Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping/-subvention – Solarglas mit Ursprung in China

Die EU-Kommission ändert und konkretisiert die Warendefinition. Die endgültigen Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen wurden 2020 verlängert. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Einfuhren von Solarglas mit Ursprung in China unterliegen sowohl Antidumping- als auch Antisubventionsmaßnahmen. Nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung verlängerte die Europäische Kommission die Maßnahmen mit Wirkung vom 24. Juli 2020. Nun konkretisiert die Kommission, welche Waren von den Maßnahmen betroffen sind. Dazu ändert sie die Warendefinition. Die Höhe der Antidumping- und Ausgleichszölle ändert sich nicht. 

Änderung der Warendefinition

Die nationalen Behörden hatten bei der Auslegung der Warendefinition einige Schwierigkeiten. Die EU-Kommission präzisiert deshalb die Warendefinition. So soll eine einheitliche Umsetzung der bestehenden Antidumping- sowie Ausgleichsmaßnahmen gewährleistet werden. 

Solarglas wird als Bauteil für Fotovoltaikmodule sowie fotothermische Module verwendet. Es bestehen auch andere Verwendungsmöglichkeiten, beispielsweise für die Produktion von Gewächshäusern oder Möbeln. 

Die bestehenden Maßnahmen zielen auf Solarglas ab, unabhängig von seiner Verwendung. Entscheidend sind die materiellen und technischen Eigenschaften.

Die Warendefinition lautet daher wie folgt (Änderung in Kursiv):

"Einfuhren von aus vorgespanntem Kalk-Natron-Flachglas bestehendem Solarglas mit einem Eisengehalt von weniger als 300 ppm, einer solaren Transmission von mehr als 88 % (gemessen beim Spektrum AM 1,5 300-2 500 nm), einer Wärmebeständigkeit bis 250 °C (gemessen nach EN 12150), einer Temperaturwechselbeständigkeit von Δ 150 K (gemessen nach EN 12150) und einer mechanischen Stabilität von 90 N/mm2 oder mehr (gemessen nach EN 1288-3) mit Ursprung in China.

[...] betroffenes Solarglas schließt alles Glas ein, das die zuvor genannten technischen und materiellen Eigenschaften aufweist, ob es nun für Fotovoltaikmodule, fotothermischen Flachkollektoren, Möbel, den Bau von Gewächshäusern oder sonstige Zwecke verwendet wird.

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 7007 19 80 (TARIC-Codes 7007198012, 7007198018, 7007198080 und 7007198085).

Quelle: 
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1033; ABl. L 139 vom 26. Mai 2023, S. 46.

Die aktuellen Maßnahmen gelten seit 2020

Die Einführung der aktuellen Maßnahmen erfolgte nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung. Die Maßnahmen gelten für einen Zeitraum von fünf Jahren. 

Antidumpingzölle

Es gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Unternehmen

Antidumpingzoll

TARIC-Zusatzcode

Zhejiang Jiafu Glass Co., Ltd; Flat Solar Glass Group Co., Ltd; Shanghai Flat Glass Co., Ltd

71,4 %

B945

Xinyi PV Products (Anhui) Holdings Ltd

75,4 %

B943

Zhejiang Hehe Photovoltaic Glass Technology Co., Ltd

35,3 %

B944

Henan Yuhua New Material Co., Ltd

17,5 %

B946

Henan Ancai Hi-Tech Co., Ltd

55,9 %

B947

Henan Succeed Photovoltaic Materials Corporation

55,9 %

B948

Avic Sanxin Sol-Glass Co. Ltd; Avic (Hainan) Special Glass Material Co., Ltd

60,6 %

B949

Wuxi Haida Safety Glass Co., Ltd

60,6 %

B950

Dongguan CSG Solar Glass Co., Ltd

60,6 %

B951

Pilkington Solar Taicang, Limited

60,6 %

B952

Zibo Jinxing Glass Co., Ltd

55,9 %

B953

Novatech Glass Co., Ltd

60,6 %

B954

Alle übrigen Unternehmen

67,1 %

B999

Ausgleichszölle

Es gelten folgende Ausgleichszollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Unternehmen

Ausgleichszoll

TARIC-Zusatzcode

Xinyi PV Products (Anhui) Holdings Ltd

3,2 %

B943

Zhejiang Hehe Photovoltaic Glass Technology Co., Ltd

17,1 %

B944

Zhejiang Jiafu Glass Co., Ltd; Flat Solar Glass Group Co., Ltd; Shanghai Flat Glass Co., Ltd

12,8 %

B945

Henan Yuhua New Material Co., Ltd

16,7 %

B946

In Anhang I aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen

12,4 %

Alle übrigen Unternehmen

17,1 %

B999

Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze muss den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung vorgelegt werden, die den Vorgaben in Anhang II der Durchführungsverordnungen entspricht. Andernfalls findet der Zollsatz für alle übrigen Unternehmen Anwendung.

Quellen:

Vorherige Verfahrensschritte

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Die Europäische Kommission hatte im September 2018 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme zum 15. Mai 2019 bekannt gegeben.

Daraufhin erhielt sie einen Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung von EU Pro Sun Glass im Namen von Unionsherstellern und leitete eine solche Überprüfung ein.

Quellen:

  • Einleitung Antidumping: Bekanntmachung; ABl. C 165 vom 14. Mai 2019, S. 6.

  • Einleitung Antisubvention: Bekanntmachung; ABl. C 165 vom 14. Mai 2019, S. 22.

  • Außerkrafttreten Antidumping: Bekanntmachung; ABl. C 345 vom 27. September 2018, S. 9.

  • Außerkrafttreten Antisubvention: Bekanntmachung; ABl. C 345 vom 27. September 2018, S. 10.

Die bisherigen Maßnahmen galten seit 2014

Die EU-Kommission führte die ursprünglichen Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen mit Wirkung vom 13. Mai 2014 ein. 2015 änderte die EU-Kommission die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Absorptionsuntersuchung:  

  • Antidumping: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 470/2014; ABl. L 142 vom 14. Mai 2014, S. 1;
  • Änderung Antidumping: Durchführungsverordnung (EU) 2015/1394; ABl. L 215 vom 14. August 2015, S. 42;
  • Antisubvention: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 471/2014 ; ABl. L 142 vom 14. Mai 2014, S. 23.
nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.