Recht kompakt | Ukraine | Rechtssystem

Ukraine: Rechtssystem

Die Ukraine ist nach ihrer Verfassung ein souveräner, unabhängiger und demokratischer Sozial- und Rechtsstaat. Seit 2022 ist das Land EU-Beitrittskandidat. (Stand: 16.06.2026)

Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

Politisches System und Verfassungsstruktur

Der Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident (Art. 102-112 der Verfassung), der alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt wird und nur zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten das Amt bekleiden darf. Mit Gesetz Nr. 396-IX von 19. Dezember 2010 wurde ein einheitliches Wahlgesetzbuch verabschiedet. Die Wahlen finden nach einem Verhältniswahlrecht mit offenen Parteilisten statt.

Wie wirkt sich der Krieg auf die Geschäftspraxis aus?

Mit dem Beginn des Krieges rief die Ukraine das Kriegsrecht aus, das durch das Gesetz Nr. 389-VII zur rechtlichen Regelung des Kriegsrechts (Закон про правовий режим воєнного стану) geregelt wird. Die Geltung des Gesetzes wird regelmäßig verlängert. 

Das Gesetz etabliert einen besonderen Rechtsstatus: Es verleiht der Regierung erweiterte Rechte. Während der Geltung des Kriegsrechts können Grundrechte wie das Recht auf Eigentum oder das Recht auf Arbeit eingeschränkt werden, aber auch Wahlen dürfen nicht durchgeführt werden. Viele Bereiche sind jedoch weiterhin funktionsfähig, aber mit besonderem Risiko- und Regulierungsumfeld.

EU-Beitritt und Reformen

Seit dem 23. Juni 2022 ist die Ukraine ein offizieller Beitrittskandidat. Der EU-Integrationsprozess ist seit 2024 in eine intensive Phase eingetreten, geprägt von tiefgreifenden Reformen. Die EU bescheinigte der Ukraine trotz Kriegsbedingungen erhebliche Fortschritte bei der Angleichung an das EU-Recht.

Die Ukraine hat bis September 2025 das gesamte Screening-Verfahren abgeschlossen, womit die technische Überprüfung der Rechtsangleichung beendet ist. Im Dezember 2025 begann die Verhandlungen zu den Clustern wie Binnenmarkt und Außenhandelsbeziehungen.

Reformen im Rahmen des EU-Beitritts

Der Reformschwerpunkt liegt in:

  • Justizreform, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit;

  • Stärkung der Ermittlungsbehörden;

  • Digitalisierung;

  • Öffentliche Verwaltung und Stärkung demokratischer Institutionen;

  • Mediengesetzgebung

Korruptionsbekämpfung

Eine große Herausforderung stellt nach wie vor die Korruption dar. Die EU-Berichte 2025 weisen auf begrenzte Fortschritte im Bereich der Korruptionsbekämpfung und zunehmenden Druck auf spezialisierte Anti-Korruptionsbehörden hin.

Im Korruptionswahrnehmungsindex Corruption Perceptions Index 2025 belegt das Land Platz 104 von 182. Laut dem Bericht müssen jedoch die Korruptionsbekämpfungseinrichtungen weiter gestärkt werden und die Erfolgsbilanz bei Ermittlungen und Verurteilungen erhöht werden.

Die ukrainische Regierung arbeitet mit Hochdruck daran, die EU-Anforderungen umzusetzen. So wurde in den letzten Jahren eine Reihe an Reformen angestoßen, um gegen die Korruption vorzugehen und Maßnahmen intensiviert, insbesondere bei:

  • Zollangelegenheiten und Steuern;
  • Gerichten und Strafverfolgungsbehörden;
  • Regulierung der Wirtschaft;
  • Bau- und Grundstückverhältnisse.

Seit 2014 wurden mehrere Schritte in sämtlichen Wirtschaftsbereichen unternommen, um die Korruption zu bekämpfen. Insbesondere wurde die Bürokratisierung abgebaut sowie die Digitalisierung vorangetrieben.

Auf institutioneller Ebene wurde die Nationale Agentur zur Korruptionsprävention (Національне агентство з питань запобігання корупції - NABU) geschaffen. Die NABU und die Sonderstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung sowie das Antikorruptionsgericht verzeichnen laut der Europäischen Antikorruption-Intiative hohe Aktivität bei Ermittlungen und Verurteilungen.

