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Branchen | Ukraine | Nahrungsmittel

Rahmenbedingungen

Die Ukraine passt die Regelungen für die Nahrungsmittelindustrie an EU-Richtlinien an.

Von Fabian Nemitz | Kiew

Zuständig für Zollabwicklung und Einfuhrverfahren ist der Staatliche Zolldienst. Für Lebensmittel besteht eine Pflicht zur sanitär-epidemiologischen Expertise. Die Verantwortlichkeit hierfür liegt beim staatlichen Dienst für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz. Tierische und pflanzliche Produkte unterliegen veterinärrechtlichen und phytosanitären Kontrollen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der GTAI-Publikation "Zoll und Einfuhr kompakt - Ukraine".

Im Zuge des Assoziierungsabkommens mit der EU hat sich die ukrainische Regierung verpflichtet, technische Handelsbarrieren abzubauen und die technischen Normen und Standards mit der EU zu harmonisieren. Im Gesetz Nr. 2639 VIII "Über die Information für Verbraucher von Lebensmittel" wurde eine weitere Anpassung umgesetzt. Das Gesetz trat am 6. August 2019 in Kraft und legt die Grundlagen zur Etikettierung von Lebensmitteln fest.

Am 4. Februar 2021 nahm das ukrainische Parlament das Gesetz "Über Veterinärmedizin" in zweiter Lesung an. Es gleicht die Standards in der Tiermedizin und Tierhaltung an EU-Standards an.

Seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit der EU sind die meisten Waren mit Ursprung in der EU von Einfuhrzöllen befreit. Es gelten jedoch weiterhin Gebühren für die Zollabwicklung sowie Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuern.

Derzeit besteht ein Einfuhrverbot für Lebensmittel aus Russland.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht zur Verfügung sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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