Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

Update - US-Zölle auf Waren aus China

Für China entfallen die IEEPA‑Zusatzzölle, werden aber faktisch durch globale Sec. 122‑Zölle ersetzt; bestehende China‑spezifische Zölle nach Sec. 301/232 bleiben bestehen.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Die in diesem Bericht dargestellten IEEPA-Zusatzzölle treten außer Kraft.

Es gelten nun Zölle auf Grundlage des Sec. 122 Trade Act. Mehr dazu in Supreme‑Court kippt IEEPA‑Zölle - neue Zölle folgen

Die Sec. 301-Zölle gegenüber China bleiben in Kraft.

Regelungen bis einschließlich 23. Februar 2026

USA und China einigen sich auf ein Abkommen

Die USA und China haben sich auf ein Abkommen verständigt, das Handelsbarrieren abbaut, den Marktzugang verbessert und stärkere Schutzmaßnahmen für geistiges Eigentum vorsieht. Ziel ist es, das Handelsdefizit zu verringern und die wirtschaftlichen Beziehungen auf eine stabilere Grundlage zu stellen.

Die USA kündigen an, ab dem 10. November 2025 die Zusatzzölle aufgrund der Fentanylkrise um 10 Prozent und somit auf 10 Prozent zu senken. Diese Zölle fallen in der Regel bei jeder Einfuhr chinesischer Güter an. Ferner bleibt die Aussetzung der erhöhten reziproken Zölle bis zum 10. November 2026 in Kraft. Demnach fallen für chinesische Importe weiterhin reziproke Zusatzzölle in Höhe von 10 Prozent an. 

Die Laufzeit bestimmter Section‑301‑Zollausnahmen, die eigentlich am 29. November 2025 hätten auslaufen sollten, wird bis zum 10. November 2026 verlängert. Für ein Jahr wird die Umsetzung der Regel Expansion of End-User Controls ausgesetzt, die auf verbundene Unternehmen gelisteter chinesischer Firmen abzielt. Ebenfalls für ein Jahr wird die Umsetzung der Maßnahmen aus der Section‑301‑Untersuchung zu Chinas Bestrebungen, im maritimen Bereich, in der Logistik und im Schiffbau-Sektor eine dominierende Stellung zu erlangen, ausgesetzt.

China setzt neue Exportkontrollen auf Seltene Erden und andere kritische Rohstoffe aus und erteilt allgemeine Exportlizenzen. Es verpflichtet sich, den Fentanyl-Fluss in die USA zu stoppen, indem bestimmte Chemikalienlieferungen unterbunden und streng kontrolliert werden.

Ferner hat sich die Volksrepublik dazu verpflichtet, viele Vergeltungsmaßnahmen gegen die USA auszusetzen oder aufzuheben, darunter die Aussetzung der Zölle auf einen großen Teil der landwirtschaftlichen Produkte der USA bis zum 31. Dezember 2026 und die Verlängerung des marktbasierten Zollausschlussverfahrens der VR China für US-Importe bis zum 10. November 2026.

China wird die als Reaktion auf die US-Ankündigung einer Section‑301‑Untersuchung ergriffenen Maßnahmen zurücknehmen und die gegen mehrere Reedereien verhängten Sanktionen aufheben.

Änderungen im US-Zolltarif

Um die in den entsprechenden Executive Orders festgelegten Zollsätze umzusetzen, erfolgt eine Anpassung von Unterkapitel III in Kapitel 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS).

Der Zusatzzoll gemäß der entsprechenden HTSUS-Positionen wird zusätzlich zu allen bestehenden Zöllen (einschließlich Zölle nach Section 301), Gebühren und Abgaben erhoben. Selbst wenn Waren von den Zöllen gemäß Section 301 ausgenommen sind, unterliegen sie dem zusätzlichen Wertzoll, sofern sie unter die HTSUS-Positionen 9903.01.24 und/oder 9903.01.63 fallen.

Änderungen des Chapter 99 HTSUS
HTSUS-PositionBeschreibungZollsatz "General"
9903.01.20Chinesische Ware, ausgenommen Waren der HTSUS-Positionen 9903.01.21, 9903.01.22 und 9903.01.23Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10 Prozent
9903.01.21Chinesische Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) (2) erfasst sindZollsatz gemäß der geltenden Unterposition
9903.01.22Chinesische Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) (3) erfasst sindZollsatz gemäß der geltenden Unterposition
9903.01.23Erzeugnisse aus China und Hongkong, die vor dem 1. Februar 2025 00:01 EST auf ein Schiff verladen wurden oder sich im Transit auf dem endgültigen Beförderungsmittel befanden und am 4. Februar 2025 nach 00:01 Uhr EST und am 7. März 2025 vor 00:01 Uhr EST in den freien Verkehr überführt oder aus dem Lager genommen wurden. Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition

9903.01.24

"IEEPA-Zölle/Fentanyl-Zölle"

Chinesische Waren, ausgenommen Waren der HTSUS-Positionen 9903.01.21, 9903.01.22 und 9903.01.23Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10 Prozent

9903.01.25

"reziproke Zölle"

Waren eines beliebigen Landes, ausgenommen Waren der Positionen 9903.01.26 bis 9903.01.33 und mit Ausnahme der in der Position 9903.01.34 vorgesehenen FälleZollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10 Prozent

9903.01.63

derzeit ausgesetzt

Waren aus China, einschließlich Waren aus Hongkong und MacauZollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 34 Prozent
Stand: 05.11.2025; Spalte "General": Zollsätze für Handelsbeziehungen, die keinen Anspruch auf zolltarifliche Sonderbehandlungen haben. Spalte "Special": Zollsätze im Rahmen eines oder mehrerer spezieller Zollbehandlungsprogramme.Quelle: Federal Register; U.S. Customs and Border Protection

Spezifische Regelungen für Rückwaren 

Die zusätzlichen Zölle gelten nicht für Waren, für die die Einfuhr ordnungsgemäß unter einer Bestimmung von Kapitel 98 des Zolltarifs (Rückwarenregelung) gemäß den geltenden Vorschriften der U.S. Customs and Border Protection (CBP) geltend gemacht wird, außer für Waren der Positionen 9802.00.80, 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60. 

