Rechtsmeldung Usbekistan Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht
Beschäftigte in Usbekistan profitieren von höherem Mindestlohn
Usbekistan erhöht zum 1. Mai 2023 den Mindestlohn und den Basisberechnungssatz für verschiedene Steuerzwecke.
02.05.2023
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Der usbekische Präsident unterschrieb den Beschluss über die Erhöhung des Mindestlohnes, der Renten und Sozialleistungen.
Der monatliche Mindestlohn wird von derzeit 920.000 Usbekistan-Sum (U.S.) auf 980.000 U.S. (entspricht ca. 73 Euro) erhöht. Der Mindestlohn in Usbekistan wird nicht nur zur Berechnung des Gehalts herangezogenen. Er dient auch als Berechnungsgrundlage für Zulagen, Prämien, Honorare sowie für weitere gesetzlich festgelegte Abzüge und Zahlungen. Der festgesetzte Mindestlohn ist für alle Arbeitgeber, unabhängig von ihrer Organisationsform, verbindlich.
Außerdem wird der Basisberechnungswert von derzeit 300.000 U.S. auf 330.000 U.S. (entspricht ca. 26 Euro) erhöht. Dieser ist ein Indikator, der zur Bestimmung der Höhe der Steuern und Abgaben verwendet wird. Gleiches gilt für Zölle, Bußgelder, Lizenzen für bestimmte Tätigkeiten und anderen Zahlungen für öffentliche Dienstleistungen. Mit anderen Worten, es handelt sich um einen Wert, der die Grundlage für die Berechnung anderer wichtiger Indikatoren bildet.
Der Beschluss trat am 29. März 2023 in Kraft.