Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsmeldung Ungarn Umweltschutzrecht

Neues Bußgeldverfahren bei ESG-Durchsetzung

Ungarn hat durch eine neue Regierungsverordnung das Bußgeldverfahren für einen Verstoß gegen das ESG-Gesetz formalisiert.

Von Marcelina Nowak | Bonn

Am 6. September 2025 wird die neue Regierungsverordnung 276/2025 (VIII. 21.) in Kraft treten. Diese Verordnung beinhaltet Regeln für die Verhängung von Bußgeldern bei einem Verstoß gegen das ESG-Gesetz (Gesetz CVIII von 2023).

Konkret legt sie die detaillierten Regeln für die Höhe und die Kriterien der Geldbußen fest, die von der Aufsichtsbehörde für regulierte Tätigkeiten (SARA) erhoben werden.

Die verhängte Geldbuße ist innerhalb von 8 Tagen zu zahlen. Bei der Berechnung der Höhe der Geldbuße berücksichtigt die Aufsichtsbehörde SARA vor allem:

  • die schädlichen Auswirkungen des Verstoßes auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und die Stärkung der ökologischen und sozialen Verantwortung;
  • alle Abhilfemaßnahmen, die das Unternehmen unternommen hat, bevor die Behörde die Kontrolle durchgeführt hat.
nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.