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Branchen | Kenia | Medizintechnik

Rahmenbedingungen

Während die Transportlogistik zwischen Deutschland und Kenia recht problemlos funktioniert, nehmen die Zertifizierungsprozesse von Medizintechnik teils viel Zeit in Anspruch.

Von Carsten Ehlers | Nairobi

Wer an staatlichen Beschaffungen teilnehmen möchte, kommt mit verschiedenen ausschreibenden Behörden in Berührung. Zentrale Beschaffungsstelle ist die Kenya Medical Supplies Agency (KEMSA). Sie veröffentlicht die meisten Ausschreibungen, wenngleich auch das Ministry of Health, die einzelnen Provinzen (Counties) oder Einrichtungen wie das Militär und die Polizei mitunter selber ausschreiben.

Um sich über zukünftige Ausschreibungen zu informieren, empfiehlt sich nicht nur der Kontakt zu den Behörden, sondern auch zu im Gesundheitssektor aktiven Geberorganisationen. Diese finanzieren zahlreiche Investitionen des kenianischen Staates. Nicht wenige Zulieferer bewerben sich ausschließlich bei staatlichen Ausschreibungen mit Geberfinanzierung, weil letztere eine zusätzliche Sicherheit für die Zahlung darstellt. Nicht wenige Zulieferer sitzen jahrelang auf hohen Forderungen an den Staat, die sie nicht mehr eintreiben können.

Logistikzentren in Mombasa und Nairobi machen Lieferungen unproblematisch

Die Lieferung von Medizintechnik nach Kenia kann aus logistischer Sicht problemlos und recht günstig erfolgen. Der kenianische Hafen Mombasa wird von vielen internationalen Schifffahrtslinien angelaufen. Eilige Lieferungen können zudem per Luftfracht nach Nairobi geliefert werden, einem internationalen Drehkreuz mit gut ausgebautem Frachtterminal.

Im Hafen von Mombasa kann auch Medizintechnik verzollt werden, die für die Lieferung nach Uganda, Ruanda oder Südsudan gedacht ist. Zusammen mit Kenia, Tansania und Burundi gehören die genannten Länder der Zollunion East African Community (EAC) an. Die Einfuhr von Medizintechnik für spezialisierte Krankenhäuser ist von der Umsatzsteuer (Value Added Tax) in Höhe von 16 Prozent befreit. Für die Verzollung ist die Kenya Revenue Authority (KRA) zuständig.

Im Gegensatz zu vielen kleineren Märkten in Subsahara-Afrika ist die Finanzierung über ein Akkreditiv (Letter of Credit) kein Problem. In Kenia gibt es eine Reihe etablierter Banken, die als Korrespondenzbank deutscher Banken fungieren. Damit kann zum Beispiel die für den Käufer sehr unvorteilhafte Vorauszahlung vermieden werden. Bei Geschäften mit dem Staat sollte der Verkäufer ein Akkreditiv ausverhandeln, da ansonsten die Gefahr der vollen Zahlung erst nach Lieferung besteht. Der kenianische Shilling fluktuiert frei und wertet derzeit tendenziell ab. Strikte Devisenexportrestriktionen seitens der kenianische Zentralbank werden indes nicht durchgeführt, sodass der Devisenerwerb für die Kunden in der Regel kein Problem darstellt.

Zertifizierung bleibt wichtig und aufwändig

Medizinische Produkte müssen in Kenia zertifiziert sein. Dieser Prozess läuft über das Pharmacy & Poisons Board (PPB). Insgesamt wird der PPB von Seiten der Unternehmen internationaler Standard bescheinigt. Allerdings bezeichnen Branchenunternehmen die Genehmigungsprozesse als häufig sehr langsam. Diesen Prozess übernehmen meist die lokalen Handelsvertreter.

Wenn der Kunde dies verlangt, kann zusätzlich vor Verschiffung noch eine Pre-Export Verification of Conformity (PVoC) durch den Dienstleister Intertek erfolgen. Bei Lieferungen an Behörden wird geraten die PVoC auch dann durchzuführen, wenn es im Vertrag nicht ausdrücklich verlangt wird. Häufig verlangen staatliche Stellen dies im Nachhinein und haben nun einen Grund mehr für eine Zahlungsverzögerung. Bei bestimmten Produktgruppen wird die PVoC grundsätzlich im Auftrag des kenianischen Normenamts Kenya Bureau of Standards (KEBS) verlangt. 

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht zur Verfügung sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.


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