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Rechtsmeldung Ungarn Steuervergünstigungen

Steuererleichterung in Ungarn

Ungarn schlägt Steuererleichterungsgesetz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und zur Vereinfachung der Verwaltung vor.

Von Marcelina Nowak | Bonn

Am 17. November 2025 legte die Regierung dem Parlament den Gesetzentwurf Nr. T/13110 zu verschiedenen Steuererleichterungen vor. 

Die im Gesetzesentwurf enthaltenen Maßnahmen setzen auch den von der Regierung mit der Industrie- und Handelskammer vereinbarten elf Punkte Aktionsplan um. Die Maßnahmen, deren Gesamtwirkung laut Regierungsangaben 80 bis 90 Milliarden HUF betragen wird, sind:

1. Erhöhung der Mehrwertsteuerfreigrenze in drei Schritten in den kommenden Jahren: 2026 beträgt die Grenze 20 Millionen HUF (statt derzeit 18 Millionen HUF), 2027 steigt sie auf 22 Millionen HUF und 2028 weiter auf 24 Millionen HUF.

2. Erhöhung des Aufwandssatzes für Pauschalsteuerzahler (Einzelunternehmer).

3. Senkung der Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge für hauptberufliche Einzelunternehmer.

4. Ausweitung des Kreises der Berechtigten zur Kleinunternehmerbefreiung.

5. Unterstützung der Sanierung von Umweltschäden und grüner Investitionen durch eine neue Körperschaftsteuervergünstigung.

6. Gewährung einer neuen Steuervergünstigung für ungarische Energieversorger zur Modernisierung der Infrastruktur.

7. Anhebung der Steuerklassen für die Einzelhandelssteuer. Diese Maßnahme betrifft schätzungsweise 3.500 Unternehmen.

8. Verschiebung der Erhöhung der Kraftstoffsteuer um ein halbes Jahr bis Juli 2026.

9. Reduzierung des Verwaltungsaufwands.

10. Anhebung der Grenze für die vereinfachte Meldepflicht für Kleinstunternehmen.

11. Eine besondere Vereinfachung für 80.000 private Unternehmer besteht darin, dass die Steuerbehörde die versicherten Angestellten automatisch registriert und die Sozialversicherungsbeiträge nur noch vierteljährlich statt monatlich abzuführen sind. 

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