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Ukraine: Indirekte Steuern
Indirekte Steuern in der Ukraine umfassen unter anderem die Umsatzsteuer. Sie entwickeln sich weiter im Zuge der EU-Annäherung. (Stand: 16.06.2026)
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.
Umsatzsteuer
In der Ukraine wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) grundsätzlich auf die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen im Inland, auf Importe sowie auf bestimmte grenzüberschreitende Leistungen erhoben.
Der Regelsteuersatz beträgt 20 Prozent. Daneben bestehen folgende ermäßigte Steuersätze:
- 14 Prozent auf landwirtschaftliche Produkte (insbesondere pflanzliche Erzeugnisse);
- 7 Prozent unter anderem für Arzneimittel, medizinische Produkte sowie weitere Dienstleistungen (zum Beispiel aus der Kulturbranche);
- 0 Prozent für Exporte und internationale Transporte.
Wer ist steuerpflichtig?
Eine Pflicht zur Registrierung als Umsatzsteuerzahler besteht, wenn der steuerpflichtige Umsatz innerhalb der letzten zwölf Monate eine Million Hrywnja überschreitet. Unterhalb dieser Grenze ist eine freiwillige Registrierung möglich.
Diese Schwelle gilt auch für ausländische Anbieter, die digitale Dienstleistungen an Privatpersonen (B2C) erbringen und mehrwertsteuerpflichtig sind.
Registrierungsablauf
Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen sich bei der Staatlichen Steuerverwaltung der Ukraine (State Tax Service - STS) registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt in der Praxis überwiegend elektronisch über das zentrale Steuerportal (Electronic Cabinet).
Bei einer Pflichtregistrierung muss der Antrag spätestens bis zum zehnten Tag des auf das Überschreiten folgenden Monats gestellt werden. Eine freiwillige Registrierung ist ebenfalls möglich und muss mindestens zehn Tage vor Beginn der gewünschten Steuerperiode beantragt werden.
Für nicht in der Ukraine ansässige Unternehmen, die insbesondere elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen erbringen, besteht ein vereinfachtes Online-Registrierungsverfahren über ein spezielles Portal der Steuerbehörde. Eine steuerliche Vertretung im Inland ist hierfür nicht erforderlich.
Umweltsteuer
In der Ukraine wird eine Umweltsteuer erhoben. Sie fällt insbesondere bei Emissionen in die Luft, bei Einleitungen in Gewässer sowie bei der Entsorgung von Abfällen an. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Steuergesetzbuch der Ukraine (Abschnitt VIII, Artikel 240 bis 250).
Die Höhe der Steuer richtet sich nach Art und Umfang der Umweltbelastung sowie nach Gefährdungsgrad der Stoffe.
Für Kohlendioxid-Emissionen gilt eine Steuerpflicht erst ab einem jährlichen Ausstoß von mehr als 500 Tonnen. Die Steuer beträgt derzeit 30 Hrywnja je Tonne.
Bei der Abfallbeseitigung richten sich die Steuersätze nach der Gefahrenklasse und dem Gefährlichkeitsgrad des Abfalls. Die konkreten Steuersätze werden jährlich neu festgelegt. Daher sollte die Abgabe für die jeweils geltenden Werte im Einzelfall geprüft werden.
Vor dem Hintergrund der Angleichung an das EU-Recht ist mittelfristig mit einer Weiterentwicklung und möglicherweise auch mit einer Erhöhung der umweltbezogenen Abgaben zu rechnen.
Zum Thema:
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