle englische Übersetzung des serbischen ArbG in der Fassung von 2018.

    Das novellierte ArbG bildet die Grundlage für weitere Sondergesetze. Die wichtigsten Neuerungen betreffen Probezeit, befristete Verträge, Zeit- und Leiharbeit, Lohnfortzahlungen, Kündigungsfristen, Bemessung von Abfindungen, Vergütung während der Abwesenheit sowie Schichtzuschläge. Auch Gleitzeit und Telearbeit, ein Diskriminierungsverbot, der Arbeitsschutz sowie der Schutz personenbezogener Daten und die Pflicht zur Fort- und Weiterbildung sind integrale Bestandteile des ArbG.

    Leiharbeiter und Stammbelegschaft seit 2020 gleichgestellt

    Das Sondergesetz, das die Zeit- und Leiharbeit regelt, ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Zakon o agencijskom zaposljavanju). Seit 1. März 2020 in Kraft stellt es die Gleichstellung von Leiharbeitskräften und Stammbelegschaft sicher. Zeitarbeitsverträge können für bis zu 120 Tage pro Jahr geschlossen werden.

    Arbeitgeber verantwortlich für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

    Das Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz (Zakon o bezbednosti i zdravlju na radu) am Arbeitsplatz ist seit Mai 2025 für alle Arbeitgeber verbindlich. Arbeitgeber sind verpflichtet, Dokumente zur Risikobewertung für alle Arbeitsplätze zu erstellen, einschließlich Telearbeit und Homeoffice. Beschäftigte an Arbeitsplätzen mit erhöhtem Risiko sowie Schichtarbeiter müssen auf Kosten des Arbeitgebers vor Beginn der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen ärztlich untersucht werden.

    Zudem ist der Arbeitgeber zu regelmäßigen Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere für Arbeiten in der Höhe und unter anderen risikoreichen Bedingungen verpflichtet. Arbeitgeber müssen eine elektronische Aufzeichnung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und anderen relevanten Daten führen.

    Digitalisierung von Arbeitsprozessen

    Zur effizienteren Lösung von Arbeitsstreitigkeiten bietet das ArbG eine elektronische Mediation an. Ein Pilotprojekt ermöglicht es den Parteien, Arbeitskonflikte per e-Mediation zu lösen, ohne physisch anwesend sein zu müssen. Daneben gibt es spezialisierte Abteilungen für Arbeitsstreitigkeiten, um die durchschnittliche Verfahrensdauer auf sechs Monate zu verkürzen. Klagen, Beweise und Schriftwechsel werden nun digital über das e-Portal der Gerichte abgewickelt.

    Änderungen bei steuerlichen Vorschriften

    Zum 1. Januar 2025 traten Änderungen des Gesetzes über die Einkommensteuer der Bürger in Kraft. Damit erhöht sich der steuerfreie Einkommensanteil um 13,6 Prozent auf 28.423 Dinar monatlich. Dadurch verringert sich die Steuerbemessungsgrundlage und steigt das Nettogehalt der Arbeitnehmer. Für Auslandsdienstreisen wurde das steuerfreie Tagegeld von 50 Euro auf 90 Euro pro Tag erhöht.

    Keine Anreize mehr für ausländische Mitarbeiter

    Zum 21. Juni 2025 hob die serbische Regierung ein Dekret für die Gewährung von Anreizen für Arbeitgeber auf, die ausländische Fachkräfte einstellen. Es sah Subventionen für die Anstellung ausländischer Fachkräfte in unbefristeter Vollzeitbeschäftigung vor.

    Für die Entsendung ausländischer Mitarbeitern nach Serbien wird eine Genehmigung vom serbischen Innenministerium benötigt. Ausnahmen gelten für die Lieferung, Installation oder Montage von Maschinen.

    Vertragsabschluss

    Arbeitsverhältnisse werden schriftlich in Form eines Arbeitsvertrags zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart. Grundsätzlich können befristete oder unbefristete Arbeitsverträge geschlossen werden. Eine Befristung ist grundsätzlich für bis zu 24 Monate möglich, muss aber begründet werden (Art. 37 ArbG).

    Beide Parteien müssen den Arbeitsvertrag in drei Ausfertigungen unterzeichnen. Zwei davon verbleiben beim Arbeitgeber, eine beim Arbeitnehmer. Sollte ein schriftlicher Arbeitsvertrag noch nicht vorliegen, kommt das Arbeitsverhältnis durch die Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitstag zustande (Art. 30 bis 33 ArbG).

