Schutz von Investitionen in Ländern aus Subsahara-Afrika
Deutschland hat mit meisten Staaten des afrikanischen Kontinents bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) abgeschlossen.
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Deutschland hat mit meisten Staaten des afrikanischen Kontinents bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) abgeschlossen.
Investitionsbehörden zählen zu den ersten Ansprechpartnern vor Ort. Sie unterstützen bei rechtlichen Fragen und bieten häufig auch sogenannte One-Stop-Centres an.
Bei Entsendungen in ein Land in Subsahara-Afrika entstehen zahlreiche rechtliche Hürden. Hilfreich ist es daher, einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen zu behalten.