Recht kompakt | Hongkong | Arbeitsrecht

Hongkong, SVR: Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht findet seine Rechtsgrundlage in der Employment Ordinance. Im Jahr 2025 stieg zuletzt der gesetzliche Mindestlohn. (Stand: 20.03.2026)

Von Julia Merle | Bonn

Die Employment Ordinance (Cap. 57) enthält grundlegende Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis. 

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem Arbeitnehmer kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Aus Nachweisgründen empfiehlt sich allerdings die Schriftform. Vor der Arbeitsaufnahme hat der Arbeitgeber ihn nach Sec. 44 Employment Ordinance über bestimmte Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zu informieren, darunter die Vergütung, der Zahlungszeitraum und die Kündigungsfrist. Im Falle des mündlichen Vertrages müssen diese Informationen dem Arbeitnehmer auf Antrag schriftlich mitgeteilt werden.

Seit 1. Mai 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde 42,10 Hongkong-Dollar (entspricht ca. 4,60 Euro), siehe dazu Anhang 3 der Minimum Wage Ordinance (Cap. 608).

Der Urlaubsanspruch liegt gemäß Sec. 41 AA Employment Ordinance bei mindestens sieben Tagen im Jahr ab dem zweiten Beschäftigungsjahr. Je nach Beschäftigungsdauer kommen weitere Tage dazu bis maximal 14 Urlaubstage.

Eine Probezeit ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber eine Vereinbarung durch die Vertragsparteien von in der Regel drei bis sechs Monaten Probezeit ist möglich.

Hinweis: Weitere Informationen zum Hongkonger Arbeitsrecht - beispielsweise zur Vertragsbeendigung - sind abrufbar in der GTAI-Reihe Arbeitsmarkt:

27.12.2024 Arbeitsmarkt | Hongkong
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