Spezifische Regelungen für Veredelungswaren

Für die Unterpositionen 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60 gelten die Zusatzzölle für den Wert der (in China) durchgeführten Reparaturen, Änderungen oder Bearbeitungen, wie in der entsprechenden Unterposition beschrieben. Für Position 9802.00.80 gelten die Zusatzzölle für den Wert der im Ausland (in China) montierten Ware, abzüglich der Kosten oder des Wertes solcher Erzeugnisse der Vereinigten Staaten, wie in der entsprechenden Unterposition beschrieben.

Ausnahmen für bestimmte Waren

Von den Einfuhrzöllen sind alle Waren ausgeschlossen, die von 50 U.S.C. 1702 (b) umfasst werden. Eingeführte Waren aus China, die unter 50 U.S.C. 1702 (b) fallen, müssen unter der neuen HTSUS-Position 9903.01.21 oder 9903.01.22 angemeldet und eingeführt werden. Die neue HTSUS-Position 9903.01.21 umfasst insbesondere die von 50 U.S.C. 1702 (b) (2) erfassten Waren und die neue HTSUS-Position 9903.01.22 die von 50 U.S.C. 1702 (b) (3) erfassten Waren.

Zeitpunkt der Einfuhr ist entscheidend

Waren aus China, einschließlich Waren aus Hongkong und Macau, die am oder nach dem 10. November 2025 um 00:01 Uhr EST um freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 10 Prozent. Die entsprechenden Waren sind unter HTSUS-Position 9903.01.24 anzumelden

Waren aus China, einschließlich Waren aus Hongkong und Macau, die am oder nach dem 14. Mai 2025 um 00:01 Uhr EST um freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 10 Prozent. Die entsprechenden Waren sind unter HTSUS-Position 9903.01.25 anzumelden. Die Position 9903.01.63 und die damit verbundenen Zölle werden bis zum 10. November 2026, 00:01 Uhr EST ausgesetzt.

Waren aus China, einschließlich Waren aus Hongkong und Macau, mit Ausnahme derjenigen, die unter die identifizierten Ausnahmen fallen, die in CSMS 64680374 enthalten sind, am oder nach dem 10. April 2025 um 00:01 Uhr Uhr EST zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 125 Prozent. Für diese Waren findet die neue HTSUS-Position 9903.01.63 Anwendung.

Waren, bei denen es sich um Produkte aus China und Hongkong handelt, die am bzw. nach dem 4. März 2025 um 00:01 Uhr EST zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 20 Prozent. Für diese Waren findet die neue HTSUS-Position 9903.01.24 Anwendung.

Keine de-minimis-Behandlung mehr möglich

Seit 2. Mai 2025 um 00:01 Uhr EST gelten die de-minimis-Ausnahmen für Einfuhren aus China, Hongkong und Macau, die zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, nicht mehr. Alle Sendungen, die nicht über das internationale Postnetz versendet werden, unterliegen unabhängig vom Warenwert den regulären Zöllen und Abgaben.

Transportunternehmen, die Sendungen über das internationale Postnetz in die USA befördern, müssen nun Zölle an die CBP abführen. Der Zusatzzoll für die betroffenen Einfuhren wurde im Rahmen der temporären Zollaussetzung zwischen den USA und China von 120 Prozent auf 54 Prozent (ad valorem) gesenkt. Diese Senkung gilt ab dem 14. Mai 2025, 00:01 Uhr EST für 90 Tage. Alternativ zum ad valorem Zollsatz können Paketdienstleister wählen, ob sie einen spezifischen Zollsatz von 100 US-Dollar pro Paket-/Postsendung anwenden. Eine Erhöhung des spezifischen Zollsatzes auf 200 Dollar pro Paket-/Postsendung ist am bzw. ab 1. Juni 2025 vorgesehen.

Die Zölle, die von einem Spediteur gemäß den Abschnitten 2(b) und 2(c) der Executive Order 14256 erhoben werden, werden anstelle aller anderen Zölle erhoben, denen solche Sendungen aus China (inklusive Hongkong und Macau) andernfalls unterliegen würden.

Informationen zur korrekten Anmeldung finden Sie in den Leitfäden der CBP:

Waren in Freihandelszonen

Waren aus China und Hongkong, die nicht unter den "domestic status“ gemäß 19 CFR 146.43 fallen, und am oder nach dem 4. Februar 2025, 00:01 Uhr Uhr EST in eine US-Freihandelszone aufgenommen werden, müssen als "privileged foreign status“ gemäß 19 CFR 146.41 zugelassen werden. Diese Artikel unterliegen bei der Einfuhr den Zöllen gemäß der geänderten Durchführungsverordnung bzw. Amendment to Notice und den geltenden Zollsätzen zum Zeitpunkt der Zulassung in die US-Freihandelszone.

Die U.S. Customs and Border Protection behandelt häufig gestellte Fragen in ihrem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) Frequently Asked Questions. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert.

Quellen und weitere Informationen:

Leitfäden (CBP):

Rechtsakte:

Fact Sheets:

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