Wirtschaftsumfeld | Niederlande | Löhne und Gehälter
Löhne und Gehälter
Das niederländische Lohnniveau gilt als hoch. Beschäftigte erwarten von den Unternehmen Zusatzleistungen zur Verbesserung der Work-Life-Balance.
01.12.2025
Löhne deutlich über dem EU-Durchschnitt
Die Arbeitskosten pro Stunde (Industrie, Bau und Dienstleistungen) betrugen laut Eurostat im Jahr 2024 in den Niederlanden 45,30 Euro. Das ist erheblich mehr als der Durchschnitt in der EU mit 33,50 Euro. In Deutschland lagen sie im gleichen Jahr bei 43,40 Euro, in Luxemburg und Belgien waren sie mit 55,20 Euro und 48,20 Euro noch höher. Gegenüber 2023 ergab sich in den Niederlanden eine Steigerung der Kosten um 5,2 Prozent.
Der Anteil der Lohnnebenkosten summierte sich 2024 auf 24,5 Prozent bei einem ähnlich hohen EU-Durchschnitt von 24,7 Prozent (Luxemburg: 12,4 Prozent; Belgien: 23,0 Prozent; Deutschland: 23,3 Prozent). Die nominale Arbeitsproduktivität je Beschäftigtem in den Niederlanden lag laut Eurostat 2023 um knapp 8 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt.
Lohnsteigerungen nach Inflation
Die tariflich vereinbarten Löhne stiegen in den Niederlanden 2024 im Durchschnitt um 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2023 wurde eine Steigerung um 6,1 Prozent gegenüber 2022 verbucht. Die Lohnerhöhung im Jahr 2024 war laut niederländischem Statistikamt (CBS) die höchste seit 1982. Der Anstieg sei vor allem auf die hohe Inflation der letzten Jahre zurückzuführen.
In den Niederlanden erhalten Beschäftigte nicht automatisch einen Inflationsausgleich wie in Belgien oder Luxemburg. Lohnerhöhungen hängen hier von den Tarifgesprächen der Sozialpartner oder von individuellen Verhandlungen ab.
Vor dem Hintergrund der sinkenden Kaufkraft wurde allerdings der Druck der Gewerkschaften größer. Angestellte in Wohnungsbaugesellschaften profitierten mit einer Lohnerhöhung von 12,4 Prozent am stärksten, während zum Beispiel die Löhne im Gastgewerbe um 10,5 Prozent stiegen. Die Löhne im Dienstleistungssektor legten stärker zu als in anderen Sektoren, so CBS. Das Schlusslicht bei den Lohnsteigerungen bildeten die Beschäftigten in der Transport- und Logistikbranche mit einem durchschnittlichen Plus von 5 Prozent.
Die Nominallöhne variieren deutlich nach Region oder Tarifvertrag. In Städten wie Amsterdam oder Rotterdam, wo viele internationale Firmen ansässig sind, bewegen sich die Löhne auf einem höheren Niveau als im ländlichen Raum. Ähnlich sieht es am Regierungssitz Den Haag aus. Hohe Steigerungsraten werden indes besonders am Technologiestandort Eindhoven registriert.
| Branche | Monatslohn |
|---|---|
| Durchschnittslohn | 5.086 |
| Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei | 3.928 |
| Verarbeitendes Gewerbe | 5.781 |
| Baugewerbe | 5.728 |
| Groß- und Einzelhandel, Reparatur von Kfz | 4.398 |
| Transport und Lagerhaltung | 4.901 |
| Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie | 2.655 |
| Informations- und Kommunikationsleistungen | 5.782 |
| Finanz- und Versicherungswesen | 8.199 |
| Position | Monatslohn |
|---|---|
| Durchschnittslohn | 5.086 |
| Führungskraft | 9.693 |
| Personal mit akademischer Ausbildung | 5.757 |
| Techniker:in | 5.031 |
| Unterstützende Bürokraft | 3.929 |
| Dienstleistungs- und Verkaufskraft | 3.304 |
| Fachkraft in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft | 3.091 |
| Handwerker:in | 4.144 |
| Anlagen- und Maschinenbediener:in, Montagekraft | 4.243 |
| Hilfskraft | 2.800 |
Weitere Lohnbestandteile
Neben dem Grundlohn erhalten Beschäftigte einen gesetzlich festgelegten Urlaubszuschlag von 8 Prozent des Bruttojahreslohns. Viele Unternehmen übernehmen die Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, was häufig auch tarifvertraglich festgelegt ist. Unternehmen können für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle eine Kilometerpauschale steuerfrei gewähren, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Möglich ist auch die Erstattung der tatsächlich anfallenden Kosten, wenn der Beschäftigte ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt.
