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Investitionsrecht auf den Philippinen
Die Philippinen verfügen mit dem Investitionsgesetz (Foreign Investments Act of 1991) aus dem Jahr 1991 über ein relativ liberales Investitionsumfeld.
29.03.2021
Von Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
So schreibt das Investitionsgesetz die grundsätzliche Gleichbehandlung ausländischer und philippinischer Investoren vor und ermöglicht grundsätzlich ausländische Beteiligungen von 100 Prozent. Begrenzt wird dies durch die Regular Foreign Investment Negative List (RFINL). Die Negativliste besteht aus zwei Teilen, Liste A und Liste B. Liste A enthält Investitionsbereiche, in denen ausländisches Eigentum durch die philippinische Verfassung oder durch spezifische Gesetze beschränkt ist. Liste B enthält Investitionsbereiche, in denen ausländisches Eigentum aus Gründen der Sicherheit, der Verteidigung, der Gefährdung von Gesundheit und Moral oder des Schutzes lokaler kleiner und mittlerer Unternehmen beschränkt ist. Danach sind ausländische Investitionen in Bereiche wie Massenmedien und dort wo eine Berufslizenz erforderlich ist wie Ingenieure, Architekten, Mediziner nicht gestattet. In anderen Bereichen gelten prozentuale Begrenzungen der Teilhaberschaft, deren Umgehung nach dem Anti-Dummy Law unter strenge Strafen gestellt ist. Im Groß- und Einzelhandel gelten nach Maßgabe des Retail Trade Liberalization Act (Republic Act No. 8762) besondere Regeln und zwar gibt es nach Section 5 Mindest- und Höchstinvestitionssummen für gewisse Kategorien von Beteiligungen.
Um in den Genuss von Investitionsfördermaßnahmen zu gelangen, muss sich das investierende Unternehmen beim Board of Investment (BoI), Philippine Economic Zone Authority (PEZA) oder anderen Investment Promotion Agencies (IPAs) beziehungsweise Sonderwirtschaftszonen registrieren lassen. Eine Registrierung beim Board of Investment ist zum Beispiel möglich, wenn das Unternehmen in einer der Branchen tätig ist, die im Investment Promotion Plan als förderwürdig gelistet ist, das Unternehmen mindestens 70 Prozent der Produkte exportiert oder in wirtschaftlich benachteiligten Regionen tätig wird. Als Investitionsanreize stellt der philippinische Staat steuerliche und nichtsteuerliche Förderungen, wie die erleichterte Einstellung ausländischer Mitarbeiter zur Verfügung. Sonderwirtschaftszonen bieten ausländischen Investitionen darüber hinausgehende Förderungen (Einfuhr-, Zoll- und Steuererleichterungen), hier ist eine Registrierung bei der jeweiligen Behörde wie zum Beispiel der PEZA erforderlich.
Zwischen Deutschland und den Philippinen findet seit dem 1. Januar 2000 der Investitionsschutzvertrag vom 18. April 1997 Anwendung.