Zollmeldung Kanada Antidumping, Antisubvention
Kanada - weiterhin Antidumpingzoll auf raffinierten Zucker
Die kanadische Zollbehörde CBSA hat am 6. August 2021 beschlossen, Antidumping- und Ausgleichszölle auf raffinierten Zucker aus Deutschland und der EU zu verlängern.
16.08.2021
Von Susanne Scholl
Die Antidumping- und Ausgleichszölle gelten für raffinierten Zucker in Granulat-, Flüssig- oder Pulverform der Zolltarifnummern 1701.91, 1701.99, 1702.90.11 bis 1702.90.18, 1702.90.69 und 1702.90.89.
Der Antidumpingzoll beträgt 180 Prozent des Exportpreises. Betroffen ist raffinierter Zucker mit Ursprung in Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und den USA. Außerdem gilt der Antidumpingzoll abweichend von den ansonsten in Antidumpingverfahren üblichen Vorgaben auch für raffinierten Zucker, der lediglich aus diesen Ländern nach Kanada verschifft wurde (originating in or exported from).
Gleiches gilt für den Ausgleichszoll. Dieser beträgt 24,39 Euro je 100 kg für raffinierten Zucker mit Ursprung in der EU. Abweichend von ansonsten in Antidumpingverfahren üblichen Voraussetzungen gilt er auch für Zucker, der aus der EU nach Kanada verschifft wurde.
Die Entscheidung der kanadischen Zollbehörde finden Sie hier. Eine ausführliche Begründung finden Sie hier. Der Entscheidung war eine Auslaufuntersuchung vorausgegangen.