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Türkei: Internationale Übereinkommen

Die Türkei ist Mitglied in verschiedenen internationalen Organisationen.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem | Bonn

Die Türkei ist Mitglied der Vereinten Nationen (UN), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der WTO, der G-20 und der Schwarzmeer Wirtschaftskooperation (BSEC). Mit der EU besteht seit 1996 eine Zollunion. Zudem ist die Türkei seit dem 3.10.05 EU-Beitrittskandidat.

Die Türkei ist mit Wirkung zum 1. August 2011 dem Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (sogenanntes UN-Kaufrecht) beigetreten. 

Gesetz zum IPR

Im Übrigen gibt es seit 2007 in der Türkei ein eigenes Gesetz zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht (Gesetz Nr. 5718). Bei Lieferverträgen gilt: Grundsätzlich können die Parteien das auf den Vertrag anwendbare Recht wählen. Tun sie das nicht, so kommt es - wie im deutschen Recht - auf den Ort an, an dem derjenige seinen Wohnsitz beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, der dem Vertrag sein typisches Gepräge verleiht (Artikel 24 Absatz 4). Bei Lieferverträgen ist dies in aller Regel der Sitz des Lieferanten.

Incoterms

Für internationale Lieferverträge gelten zudem die Incoterms der Internationalen Handelskammer (ICC). Die Incoterms vereinfachen internationale Rechtsgeschäfte durch vorformulierte, global anwendbare Klauseln zu Lieferbedingungen. Inhalt dieser Klauseln sind unter anderem die Rechte und Pflichten von den am Kauf beteiligten Parteien wie zum Beispiel Gefahrenübergang, Tragung der Transportkosten oder Haftung für Verlust und Beschädigung der Ware. Regelungen zu den Zahlungsbedingungen, dem Eigentumsübergang einer Ware oder der Streitbeilegung enthalten die Incoterms allerdings nicht.

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