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Zentralamerika: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Die Dauer des Aufenthaltes ausländischer Arbeitskräfte hängt in Guatemala, Honduras und Panama in der Regel von der Einordnung in bestimmte Kategorien ab.

Von Jan Sebisch | Bonn

Guatemala

In Guatemala werden Ausländer, die eine bezahlte Tätigkeit ausüben, in verschiedene Kategorien unterteilt:

  • Grenzgänger: Arbeitnehmer, die sich in einem Nachbarstaat aufhalten, in den sie am Ende ihres Arbeitstages oder mindestens einmal pro Woche zurückkehren.
  • Saisonarbeiter: Arbeitnehmer, deren Tätigkeit von den Bedingungen einer bestimmten Jahreszeit abhängt.
  • Spezialisierte beratende oder technische Arbeitnehmer: Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit ganzjährig ausüben und für speziell beratende oder technische Arbeiten benötigt werden.
  • Selbstständige: Technisch gesehen keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts, aber für Einwanderungszwecke fallen sie unter den Begriff der Arbeitnehmer, die allein oder mit ihrer Familie kommerzielle oder industrielle Tätigkeiten ausüben und rechtlich befugt sind, dies im Land zu tun.

Honduras

Das Einwanderungsgesetz (Ley de Migración y Extranjería) stuft in den Artikeln 18 und 21 Ausländer in Bezug auf ihren Aufenthaltsstatus in Honduras in verschiedene Kategorien ein.

Im Rahmen des Artikels 31 des Einwanderungsgesetzes besteht für Ausländer, die ihr Kapital in irgendeiner legalen Wirtschaftstätigkeit in Honduras investieren, die Möglichkeit den Status eines ansässigen Investors zu erlangen. Dazu ist es unter anderem erforderlich, dass die Investition 50.000 US-Dollar beträgt beziehungsweise einen etwaigen Gegenwert in der Landeswährung hat.

Panama

Um in Panama leben und arbeiten zu können, müssen ausländische Arbeitnehmer eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen. In Panama ist der Arbeitgeber für die Einholung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer verantwortlich. Der Arbeitnehmer kann jedoch keine Arbeitserlaubnis erhalten bis die Nationale Einwanderungsbehörde ihm nicht den Status eines dauerhaften Aufenthalts gewährt. Die Regierung in Panama hat strenge Richtlinien, um sicherzustellen, dass panamaische Staatsangehörige bei der Beschäftigung Vorrang vor Ausländern haben. Der Arbeitgeber muss die Notwendigkeit eines ausländischen Arbeitnehmers nachweisen, bevor er eine Arbeitserlaubnis beantragt. Außerdem dürfen nicht mehr als 10 Prozent der Belegschaft des Unternehmens Ausländer sein.

Multinationale Unternehmen haben die Möglichkeit, Visa für Festangestellte und für befristet Beschäftigte zu erhalten. Diese Visa werden allerdings nur ausgestellt, wenn sich der Aufgabenbereich der ausländischen Angestellten auf Überseegeschäfte beschränkt (beziehungsweise die ausländischen Angestellten keine Dienstleistungen für lokale Kunden erbringen) und das Gehalt aus Quellen außerhalb Panamas gezahlt wird (zum Beispiel von der ausländischen Tochtergesellschaft).

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