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Zollbericht Serbien Internationale Handelsabkommen

Freihandelsabkommen zwischen Serbien und Ägypten tritt in Kraft

Serbien und Ägypten öffnen ihre Märkte: Ab dem 1. September 2025 gilt ein Abkommen, das den zollfreien Handel mit einer Vielzahl von Agrar- und Industrieprodukten ermöglicht.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Das Freihandelsabkommen zwischen Serbien und Ägypten wurde am 13. Juli 2024 in Kairo unterzeichnet. Gemäß Artikel 40 tritt es am 1. September 2025 in Kraft, da beide Seiten die erforderlichen nationalen Verfahren abgeschlossen haben. Es folgt auf Serbiens jüngste Abkommen mit China und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Zollabbau erfolgt schrittweise

Mit Inkrafttreten des Abkommens entfallen laut Mitteilung des serbischen Handelsministeriums 50 Prozent der Zölle für Industrie- und Agrarwaren.

In der ersten Phase wird laut Handelskammer Serbiens vor allem der Agrarsektor liberalisiert, einschließlich für Produkte wie gefrorenes Obst und Äpfel. Die vollständige Zollfreiheit soll innerhalb von zehn Jahren erreicht werden. Dann sollen über 90 Prozent der Industrie- und Agrarprodukte zollfrei gehandelt werden können. Darüber hinaus vereinfache das Abkommen administrative Verfahren, erleichtere die Zertifizierung und baue Handelsbarrieren ab.

Ursprungsregeln richten sich nach PEM-Konvention

Die Ursprungsregeln basieren laut Mitteilung über die Anwendung des Abkommens auf der Paneuropa-Mittelmeer-Konvention (PEM-Konvention), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 7/2013. Sie ermöglichen die diagonale Kumulierung zwischen Serbien, Ägypten, der EU, EFTA-Staaten und der Türkei. Als Ursprungsnachweise gelten die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED sowie die Ursprungserklärung gemäß den Anhängen der PEM-Konvention.

Zur Umsetzung des Abkommens hat Serbien eine neue Verordnung zur Anpassung der serbischen Zolltarifnomenklatur erlassen, die ebenfalls ab dem 1. September 2025 gilt.

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