Zoll und Einfuhr kompakt - Ghana
Zoll und Einfuhr kompakt - Ghana gibt Exporteuren einen Überblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
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Zoll und Einfuhr kompakt - Ghana gibt Exporteuren einen Überblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Bestimmte Waren dürfen in Ghana nur eingeführt werden, wenn sie die Einfuhrbedingungen der zuständigen Behörden erfüllen.
Neben dem Zoll, der Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern auf bestimmte Waren fallen bei der Einfuhr in Ghana zahlreiche weitere Abgaben und Gebühren an.
Waren, die eine potenzielle Gefahr für Menschen, Tiere oder Umwelt darstellen, dürfen in Ghana nicht eingeführt werden. Zudem bestehen handelspolitisch begründete Importverbote.
Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle, die Umsatzsteuer und weitere Abgaben erhoben. Waren aus der EU profitieren von Zollpräferenzen im Rahmen des WPA.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Besondere Verfahren bedürfen einer Bewilligung der Zollbehörde.
Für den Vertrieb von Waren in Ghana sind bestimmte Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
Ghana gehört der Zollunion der westafrikanischen ECOWAS an. Die EU unterhält mit Ghana ein Abkommen und möchte das auch regional ausweiten, doch die Umsetzung ist schwierig.