Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Abkommen zwischen den USA und Vietnam

Das Urteil des Supreme Courts hat Auswirkungen auf die Vereinbarung.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Die im Rahmen der Deals vereinbarten Zölle werden derzeit nicht angewendet, soweit sie auf dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) beruhen. Dies folgt aus einem Urteil des Supreme Courts. Für die betroffenen Länder gilt daher ein Zusatzzoll von 10 Prozent gemäß Section 122 des Trade Act von 1974. Ob die Rahmenabkommen bzw. Joint Statements angepasst werden, ist derzeit offen.

Die USA und Vietnam haben sich auf einen Rahmen für ein Abkommen über gegenseitigen, fairen und ausgewogenen Handel verständigt. Ziel ist es, tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen und einen bevorzugten Marktzugang zu gewähren.

Beseitigung tarifärer Handelshemmnisse

Das Joint Statement sieht weiterhin einen reziproken (IEEPA) Zollsatz in Höhe von 20 Prozent für Waren aus Vietnam vor. Außerdem werden Produkte aus der Liste gemäß Anhang III der Executive Order 14346 vom 5. September 2025 (Potential Tariff Adjustments for Aligned Partners) bestimmt, die einen reziproken Zusatzzollsatz von null Prozent erhalten sollen.

Im Gegenzug gewährt Vietnam den USA bevorzugten Marktzugang für nahezu alle Industrie- und Agrarerzeugnisse.

Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse

Laut Joint Statement wollen beide Länder konstruktiv zusammenarbeiten, um nichttarifäre Handelshemmnisse zu identifizieren und abzubauen. Der bilaterale Austausch solle gefördert werden, indem unter anderem technische Standards anerkannt, Importlizenzen vereinfacht sowie Zulassungsprozesse für pharmazeutische Produkte gestrafft werden. Ferner sollen Handelsbarrieren für US-Agrarprodukte auf dem vietnamesischen Markt beseitigt werden.

Die USA und Vietnam wollen ebenfalls Hindernisse in den Bereichen digitaler Handel, Dienstleistungen, Investitionen und Umwelt abbauen. Beispielsweise wolle man weiterhin keine Zölle auf elektronische Übermittlungen erheben.

Nächste Schritte

Beide Seiten setzen sich dafür ein, das Abkommen zügig in Kraft zu setzen. Dazu gilt es, die Vereinbarung zur Unterzeichnung vorzubereiten und die erforderlichen innerstaatlichen Verfahren abzuschließen.

Quellen: 

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