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Rechtsmeldung Usbekistan Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Beschäftigte in Usbekistan profitieren von höherem Mindestlohn

Usbekistan erhöht zum 1. Mai 2023 den Mindestlohn und den Basisberechnungssatz für verschiedene Steuerzwecke.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Der usbekische Präsident unterschrieb den Beschluss über die Erhöhung des Mindestlohnes, der Renten und Sozialleistungen

Der monatliche Mindestlohn wird von derzeit 920.000 Usbekistan-Sum (U.S.) auf 980.000  U.S. (entspricht ca. 73 Euro) erhöht. Der Mindestlohn in Usbekistan wird nicht nur zur Berechnung des Gehalts herangezogenen. Er dient  auch als Berechnungsgrundlage für Zulagen, Prämien, Honorare sowie für weitere gesetzlich festgelegte Abzüge und Zahlungen. Der festgesetzte Mindestlohn ist für alle Arbeitgeber, unabhängig von ihrer Organisationsform, verbindlich.

Außerdem wird der Basisberechnungswert von derzeit 300.000 U.S. auf 330.000 U.S. (entspricht ca. 26 Euro) erhöht. Dieser ist ein Indikator, der zur Bestimmung der Höhe der Steuern und Abgaben verwendet wird. Gleiches gilt für Zölle, Bußgelder, Lizenzen für bestimmte Tätigkeiten und anderen Zahlungen für öffentliche Dienstleistungen. Mit anderen Worten, es handelt sich um einen Wert, der die Grundlage für die Berechnung anderer wichtiger Indikatoren bildet.

Der Beschluss trat am 29. März 2023 in Kraft.


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