Rechtsbericht Ukraine Doppelbesteuerungsabkommen
Neues DBA zwischen Ukraine und Deutschland
Das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) modernisiert die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend.
22.05.2026
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Am 19. Mai 2026 haben die Staaten ein neues DBA unterzeichnet. Das neue Abkommen verfolgt weiterhin das Ziel, eine doppelte Besteuerung von Einkünften zu vermeiden und gleichzeitig Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Die neuen Regelungen orientieren sich an aktuellen internationalen Standards, insbesondere an den Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Das Abkommen tritt erst nach der Ratifizierung durch beide Staaten in Kraft. Bis dahin gilt das bisherige DBA von 1995.
Moderate Erhöhung der Steuern
Ein zentraler Bestandteil sind die Änderungen zu passiven Einkünften aus Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren:
Nach altem DBA wurden Einkünfte aus Dividenden mit 5 Prozent besteuert. Der Steuersatz bleibt weiterhin bestehen, wenn eine Gesellschaft mindestens 20 Prozent an der ausschüttenden Gesellschaft hält. In allen anderen Fällen steigt der Steuersatz von bisher 10 auf 15 Prozent.
Der Steuersatzsatz für Zinsen wird von 2 auf 5 Prozent erhöht, insbesondere wenn es sich um Zinsen aus Bankkrediten und Kreditverkäufen handelt.
Die bisher teilweise geltende Steuerbefreiung für Lizenzen entfällt. Stattdessen wird ein einheitlicher Steuersatz von 5 Prozent eingeführt.
Strukturelle Neuerungen
Außerdem enthält das Abkommen neue administrative Vorschriften. Es werden Regeln zu Missbrauchsvermeidung eingeführt, um die unberechtigte Nutzung von Steuervorteilen zu verhindern. Außerdem wird der länderübergreifende Informationsaustausch zwischen den nationalen Steuerbehörden gestärkt. Für Streitfälle sieht das neue DBA verbesserte Lösungen zur Konfliktbewältigung vor.
Bedeutung für die Praxis
Das neue Abkommen ist ein wichtiger Schritt für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine. Es schafft verlässliche und transparente steuerliche Rahmenbedingungen und kann Investitionen fördern. Die Neuerungen sind insbesondere für Unternehmen relevant, die grenzüberschreitend tätig sind oder Beschäftigte in die Ukraine entsenden.
Hinweis: Über weitere Änderungen werden wir an dieser Stelle berichten, sobald der Volltext des DBA veröffentlicht wird.
Zum Thema:
- GTAI-Publikation Recht kompakt Ukraine
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