Zollbericht Serbien Internationale Handelsabkommen

Internationale Handelsabkommen

Serbien ist Beitrittskandidat der Europäischen Union und Vertragsstaat verschiedener Handelsabkommen. 

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Serbien profitiert von Handelsabkommen mit der Europäischen Union, der Eurasischen Wirtschaftsunion, der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA, den Teilnehmerstaaten des Central European Free Trade Agreement (CEFTA), der Türkei, China, Ägypten und den VAE. Mit Südkorea werden Verhandlungen geführt. Im Falle eines EU-Beitritts müsste Serbien allerdings alle Freihandelsabkommen kündigen. 

Eine Mitgliedschaft in der World Trade Organization (WTO) ist noch nicht erfolgt. Die von der WTO verwalteten Übereinkommen finden daher keine Anwendung. Die Texte der Handelsabkommen Serbiens sind zu finden unter „Međunarodni sporazumi“ auf der Webseite der serbischen Zollverwaltung. Die Möglichkeit der diagonalen Kumulierung ist ein zusätzlicher Vorteil für den Handel mit Serbien.

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU

Serbien hat im März 2012 den Status eines Beitrittskandidaten der Europäischen Union (EU) erlangt. Für die Länder des westlichen Balkans verläuft der Weg zur EU-Mitgliedschaft in der Regel über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess. Die Grundlage hierfür bildet das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen Serbien und der EU. Das SAA ist seit dem 1. September 2013 in Kraft. Veröffentlicht wurde das Abkommen im Amtsblatt der EU Nr. L 278 vom 18. Oktober 2013. 

Die wichtigsten Ziele des Prozesses sind die politische Stabilisierung und die Entwicklung einer funktionierenden Marktwirtschaft sowie die Förderung der regionalen Zusammenarbeit. Darüber hinaus führen die Westbalkan-Staaten EU-Normen ein und gleichen ihre Gesetze in einigen Bereichen sukzessiv an EU-Vorschriften an, wie zum Beispiel in den Bereichen Wettbewerb, geistiges Eigentum und Investitionen.

Auch die Zollvorschriften spielen in der Vorbereitungsphase auf die EU-Mitgliedschaft eine große Rolle. Mit dem SAA und den autonomen Handelspräferenzen seitens der EU erhalten nahezu alle Güter aus Serbien freien Zugang zu den EU-Märkten. Im Gegenzug hat Serbien seinen Markt für europäische Waren und Dienstleistungen schrittweise geöffnet. Mit dem stufenweisen Zollabbau für Ursprungswaren der EU hat Serbien bereits 2009 im Rahmen eines Interimsabkommens begonnen. Seit dem 1. Januar 2014 besteht nun Zollfreiheit für knapp 95 Prozent aller Waren mit Präferenzursprung der EU. Der durchschnittliche Zollsatz für EU-Ursprungswaren beträgt seit 2014 bis zu einem möglichen EU-Beitritt 0,99 Prozent.

Die EU hat die Handelserleichterungen für die Länder des westlichen Balkans verlängert. Folglich bleiben Obst und Gemüse aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien bis Ende 2030 zollfrei. 

Mitteleuropäisches Freihandelsabkommen (CEFTA)

Das Central European Free Trade Agreement (CEFTA) zählt sieben Teilnehmerstaaten: Serbien, Moldau, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Albanien und Montenegro. Seit dem Inkrafttreten des Abkommens können fast alle gewerblichen Ursprungswaren zollfrei zwischen den Vertragsparteien gehandelt werden. Der Zollabbau bei landwirtschaftlichen Produkten unterliegt restriktiven Regeln. Anhang 3 zum Abkommen enthält umfangreiche Listen der von den Vertragsparteien gemachten Zugeständnisse. Das Abkommen lässt jedoch die Möglichkeit weiterer Zugeständnisse beim Zollabbau für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu.

Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)

Das Freihandelsabkommen zwischen Serbien und den Staaten der European Free Trade Association (EFTA) Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein ist seit Oktober 2010 in Kraft. Es ermöglicht bis auf wenige Ausnahmen die zollfreie Einfuhr von gewerblichen Waren, Fisch- und Fischereierzeugnissen mit Ursprung Serbien in die EFTA-Staaten. Serbien hat die Zölle für Ursprungswaren der EFTA-Staaten stufenweise gesenkt. Für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen wurden zusätzlich bilaterale Abkommen geschlossen.

Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)

Serbien unterhält ein Freihandelsabkommen mit der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Das Freihandelsabkommen wurde im Oktober 2019 unterzeichnet und trat am 10. Juli 2021 in Kraft.  Zur Eurasischen Wirtschaftsunion gehören Russland, Kasachstan, Armenien, Belarus und Kirgisistan. Serbien kann fast alle Ursprungswaren zollfrei in die EAWU liefern. Armenien und Kirgisistan haben für ihre Produkte einen zollfreien Zugang zum serbischen Markt. Belarus, Kasachstan und Russland profitieren hingegen von Zollerleichterungen.

Türkei

Unter dem Freihandelsabkommen zwischen Serbien und der Türkei gewähren sich die Vertragsparteien Zollpräferenzen oder Zollfreiheit für Industriewaren. Hiervon ausgenommen sind die in Anhang 2 zum Abkommen genannten Positionen. 

Für die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte bestehen gesonderte Regeln. Die Türkei hat im Jahre 2018 die zollfreien Einfuhrquoten für bestimmte serbische Lebensmittel erhöht und damit das Abkommen zugunsten Serbiens geändert.

China

Das Freihandelsabkommen zwischen Serbien und China trat am 1. Juli 2024 in Kraft. Es umfasst etwa 10.412 serbische und 8.930 chinesische Waren.

Seit Inkrafttreten sind 60 Prozent der erfassten Waren zollfrei. Der Zollabbau für weitere 30 Prozent erfolgt je nach Kategorie innerhalb von fünf, zehn oder 15 Jahren.

Etwa zehn Prozent der Waren gehören zur Kategorie E. Diese besonders schutzbedürftigen Waren sind vom Zollabbau ausgeschlossen. Auf serbischer Seite betrifft dies unter anderem ausgewählte landwirtschaftliche Produkte, Elektroautos, Fahrräder und Keramikfliesen. Auf chinesischer Seite sind unter anderem ausgewählte Maschinen, Holzprodukte sowie nahezu alle Personen‑ und Lastkraftwagen ausgenommen.

Vereinigte Arabische Emirate

Im Oktober 2024 unterzeichnete Serbien ein Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten. Es trat am 1. Juni 2025 in Kraft.

Ägypten

Das im Juli 2024 unterzeichnete Handelsabkommen mit Ägypten trat im September 2025 in Kraft.

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