Zollmeldung Ukraine Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
EU und Ukraine schließen Verhandlungen über neues Abkommen ab
Die EU hat die Gespräche mit der Ukraine über die Überarbeitung des bestehenden Handelsabkommens abgeschlossen. Nun bleibt es abzuwarten, bis das neue Abkommen in Kraft tritt.
02.07.2025
Von Karin Appel | Bonn
Das bestehende Abkommen, das als „vertiefte Freihandelszone“ bekannt ist, soll den Handel zwischen der EU und der Ukraine erleichtern und modernisieren. Auch das überarbeitete Abkommen soll den Warenfluss aus der Ukraine nach Europa und in andere Weltregionen sichern. Gleichzeitig sei es laut EU-Kommission ein Zeichen der wirtschaftlichen Solidarität mit der Ukraine angesichts des russischen Angriffskrieges. Dabei werde trotzdem auf die Interessen der europäischen Landwirte Rücksicht genommen.
Die Einigung stellt einen wichtigen Schritt im Beitrittsprozess der Ukraine zur EU dar. Sie schafft einen stabilen und verlässlichen Rahmen für langfristige Handelsbeziehungen, die auf Gegenseitigkeit beruhen. Dabei wurden auch die Bedenken einiger EU-Mitgliedstaaten und Landwirte berücksichtigt, insbesondere in Bezug auf empfindliche landwirtschaftliche Bereiche.
Das modernisierte Abkommen soll die Ukraine schrittweise in den EU-Binnenmarkt integrieren. Sobald das neue Abkommen in Kraft tritt, soll es beiden Seiten Vorteile bringen: Es soll für wirtschaftliche Sicherheit und stabile Handelsbeziehungen sorgen. Das Abkommen basiert auf drei zentralen Säulen: fairen Wettbewerbsbedingungen, einem wirksamen Schutzmechanismus für beide Seiten und einem verbesserten Warenfluss zwischen der EU und der Ukraine.