Bericht Wirtschaftsumfeld

Schritt 4: Finanzierung und Zahlung absichern

Vom Vertragsabschluss bis zum Zahlungseingang gibt es einiges zu beachten. Lernen Sie gängige Zahlungsbedingungen kennen und erfahren Sie, wie Sie Forderungen absichern. Ein Überblick über steuerliche Grundfragen sorgt zusätzlich für Planungssicherheit.

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Welche Vertragsformen stehen mir zur Verfügung und was sollte ich beim Abschluss beachten?

Das ukrainische Vertragsrecht befindet sich seit 2024 in einer umfassenden Reformphase und wird zunehmend an das europäische Privatrecht angepasst – und somit vereinfacht. Handelsverträge zwischen Unternehmen werden ausschließlich durch das Zivilgesetzbuch geregelt und können folgende Formen haben:

  1. klassische Lieferverträge,
  2. Rahmenlieferverträge,
  3. Distributor- oder Vertreterverträge,
  4. Projekt- und EPC-Verträge,
  5. Service- und Wartungsverträge,
  6. Joint Ventures oder lokale Beteiligungsmodelle.

Vertragspraxis: Wesentliche Vertragsbestandteile

Nach Art. 203 des Zivilgesetzbuchs müssen Verträge die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten. Die häufigsten Bestimmungen sind:

  • Vertragsgegenstand;
  • Kaufpreis;
  • Laufzeit des Vertrages;
  • Zahlungsbedingungen;
  • Abnahme der Ware oder Dienstleistung;
  • Haftung;
  • Strafen;
  • Vertragsänderungen und Kündigungsvoraussetzungen;
  • Rechtswahl.

Das Fehlen dieser Punkte stellt oft die häufigsten Fehler dar, die zu Konfliktsituationen führen.

Aufgrund der Kriegssituation sollten Unternehmen Szenarien wie Transportunterbrechungen, Stromausfälle oder Projektverzögerungen ausdrücklich vertraglich berücksichtigen.

Yevgeniya Rozhyna Rechtsexpertin für Ukraine, Germany Trade & Invest

Tipp für Exporteure:

Gerade bei langfristigen Projekten empfiehlt sich die Einbindung spezialisierter Rechtsberater mit Ukraine-Erfahrung.

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Welche Zahlungsbedingungen sind realistisch und durchsetzbar?

Im Ukrainegeschäft dominieren derzeit vorsichtige und stark abgesicherte Zahlungsmodelle. In der Praxis üblich sind:

  • Vorkasse oder Teilvorkasse,
  • Akkreditive,
  • bestätigte Bankgarantien,
  • kurze Zahlungsziele,
  • exportkreditversicherte Lieferantenkredite.

Mit Unterstützung von Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckung) lassen sich inzwischen auch längere Zahlungsziele realisieren. Teilweise sind Zahlungsziele von bis zu 360 Tagen möglich. Zudem wurden die Verfahren für Ukrainegeschäfte in den vergangenen Jahren vereinfacht.

Als besonders stabil und planbar gelten derzeit:

  1. geberfinanzierte Projekte,
  2. öffentlich abgesicherte Vorhaben,
  3. internationale Infrastruktur- und Wiederaufbauprojekte, da diese oftmals über die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), Europäische Investitionsbank (EIB), Vereinten Nationen, Weltbank, KfW, NEFCO oder andere internationale Programme finanziert werden.

Einordnung für Exporteure:

Erfolgreiche Unternehmen kombinieren vorsichtige Zahlungsbedingungen mit staatlicher Absicherung, international finanzierten Projekten und schrittweisem Vertrauensaufbau.

Unternehmen sollten vor Vertragsabschluss insbesondere prüfen:

  • Bonität des Kunden,
  • Finanzierungsquelle des Projekts,
  • Transfer- und Währungsrisiken,
  • regionale Projektrisiken,
  • Möglichkeiten staatlicher Absicherung.
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Welche Absicherungsinstrumente stehen mir zur Verfügung?

Deutschland verfügt im internationalen Vergleich über ein sehr umfangreiches Instrumentarium zur Absicherung von Ukrainegeschäften.

  • Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) sichern Exportgeschäfte gegen politische und wirtschaftliche Forderungsausfälle ab. Für die Ukraine bestehen auch für mittel- und langfristige Geschäfte Deckungsmöglichkeiten.
  • Investitionsgarantien des Bundes schützen deutsche Direktinvestitionen gegen politische Risiken. Für Ukraine-Anträge werden bis Ende des Jahres 2027 keine Antragsgebühren erhoben; entschieden wird jeweils einzelfallbezogen nach Risikosituation.

Die Versicherung von Transporten gegen Kriegseinflüsse ist hingegen hauptsächlich über ukrainische Versicherer möglich – dank internationaler Förderung. Entsprechend empfiehlt sich eine Zusammenarbeit mit erfahrenen Transportfirmen.

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Welche steuerlichen Aspekte sollte ich früh mitdenken, um spätere Überraschungen zu vermeiden?

Viele Probleme im Auslandsgeschäft entstehen weniger durch den Vertrag selbst als durch unklare steuerliche Strukturen. Steuerfragen sollten daher bereits vor Angebotsabgabe oder Vertragsverhandlung bewertet werden und nicht erst bei der Rechnungsstellung.
Langfristige Projekte vor Ort, lokale Servicetätigkeiten, Projektgesellschaften oder Niederlassungen sowie Vertriebsmodelle über Vertreter oder Distributoren erfordern dabei besondere Aufmerksamkeit. Frühzeitig geprüft werden sollten insbesondere:

  • Umsatzsteuer- und Zollfragen,
  • steuerliche Registrierungspflichten,
  • Quellensteuern,
  • Betriebsstättenrisiken,
  • Verrechnungspreise,
  • steuerliche Behandlung von Service- und Montageleistungen.

Im Wiederaufbauumfeld können zusätzlich geber- oder projektbezogene Sonderregelungen relevant sein.

Tipp für Exporteure:

Die praktische Umsetzung sollte möglichst früh geprüft werden, gemeinsam mit:

  • lokalen Steuerberatern,
  • internationalen Kanzleien,
  • Finanzierungspartnern.

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Wie bewerte ich Zahlungs‑ und Länderrisiken sachlich?

Die Ukraine bleibt ein Hochrisikomarkt, gleichzeitig ermöglicht gerade diese Situation überdurchschnittliche Geschäftschancen und starke internationale Unterstützung.

Eine sachliche Risikobewertung sollte daher unterscheiden zwischen:

  1. allgemeinen Kriegs- und Länderrisiken,
  2. konkreten Projekt- und Kundenrisiken,
  3. tatsächlich verfügbaren Absicherungsinstrumenten.

Ausschlaggebende Bewertungsfaktoren sind:

  • Finanzierungsquelle,
  • Standort des Projekts,
  • Bonität des Kunden,
  • internationale Beteiligung,
  • Zahlungsstruktur,
  • Qualität lokaler Partner,
  • Absicherung über Garantien oder Versicherungen.

Internationale Geberprojekte oder staatlich abgesicherte Geschäfte haben oft deutlich geringere Risiken als klassische unbesicherte Privatgeschäfte.

Einordnung für Exporteure:

Unternehmen sollten Risiken weder verdrängen noch pauschal überschätzen: Nicht jedes Projekt ist automatisch hochriskant, aber nicht jedes Risiko ist vollständig versicherbar.

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(Zuletzt aktualisiert: Juni 2026)