Bei der Entlohnung in den Niederlanden spielen Zusatzleistungen, auch in der mittleren Führungsebene, eine große Rolle. Vor allem in Branchen mit Fachkräftemangel – beispielsweise technische oder auch zunehmend Pflegeberufe– sind attraktive Zusatzleistungen oft ausschlaggebend für die Jobwahl.
Der hohe Stellenwert der Work-Life-Balance bringt es mit sich, dass Benefits wie flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit zu Homeoffice oder zusätzliche Urlaubstage stark gefragt sind. Zu beliebten Zusatzleistungen zählen auch Zuschüsse für die private Rentenversicherung, Weiterbildung und Schulungen sowie Bonuszahlungen.
Sozialversicherungsbeiträge
Das niederländische Sozialversicherungssystem besteht aus zwei Komponenten: den Volksversicherungen und den Arbeitnehmerversicherungen. Im Land Ansässige sind in Volksversicherungen pflichtversichert, unabhängig vom Einkommen. Hierzu gehören die Versicherung aufgrund des Gesetzes zur Langzeitpflege (WIz) sowie die Renten- (AOW) und Hinterbliebenenversicherung (ANW). Sie werden durch die Beiträge der versicherten Arbeitnehmer finanziert. Das Kindergeld (AKW, gehört zu den Volksversicherungen) wird aus Steuermitteln gezahlt.
Zu den Arbeitnehmerversicherungen zählen Arbeitsunfähigkeits- (WAO/WIA), Arbeitslosen- (WW) und Krankenversicherung (ZVW). Die Höhe der Beiträge sind in der unten abgebildeten Tabelle Sozialbeiträge aufgeführt.
Die Whk-Versicherung (Arbeitgeberbeitrag für Erwerbsminderungsleistungen) sichert den Unternehmer gegen Ansprüche aus Arbeitsunfähigkeit ab. Der Beitrag ist branchenabhängig und wird im Einzelfall durch das Finanzamt festgelegt. Er besteht aus den Beiträgen für die ZW-Flex und die WGA zusammen. Eine Befreiung ist unter bestimmten Umständen möglich.
Die Arbeitslosenversicherung (WW) trägt ausschließlich der Arbeitgeber. Wurde ein unbefristeter Arbeitsvertrag schriflich abgeschlossen, beträgt der Prozentsatz 2,74 Prozent. Sonst beträgt der Anteil 7,74 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts.
Detaillierte Angaben zum Sozialversicherungssystem und den Beiträgen bietet die AHK Niederlande.
| Arbeitgeberanteil (in %) | Arbeitnehmeranteil (in %) 1) | Bemessungshöchstgrenze (in Euro pro Jahr) | |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung (AOW) | - | 17,9 | 38.441 |
| Hinterbliebenenversicherung (ANW) | - | 0,1 | 38.441 |
| Versicherung aufgrund des Gesetzes zur Langzeitpflege (Wlz) | - | 9,65 | 38.441 |
| Krankenversicherung (ZVW) | 6,68 |
| 75.864 |
| Arbeitsunfähigkeitsversicherung (WAO/WIA) | 6,28 (kleine Arbeitgeber) oder 7,64 (große Arbeitgeber) |
| 75.864 |
| Kinderbetreuungszuschlag | 0,5 |
| 75.864 |
| Arbeitslosenversicherung (WW, Arbeitgeberanteil) | 2,74 oder 7,74 2) |
| 75.864 |
| Arbeitgeberbetrag für staatliche Erwerbsminderungsleistungen (Whk) | je nach Branche |
| 75.864 |