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Rechtsbericht | Ukraine | Aufenthaltsbestimmungen

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Hinweis: Der Geschäftsverkehr mit der Ukraine ist wegen des Krieges eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass sich die Rechtslage jederzeit kurzfristig ändern kann.

Staatsangehörige der Europäischen Union, der Schweiz und Liechtenstein können in die Ukraine visumsfrei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einreisen.

Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

Maßgebliche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind im Gesetz Nr. 3773-VI "Über die Rechtsstellung von Ausländern und Staatenlosen“ ("Zakon pro pravovyy status inozemtsiv ta osib bez hromadyanstva") vom 22. September 2011 und der Verordnung ("postanova“) des Ministerkabinetts Nr. 150 vom 15. Februar 2012 enthalten. 

Seit dem 1. September 2005 können Staatsangehörige aus der EU, der Schweiz, Liechtenstein und einigen anderen Ländern visumfrei in die Ukraine für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen einreisen. Ein längerer Aufenthalt, z.B. zur Arbeitsaufnahme, setzt den Erhalt eines Visums voraus. Ein Visum ("visa“) kann von der ukrainischen Botschaft in Deutschland oder nach einer visumfreien Einreise (als Tourist) von der Immigrationsbehörde in der Ukraine ausgestellt werden. Während bis zum 26. Juli 2007 für den Neubeginn der 90-tägigen Frist auch nur eine kurze Ausreise aus dem Land genügte, werden jetzt die Aufenthaltstage zusammengerechnet. Innerhalb eines jeweiligen Zeitraums von 180 Tagen können sich deutsche Staatsbürger nun bis zu 90 Tage in der Ukraine aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt innerhalb eines 180-tägigen Zeitraums bedarf es eines Visums. Die Zahl der möglichen Einreisen ist unbeschränkt.

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