Auf politischer Ebene wurde zum Beispiel Art. 80 der ukrainischen Verfassung dahingehend geändert, dass die darin verankerte Immunität der Volksdeputierten der Ukraine aufgehoben wird.  Dies ermöglicht eine leichtere Verfolgung von Parlamentsabgeordneten.

Internationale Einbindung und Abkommen

Am 16. Mai 2008 ist die Ukraine der Welthandelsorganisation WTO beigetreten. Die Ukraine gehört ferner dem Europarat an. Am 28. Februar 2022 hat die Ukraine einen offiziellen Antrag zum EU-Beitritt beim Europäischen Rat eingereicht.

Das zwischen der EU und der Ukraine ratifizierte Assoziierungsabkommen wie das Freihandelsabkommen (DCFTA) erleichtern den Handel, indem sie Zollverfahren effizienter gestalten und die ukrainischen Rechtsvorschriften, Regeln und Verfahren, einschließlich Normen schrittweise an die EU anpassen.

Mit fortschreitender EU-Annäherung gewinnen die EU-Regelungen immer stärkere Bedeutung, auch bei der schrittweisen Übernahme technischer Standards und Regulierungen.

Durch einen hohen Grad an Handelsliberalisierungen gilt eine nahezu flächendeckende Zollfreiheit für den Warenhandel zwischen der Ukraine und der EU. Lediglich einige sensible Agrarprodukte unterliegen jährlich festgelegten Zollkontingenten und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ukraine auch einen Ausfuhrzoll auf Waren wie Rohstoffe, Sonnenblumenkerne sowie Metall‑, Stahl‑ und Kupferarten erheben, wenn festgelegte Auslöseschwellen überschritten werden.

Karin Appel Zollexpertin, Germany Trade & Invest

Gesetzgebungsverfahren

Die Werchowna Rada ist das ukrainische Parlament und das zentrale Gesetzgebungsorgan (Art. 75-101 der Verfassung). Es besteht aus 450 Abgeordneten, die alle fünf Jahre neu gewählt werden.

Die Gesetzgebungsvorlagen dürfen vom:

  • Staatspräsidenten,
  • den Abgeordneten der Werchowna Rada sowie
  • dem Ministerkabinett

gemäß Art. 93 der Verfassung eingereicht werden.

Gesetze werden in der Regel mit einer einfachen Mehrheit der Parlamentsabgeordneten (226 Stimmen) angenommen (Art. 91). Für besonders wichtige Entscheidungen wird eine Zweidrittelmehrheit (301 Stimmen) benötigt.

Ein Gesetzentwurf durchläuft zwei zwingende Lesungen im Parlament. Nach der Verabschiedung unterzeichnet der Parlamentsvorsitzender das Gesetz und leitet es dem Staatspräsidenten zu. Der Präsident hat 15 Tage Zeit für die Prüfung und Unterzeichnung.

Der Präsident kann das Gesetz  einmalig mit konkreten Anmerkungen und Änderungsvorschlägen zur nochmaligen Verhandlung an das Parlament zurückgeben (aufschiebendes Veto). Das Parlament kann das Veto mit einer Zweidrittelmehrheit übereinstimmen (Art. 94 der Verfassung).

Gesetze treten – sofern kein anderes Datum vorgesehen ist – zehn Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Sie werden im Amtsblatt Ofizijnyj visnyk Ukrainy, in der Regierungszeitung Urjadovyj Kurier sowie in der Parlamentszeitschrift Vidomosti Verkhovnoj Rady Ukrainy veröffentlicht.

Bedeutung für Geschäftsentscheidungen

Das Gesetzgebungsverfahren bietet Planbarkeit, da Vetos nur verzögernd wirken und Gesetze frühestens zehn Tage nach Veröffentlichung gelten. Unternehmen können so Verträge, Dokumente und Compliance anpassen. Qualifizierte Mehrheiten bei zentralen Reformen erhöhen die Stabilität, und der mehrstufige Prozess schafft Transparenz. Dieser Prozess ermöglicht Unternehmen, die Entwicklungen über GTAI-Berichte, die Deutsch-Ukrainische Industrie und Handelskammer und Branchenverbände zu verfolgen. 

Dieser Inhalt gehört zu