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Branchen | USA | Nahrungsmittel

Rahmenbedingungen

Die meisten Lebensmittelprodukte, Getränke und Nahrungsergänzungsmittel werden von der Food and Drug Administration (FDA) reguliert. Das ACE-System vereinfacht den Einfuhrprozess.

Von Heiko Steinacher | San Francisco

Die Nahrungsmitteleinfuhr in die USA ist streng geregelt

Gemäß dem US-Zolltarif sind zahlreiche Nahrungsmittel in den USA zollfrei. Unter anderem bei einigen Milchprodukten, Babynahrung und Schokolade werden noch Zölle erhoben. Milchprodukte sind von US-Zöllen besonders stark betroffen, die Zölle können hier bis zu 25 Prozent betragen.

Aufgrund starker Versorgungsengpässe wurden die US-Zölle bei Säuglingsnahrung und Basispulver dafür zeitweise ausgesetzt, aber nur bis Ende 2022. Überlegungen, diesen stark konzentrierten und reglementierten US-Markt auch längerfristig für ausländische Anbieter zu öffnen, um die Versorgung zu sichern, folgten indes keine konkreten Schritte, unter anderem weil die US-Milchindustrie Einwände dagegen erhob.

Ferner bestehen im Agrarbereich mengenmäßige Beschränkungen (Quoten) beziehungsweise Zollkontingente (tariff rate quotas). Dazu kommen nichttarifäre Handelsbarrieren, wie die fehlende gegenseitige Anerkennung von Veterinärzertifikaten oder Methoden der Risikoanalyse.

Für die Kontrolle der meisten Nahrungsmittel ist die FDA verantwortlich. Vor dem Export in die USA müssen exportierende Unternehmen unter anderem die FDA-Bestimmungen zur Registrierung von Lebensmittelbetrieben, das Erfordernis der Voranmeldung von Wareneinfuhren sowie die Etikettierungsvorschriften beachten. Zudem ist ein US-amerikanischer Vertreter (Agent) als Ansprechpartner für die FDA in sämtlichen Belangen des Unternehmens sowie seiner Produkte zu benennen. Der Agent muss seinen ständigen Sitz in den USA haben.

FDA-regulierte Nahrungsmittelimporte müssen ACE-deklariert werden

Viele US-Importeure beauftragen mit der Abwicklung der Zollformalitäten einen Zollagenten (customs broker). Über das Portal ACE (Automated Commerce Environment) meldet dieser Agent die Einfuhr FDA-regulierter Produkte an und bekommt dann vom Zoll den Zugriff genehmigt. Für von der FDA regulierte Produkte erfolgt die Freigabe immer zunächst vorläufig.

Importeure müssen sich bei ACE registrieren und können dann über das System verschiedene Dokumente hochladen, zum Beispiel Informationen darüber, was der Zollagent wann und wie angemeldet hat.

Die Einfuhr von alkoholischen Getränken kann nur ein Importeur vornehmen, der im Besitz einer Einfuhrgenehmigung (Federal Basic Importer´s Permit) des Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau (TTB) und als zugelassener Importeur registriert ist (Alcohol Dealer Registration). Weitere Informationen sind bei Germany Trade & Invest und bei der FDA erhältlich.

Eier- und Milchprodukte sowie Fleisch und Geflügel (mit Ausnahme von Wild) werden vom US-Landwirtschaftsministerium (USDA) reguliert. Die Zulassungsvorschriften und -verfahren für europäische Betriebe der Fleisch verarbeitenden Industrie sind zeitaufwendig und kostenintensiv. Auch die Zertifizierung von Bioprodukten wird durch das USDA geregelt (im Rahmen des National Organic Program). Das Programm regelt sowohl die Anforderungen an den Anbau und die Verarbeitung als auch die Vorgaben zur Kennzeichnung. Da seit 2012 zwischen der EU und den USA ein Äquivalenzabkommen zum Warenverkehr biologischer Erzeugnisse besteht, dürfen in den USA beziehungsweise in der EU biologisch zertifizierte Produkte auch als solche auf dem jeweils anderen Markt verkauft werden.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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