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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antisubvention - Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission stellt das Antisubventionsverfahren ein.

Von Stefanie Eich | Bonn

Im November leitete die Europäische Kommission ein Antisubventionsverfahren betreffend Grafitelektrodensystemen mit Ursprung in China ein. Nun gibt die Kommission die Einstellung dieser Untersuchung bekannt.

Grund hierfür ist, dass die Antragsteller ihren Antrag zurückgezogen haben. Der Antrag wurde von den Unternehmen Graphite Cova GmbH, der Showa Denko Carbon Holding GmbH und der Tokai Erftcarbon GmbH eingereicht.

Gegenstand der Untersuchung waren Grafitelektroden von der für Elektroöfen verwendeten Art, mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm3 oder mehr und einem elektrischen Widerstand von 7,0 μΩm oder weniger, unabhängig davon, ob sie mit Nippeln ausgestattet sind oder nicht.

Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Code eingereiht: ex 8545 11 00 (TARIC-Codes 8545 11 00 10 und 8545 11 00 15).

Zeitgleich führte die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren durch. Seit April 2022 gelten endgültige Antidumpingmaßnahmen.

Quellen:

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1263 der Kommission vom 19. Juli 2022 zur Einstellung des Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 191 vom 20. Juli 2022, S. 81;
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 466 vom 18. November 2021, S. 6.
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