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Branche kompakt | Vereinigtes Königreich | Automobilsektor

Rahmenbedingungen

Ab 2027 gelten Verschärfungen bei den im Freihandelsabkommen vereinbarten Ursprungsregeln.

Von Marc Lehnfeld | London

Seit 1. Januar 2021 sind Zollförmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu beachten. Der britische Zolltarif UK Global Tariff sieht für Kfz Einfuhrzölle in Höhe von 10 Prozent vor.

Das Freihandelsabkommen gewährt Zollfreiheit

Zollfreie Einfuhren sind im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich möglich. Das TCA gewährt Zollfreiheit für alle Waren. Voraussetzung ist, dass die im Abkommen festgelegten Ursprungsregeln erfüllt sind. Für Elektrofahrzeuge gibt es großzügigere Ursprungsregeln. Sie gelten zeitlich befristet bis Dezember 2026. Die Ursprungsregeln für Kfz und Kfz-Teile können in der Datenbank WuP-Online der deutschen Zollverwaltung recherchiert werden. 

Umstellung auf GB-Typgenehmigung

Die Verhicle Certification Agency ist die zuständige britische Typgenehmigungsbehörde für Kfz. Sie ist für die Zertifizierung nach dem britischen Typgenehmigungssystem verantwortlich. Bestehende EU-Typgenehmigungen, die von Behörden eines EU-Mitgliedstaates (EU27) ausgestellt wurden, werden in GB nicht mehr automatisch akzeptiert. Inhaber von EU-27-Typgenehmigungen konnten eine vorläufige GB-Genehmigung beantragen. Seit 2023 läuft die Umstellung auf ein neues britisches Typgenehmigungssystem; seit 1. Februar 2025 ist es nicht mehr möglich eine vorläufige GB-Genehmigung zu beantragen. Ab Februar 2026 müssen Fahrzeugtypen der Kategorien M & N über eine vollständige GB-Typgenehmigung verfügen.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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