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Branchen | USA | Windenergie

Marktorganisation

Strom aus Wind wird in die regionalen Verteilernetze eingespeist. Dort übernehmen Stromgroßhändler oder sogenannte Independent System Operators. 

Von Ullrich Umann | Washington, D.C.

Freie Territorialmärkte mit strengen Regeln

In den USA existiert kein einheitlicher Strommarkt, sondern 56 Territorialmärkte, aufgeteilt auf 50 Bundesstaaten und sechs Überseeterritorien. Alle Gebietskörperschaften regeln die Erzeugung, die Verteilung und den Verkauf elektrischen Stroms autonom für ihre jeweiligen Einzugsbereiche und entwickeln energiepolitische Vorgaben. Trotz der teilweise sehr unterschiedlichen Regelungen herrscht ein freier Wettbewerb auf allen Territorialmärkten.

Doch ist auch hier nicht alles Gold, was glänzt. Zwar wollen die USA deutlich mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Es bedarf neben dem Bau von Wind- und Solarparks hierzu auch großer Investitionen in die Erweiterung und Modernisierung der Stromnetze.

Nur stößt der Netzausbau auf ein ernst zu nehmendes Hindernis: Unterschiedliche Eigentumsverhältnisse bei den regionalen und überregionalen Übertragungs- und Verteilernetzen. Die Folge ist eine Vielzahl gegenläufiger wirtschaftlicher Interessen bei den Betreibern, was den einheitlichen Netzausbau bremst.

Auch herrschen in jedem Bundesstaat unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Das erschwert eine landesweite Einigung zusätzlich. (Mehr dazu: Ausbau grüner Energien stößt in den USA auf unzulängliche Netze.)

Spotmärkte sind regional organisiert

Der Bund kontrolliert mit der Federal Energy Regulatory Commission (FERC) den landesweiten Stromgroßhandel sowie das nationale Versorgungsnetz, bestehend aus Hochspannungs- und Überlandleitungen.

Auf bundesstaatlicher Ebene dublieren die State Public Service Commissions die Kontrollfunktion der FERC, heruntergebrochen auf ihren jeweiligen Einzugsbereich. Sie beaufsichtigen in diesem Zusammenhang die regionalen Betreiber von Übertragungsnetzen beziehungsweise regionale Stromgroßhändler, die Regional Transmission Organizations (RTO) sowie Independent System Operators (ISO).

Betreiber von Windkraftanlagen speisen ihren Strom direkt ins Verteilernetz ein und erhalten dafür Gutschriften auf Monats- oder Jahresbasis. Bei der freien Einspeisung in das Versorgungsnetz gelangt der Strom automatisch auf den Spotmarkt, den die ISO organisieren.

Betreiber können ihren Strom aber auch direkt an Stromgroßhändler zu vereinbarten Lieferbedingungen (Power Purchase Agreements, PPA) verkaufen (weitere detaillierte Angaben zur Einspeisung von Windstrom können dem Portal Windexchange entnommen werden).

Der Bau von Windparks, die Beschaffung von Komponenten und Dienstleistungen, aber auch Käufe von Ersatzteilen werden in der Regel ausgeschrieben. Entsprechende Informationen sind auf den Internetseiten der ausschreibenden Stellen sowie auf spezialisierten Ausschreibungsportals einsehbar. Zu den Portalen gehören findRFPWindPower monthlyTenders Info oder auch Global Tenders.

Keine einheitliche Einspeisevergütung

In 38 Bundesstaaten sowie im District of Columbia werden festgelegte Einspeisevergütungen für Erzeuger sowie Abnahmeverpflichtungen für Windstrom gewährt. In 29 davon sind zudem "Renewables Portfolio Standards" (RPS) in Kraft. Diese schreiben den Stromanbietern grüne Mindestanteile am Strommix vor, die in einem vorgeschriebenen Zeitrahmen zu erreichen sind. Im Gegenzug erhalten die Stromerzeuger "Renewable Energy Certificates" (REC), die sie am freien Markt ("cap-and-trade"-Programme für Emissionsrechte) verkaufen und somit einen Teil ihrer Investitionskosten refinanzieren können.

Einen guten Überblick über die unterschiedlichen Förderprogramme der Bundesstaaten gibt das Portal Database of State Incentives for Renewables & Efficiency.

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