    Mindestanforderungen an den Arbeitsvertrag

    Der Vertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

    1) Name und Sitz des Arbeitgebers

    2) Name und Wohnsitz des Arbeitnehmers

    3) Art und Grad der Ausbildung des Arbeitnehmers, als Voraussetzung für die Erfüllung der Aufgaben, für die der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird

    4) Bezeichnung und Beschreibung der Tätigkeit, die der Arbeitnehmer ausführen soll

    5) Arbeitsort

    6) Art der Beschäftigung (befristet oder unbefristet)

    7) Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses und Begründung für die Befristung

    8) Tag des Arbeitsbeginns

    9) Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit)

    10) Vergütung

    11) Elemente zur Festsetzung des Grundgehalts, der Arbeitsleistung, des Gehaltsausgleichs, der Gehaltserhöhung und des sonstigen Arbeitnehmereinkommens

    12) Fristen für die Zahlung von Löhnen und anderen Leistungen

    13) Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit

    Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

    Die Rechte des Arbeitnehmers werden in den Artikeln 12 bis 14 ArbG aufgeführt. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, einen Arbeitsplatz, der den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen entspricht, Gesundheitsfürsorge sowie sonstigen Schutz, zum Beispiel im Krankheitsfall, in den gesetzlich festgelegten Fällen (Art. 12 ff. ArbG).

    Gleichzeitig hat der Arbeitnehmer die Pflicht, seine Tätigkeit gewissenhaft und verantwortungsbewusst auszuführen, innerbetriebliche Vorschriften einzuhalten und den Arbeitgeber über mögliche Umstände zu informieren, welche die Ausübung der Tätigkeit einschränken könnten sowie über mögliche Gesundheits- und Vermögensrisiken.

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer eine Vergütung für die geleistete Arbeit zu zahlen und angemessene Arbeitsbedingungen bereitzustellen. Zudem muss er den Arbeitnehmer über innerbetriebliche Regelungen sowie seine gesetzlichen Rechte und Pflichten informieren (Art. 16 und 17 ArbG).

    Vertragsbeendigung

    Das Arbeitsverhältnis kann durch einen Aufhebungsvertrag oder durch eine Kündigung seitens Arbeitnehmer oder Arbeitgeber beendet werden. Der Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer schriftlich über die Folgen eines Aufhebungsvertrages auf seine Rechte bei Arbeitslosigkeit zu informieren. Dies muss vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags erfolgen.

    Kündigung durch den Arbeitnehmer

    Der Arbeitnehmer kann den Arbeitsvertrag ohne Begründung kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 15 Tage. Vertraglich kann eine längere Frist vereinbart werden, allerdings höchstens 30 Tage (Art. 178 ArbG).

    Kündigung durch den Arbeitgeber

    Anders verhält es sich bei der Kündigung durch den Arbeitgeber. Diese muss klar begründet sein. Mögliche Kündigungsgründe sind in Art. 179 ArbG angeführt und können personen- oder betriebsbedingt sein. Als Alternative zur Kündigung sind auch disziplinarische Maßnahmen möglich, zum Beispiel eine vorübergehende Gehaltskürzung (Art. 179a ArbG).

    Vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer über vorliegende Gründe informiert und ihm eine achttägige Frist zur Stellungnahme gewährt werden. Die Kündigung ist in der Regel innerhalb von sechs Monaten seit Bekanntwerden des Kündigungsgrundes möglich (Art. 184 ArbG). Sollte die Kündigung betriebsbedingt erfolgen, darf die Stelle innerhalb von drei Monaten nicht mit einer anderen Person besetzt werden (Art. 182 ArbG).

    Der Kündigung ist eine Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen (Art. 185 ArbG). Für den Fall einer Kündigung aufgrund mangelnder Arbeitsleistung ist eine Kündigungsfrist von nicht weniger als acht und nicht mehr als 30 Tagen einzuhalten (Art. 189 ArbG). Sollte ein Gericht die Kündigung als rechtswidrig einstufen, muss der Arbeitnehmer wieder eingestellt werden (Art. 191 ArbG).

    Hans-Jürgen Wittmann

    Von Hans-Jürgen Wittmann | Belgrad

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