Rechtsbericht Ukraine Recht der öffentlichen Aufträge

Neues Vergaberecht in der Ukraine stärkt Wettbewerb

Das neue Gesetz modernisiert die öffentliche Beschaffung im Land. Es stärkt das digitale Beschaffungsverfahren, erhöht die Transparenz und verbessert Marktchancen für Unternehmen.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Mit der Novelle hat die Ukraine ihr Vergaberecht neu gestaltet. Am 23. Juni 2026 unterzeichnete der ukrainische Präsident das Gesetz Nr. 11520 über öffentliche Beschaffung. Es tritt zwar unmittelbar nach der Veröffentlichung in Kraft, wird jedoch erst nach einer Übergangsfrist von neun Monaten, also ab dem 23. April 2027, angewendet. Bis zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen gelten die bisherigen Regelungen. 

Die Umsetzung des Gesetzes ist eine Voraussetzung der Weltbank im Rahmen des Entwicklungs-Operations-Instruments (DPO). Es setzt Fördergelder in Höhe von 3,4 Milliarden US-Dollar (rund 3 Millionen Euro) frei. 

„Trotz außerordentlich schwieriger Bedingungen hat die Ukraine ihre Reformagenda stetig vorangetrieben, die Voraussetzungen für private Investitionen […] geschaffen sowie Märkte und Institutionen kontinuierlich gestärkt“, sagte Bob Saum, Regionaldirektor der Weltbank für Osteuropa.

Der neue gesetzliche Rahmen orientiert sich stark an der EU-Richtlinie für das öffentliche Beschaffungswesen (Richtlinie 2014/24/EU). Das Ziel ist es, öffentliche Beschaffungsprozesse effizienter, transparenter und stärker an den europäischen Vorgaben auszurichten. Gleichzeitig soll es internationale Investoren anziehen und die inländischen Unternehmen fördern, einschließlich solcher, die von Kriegsveteranen gegründet wurden. 

Digitale Beschaffung wird ausgebaut 

Ein zentraler Baustein der Reform ist die erstmalige gesetzliche Verankerung der Beschaffung über ein elektronisches Webportal als einheitliche Informationsplattform für Vergabebekanntmachungen, Anträge und Verwaltung der Daten. Es dient insbesondere der Weiterentwicklung des bereits bestehenden Beschaffungssystems Prozorro

Die neuen Regelungen sollen die IT-Sicherheit erhöhen und die Einhaltung der Vorgaben zum Schutz von Informationen im Informations- und Kommunikationssystem sichern. 

Insgesamt wird das System stärker an EU-Standards angepasst. Damit soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verfahren verbessert werden und Informationsungleichgewicht bei den Verfahrensbeteiligten reduziert werden. 

Ukrainische Ausschreibungen werden vollständig digitalisiert

Die Teilnehmer von Vergabeprozeduren in der Ukraine müssen sich ab Frühjahr 2027 darauf einstellen, dass:

  • Eine Beteiligung ausschließlich über das elektronische Vergabesystem möglich sein wird,
  • Angebote und damit einhergehende Dokumentation vollständig digital eingereicht werden müssen,
  • Fristen und formale Vorgaben strikt eingehalten werden müssen.

Neue Systematik der Vergabeverfahren 

Das Gesetz führt eine klare Differenzierung zwischen einem wettbewerbsorientierten Verfahren und Ausnahmeregelungen ein. Damit wird die bisherige Praxis aus der 2025 verabschiedeten Resolution über die Präzisierung von Beschaffungsregeln systematischer gefasst. 

Neu ist das Verfahren ohne eine vorherige Bekanntmachung. In diesen Fällen kann der Auftraggeber mit einem oder mehreren Unternehmen direkt über den Preis und die Vertragsbedingungen verhandeln, ohne eine Ausschreibung zu veröffentlichen. Gleichwohl bedeutet es nicht, dass das Verfahren ohne Regeln abläuft. Die grundlegenden Prinzipien der öffentlichen Beschaffung hinsichtlich der formalen Anforderungen gelten weiterhin. 

Die Anwendungsfälle des offenen Verfahrens sind gesetzlich begrenzt. Es kommt insbesondere in folgenden Fällen in Betracht: 

  • bei erfolglosen offenen Ausschreibungen,
  • bei objektiv fehlendem Wettbewerb,
  • aus technischen Gründen oder wegen bestehender Schutzrechte des geistigen Eigentums,
  • bei äußerster Dringlichkeit zusätzlicher Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen,
  • in weiteren gesetzlich geregelten Sonderfällen. 

Dynamische Beschaffung erweitert Marktzugang 

Neu eingeführt werden dynamische Beschaffungssysteme, die vor allem bei kleineren und regelmäßig wiederkehrenden Beschaffungen zum Einsatz kommen und zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten für kleinere und mittlere Unternehmen ermöglichen. Die Vergabe erfolgt in zwei Stufen: 

  1. In der Präqualifikation müssen Lieferanten und Auftragnehmer ihre Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei ist es jederzeit möglich, dem Beschaffungsprozess beizutreten.
  2. Bei der eigentlichen Vergabe werden die präqualifizierten Unternehmen um konkrete Angebote gefragt. Dabei müssen sie nur die projektspezifische Dokumente und Angebotsinhalte einreichen. 

Losvergabe als zentraler Grundsatz 

Die Reform stärkt die Aufteilung großer Beschaffungen in kleinere Lose. Damit wird ein zentraler Grundsatz im europäischen Vergaberecht umgesetzt. Dadurch sollen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen die Chance erhalten, sich an großen öffentlichen Aufträgen zu beteiligen. 

Zugleich regelt das Gesetz die Zusammenarbeit zwischen Hauptauftragnehmern, Subunternehmen und Mitauftragnehmern. Somit wird mehr Rechtssicherheit entlang der gesamten Lieferkette, insbesondere bei großen und komplexen Projekten, geschaffen. 

Schwellenwerte und Verfahren werden klar strukturiert 

Die Vergabeverfahren werden stärker nach Auftragswerten differenziert. Für niedrigere Schwellenwerte bei kleinen Beschaffungen wird das vereinfachte Verfahren angewendet. Für höhere Auftragswerte und komplexere Beschaffungen ist dagegen das standardisierte Verfahren verpflichtend. Zudem erhalten Unternehmen die Möglichkeit, alternative bessere technische oder kostengünstigere wirtschaftliche Lösungen anzubieten, als die in der Ausschreibung benannten. Allerdings muss dies ausdrücklich im Rahmen der Ausschreibung vorgesehen sein.  

Kriegsbedingte Sonderregelungen werden integriert 

Die bislang geltenden Sonderregelungen, etwa die Ausnahmen von der Teilnahme über das Prozorro-System oder das beschleunigte Verfahren in bestimmten Sektoren werden in das neue Gesetz teilweise überführt. Damit wird die Vielfalt an punktuellen Ausnahmelösungen durch ein einheitliches Regelwerk ersetzt. Dennoch bleiben einige Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Kriegsrecht bestehen. In bestimmten Fällen können Verfahren weiterhin vereinfacht oder angepasst werden. Dies erleichtert eine situationsabhängige Beschaffung und bietet Unternehmen die Möglichkeit, kurzfristig an Vergabeverfahren teilzunehmen.

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