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Rechtsmeldung | Vereinigte Arabische Emirate | Arbeitsrecht

Neues Verfahren zur Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten in den VAE

Seit 1. Januar 2024 gelten in den VAE erhebliche Änderungen im Verfahren zur Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten. Die Befugnisse des Arbeitsministeriums wurden stark ausgeweitet. 

Von Jakob Kemmer | Bonn

Ein Dekret ändert in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) das Arbeitsgesetz (Art. 54) dahingehend, dass das Arbeitsministerium nun bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts (50.000 AED, ca. 12.500 Euro) die Befugnis hat, als letzter Richter und Schlichter zu fungieren.

Dies ist eine bedeutende Veränderung in der Rolle des Ministeriums, das bisher nur als Vermittler fungierte und den Streitfall an das Gericht verwies, während es nun tatsächlich die Befugnis hat, wie ein Gericht zu handeln und vollstreckbare Urteile zu erlassen.

Wichtig ist, dass das Dekret die Möglichkeit vorsieht, gegen die Entscheidungen des Arbeitsministeriums innerhalb von 15 Tagen nach Erlass der Entscheidung und der Benachrichtigung der Partei über die Entscheidung direkt beim Berufungsgericht Einspruch einzulegen.

Das Berufungsgericht hat dann die Aufgabe, innerhalb von 15 Tagen nach der Registrierung der Berufung eine endgültige Entscheidung zu treffen. Sobald die Beschwerde registriert ist, wird die Vollstreckung ausgesetzt, und die Entscheidung ist bis zum Erlass des Urteils des Berufungsgerichts nicht vollstreckbar.

Bei Streitigkeiten, die den Schwellenwert überschreiten, bleibt die Rolle des Arbeitsministeriums unverändert und seine Befugnisse beschränken sich darauf, als Vermittler aufzutreten und die Angelegenheit an das Gericht zu verweisen, wenn keine gütliche Einigung erzielt wird.

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