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Philippinen: Steuerrecht

Das philippinische Steuerrecht unterscheidet zwischen nationalen und lokalen Steuern.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Auf den Philippinen sieht das Steuerrecht im Wesentlichen zwei Steuerarten vor: nationale und lokale Steuern.

Nationale Steuern werden durch das Nationale Steuergesetzbuch von 1997 (Republic Act 8424 vom 11. Dezember 1997) geregelt. Diese Steuern werden vom Bureau of Internal Revenue (BIR) beaufsichtigt und erhoben. Das BIR ist die wichtigste Steuerbehörde des Landes und hat die Befugnis, das Steuergesetzbuch auszulegen sowie Regelungen und Vorschriften in Steuerangelegenheiten zu erlassen.

Die lokalen Steuern wiederum werden von den lokalen Regierungseinheiten (Local Government Units - LGUs) erhoben und eingezogen. Zu den LGUs gehören Provinzen, Städte, Gemeinden und Barangays (die kleinste politische Einheit auf den Philippinen). Lokale Steuern werden durch Verordnungen der lokalen gesetzgebenden Instanz erhoben.

Nationale Steuern

Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax)

Auch seit der Steuerreform 2017 haben die Philippinen die Körperschaftssteuersätze gesenkt und Steueranreize geschaffen. Dies hat sich nach der Corona-Pandemie noch verstärkt. In diesem Zusammenhang wurde der Corporate Recovery and Tax Incentives for Enterprises Act (Republic Act 11534 vom 26. März 2021 - CREATE Law) erlassen. Zusammengefasst lauten die Körperschaftssteuersätze wie folgt:

UnternehmensartSteuersatz
Ansässige ausländische Unternehmen und inländische Unternehmen25 Prozent auf das steuerpflichtige Nettoeinkommen
Nicht-ansässige ausländische Unternehmen25 Prozent auf das Bruttoeinkommen aus philippinischen Quellen (ohne Abzüge)

Für inländische (nach philippinischem Recht gegründete) Unternehmen, deren Nettoeinkommen 5 Millionen philippinische Pesos (PHP) nicht übersteigt, beträgt der Steuersatz 20 Prozent. In diesem Fall darf auch das Gesamtvermögen des Unternehmens 100 Millionen PHP nicht übersteigen (abgesehen von dem Grundstück, auf dem sich das Unternehmen befindet).

Ein ausländisches Unternehmen gilt als ansässig, wenn es von den zuständigen philippinischen Behörden eine Lizenz zur Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten auf den Philippinen erhalten hat.

Dividenden, die von inländischen Unternehmen an nicht ansässige ausländische Unternehmen gezahlt werden, unterliegen jedoch in der Regel einer Quellensteuer von 25 Prozent. Dividenden, die von nicht ansässigen ausländischen natürlichen Personen erhalten werden (aber rechtlich zur Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit auf den Philippinen zugelassen sind), unterliegen einer Quellensteuer von 20 Prozent. Bei nicht ansässigen ausländischen natürlichen Personen, die nicht zur Ausübung von Wirtschaftstätigkeiten auf den Philippinen berechtigt sind, wird eine Endsteuer von 25 Prozent erhoben. Für deutsche Unternehmen gelten im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Philippinen besondere Regeln.

Einkommensteuer (Personal Income Tax)

Seit der Verabschiedung der Steuerreform 2017 (Republic Act 10963 vom 19. Dezember 2017 - TRAIN Law) wurden die Einkommensteuersätze regelmäßig gesenkt, um eine größere Steuergerechtigkeit im Land zu erreichen. Der Einkommensteuersatz auf den Philippinen variiert je nach dem Einkommen des Steuerzahlers.

Die Steuersätze betragen seit dem 1. Januar 2023:

Steuerbares Einkommen (PHP)

Steuersatz (in Prozent)

Bis 250.000

0

250.001 bis 400.000

15

400.001 bis 800.000

20

800.001 bis 2.000.000

25

2.000.001 bis 8.000.000

30

Ab 8.000.001

35

Mehrwertsteuer (Value Added Tax)

Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine Konsumsteuer. Sie wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, auf Einfuhren, aber auch auf den Waren- oder Eigentumsaustausch auf den Philippinen erhoben. Der Standardsteuersatz beträgt 12 Prozent, wenn das jährliche Bruttoeinkommen des Steuerpflichtigen 3 Millionen PHP übersteigt. Ist dies nicht der Fall, hat der Steuerzahler das Recht, sich für eine vereinfachte Steuerregelung (ohne MwSt) mit einem reduzierten Satz zu entscheiden. Bei bestimmten Umsätzen ist der Mehrwertsteuersatz 0, zum Beispiel beim Verkauf von Waren für den Export und beim Verkauf von Energie oder Kraftstoff aus erneuerbaren Energiequellen.

Lokale Steuern

Die lokalen Regierungseinheiten (LGUs) auf den Philippinen sind ebenfalls befugt, Steuern zu erheben. Es gibt zwei wichtige lokale Steuern:

Lokale Gewerbesteuer (Local Business Tax)

Die wirtschaftlichen Aktivitäten, die der lokalen Gewerbesteuer unterliegen, sowie der entsprechende Steuersatz werden durch lokale Verordnungen festgelegt. Die LGUs sind befugt, solche Verordnungen zu erlassen. Die Steuer wird am ersten Januar eines jeden Jahres erhoben und auf der Grundlage der Bruttoeinnahmen des vorangegangenen Kalenderjahres berechnet.

Grundsteuer (Real Property Tax)

Diese Steuer wird auf Grundbesitz wie Grundstücke, Gebäude, aber auch auf Anlagen und andere Verbesserungen erhoben. Der Steuersatz variiert je nach LGU. Während beispielsweise im Großraum Manila (der Hauptstadt der Philippinen) ein Steuersatz von höchstens 2 Prozent des geschätzten Immobilienwerts erhoben werden kann, darf der Satz in den Provinzen 1 Prozent nicht überschreiten.

Doppelbesteuerungsabkommen

Am 18. Dezember 2015 ist ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Philippinen in Kraft getreten, das das vorherige Abkommen aus dem Jahr 1983 ablöst. Das neue Abkommen modernisiert die Regelungen und bringt sie in Einklang mit dem aktuellen OECD-Musterabkommen.

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